Wie klagen gegen BRD?

Hallo Leute

Habe da ein Problem, nein eigentlich sind es zwei. Einmal Sozial und einmal Arbeitsamt.
Zur Information, ich bin 40Jahre alt, und habe vom 16 Lebensjahr immer gearbeitet, und bin mit dieser Thematik völlig überfordert.(Bürokratie)
War die letzten 15 Jahre im Außendienst einer Firma beschäftigt.Besuchte unsere Kunden im Ausland.Wohnte immer in Hotels, und hatte daher auch keine eigene Wohnung.

Der Firma drohte der Konkurs, und ich sprang gerade noch rechtzeitig vom sinkenden Schiff. Dies im übrigen nach Absprache mit einem Arbeitsberater.

Da ich aber in diesem Fall auch gleichzeitig obdachlos war, wollte ich mir ein Wohnmobil zulegen und als reisender Verkäufer selbständig machen.

Dieses wurde seitens der deutschen Behörden derart erschwert, das ich dies auf legale Weise nicht hätte ausüben können.

Nun steh ich da und geh zum Sozi und bekomme Wohnung und Geld. Nach zwei Monaten werde ich bettlägerig krank, und gehe erst am 24ten des Monats und will mein Geld. Die zahlen es aber nicht aus. Geht das so ohne weiteres?

Sie sagen das nicht rückwirkend gezahlt werden darf. Ich meine nur etwas davon gelesen zu haben das nicht rückwirkend bewilligt wird. Aber bewilligt war es ja schon.

Und jetzt Arbeitsamt: Ich nehme den Rat eines AA-Mitarbeiters an, und mache mich selbständig. Darüber bin ich Ihm aber nicht böse. Dies bin ich keinem Beamten. Im Gegenteil, ich komme sogar gut mit Ihnen aus.
Aber dann kommt Vater Staat, macht kaputt, und der liebe Mann vom AA fragt was ich denn nun unternehme das ich meine Arbeitslosigkeit beende. Sprich Eigeninitiative.
Sonst gibt’s keine Moneten mehr.

Und nun kommt Problem 2.

Jetzt sage ich OK, ich schließe meine Bude ab, und ziehe solange durch Deutschland, bis ich ne Firma gefunden habe. In meinem Beruf ist eine persönliche Vorstellung sehr wichtig und an der Tagesordnung. Dies weiß auch mein Sachbearbeiter.
Aber wenn ich das mache bekomme ich sofort das Geld gestrichen, weil ich dann für mein AA nicht mehr erreichbar bin.
Bleibe ich Zuhause- hier auf dem Land - finde ich nie Arbeit, weil ich ja noch nicht mal ein Auto habe um hier wegzukommen.

Und so bin ich nun ein Sozialschmarotzer dem bei Geldentzug gedroht wird sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.Und meinem Sachbearbeiter sind sicherlich auch die Hände gebunden. Was ich auch verstehen kann.

Wie kann man dagegen klagen? Rechtsschutz habe ich nicht, aber ich bin mir sicher das ich dieses Ding gewinne.
Schließlich sehe ich dadurch meine Chancen auf eine rasche Eingliederung sehr beeinträchtigt.

Prozesskostenhilfe werde ich nicht bekommen, ich liege über der 30 Mark Grenze.

Was soll ich nun machen? Muß man sich da einen Anwalt nehmen oder nicht?
Wenn nicht, wie muß ich da Klage einreichen. Ist ja gegen BRD. Reicht da Polizei, mit z.B. wegen Nötigung. Da käme ich doch billig weg oder nicht.
Und genötigt sehe ich mich schon wenn ich bestraft werde sollte ich auf Arbeitsuche gehen.

Hallo Leute

Habe da ein Problem, nein eigentlich sind es zwei. Einmal
Sozial und einmal Arbeitsamt.
Zur Information, ich bin 40Jahre alt, und habe vom 16
Lebensjahr immer gearbeitet, und bin mit dieser Thematik
völlig überfordert.(Bürokratie)
War die letzten 15 Jahre im Außendienst einer Firma
beschäftigt.Besuchte unsere Kunden im Ausland.Wohnte immer in
Hotels, und hatte daher auch keine eigene Wohnung.

Der Firma drohte der Konkurs, und ich sprang gerade noch
rechtzeitig vom sinkenden Schiff. Dies im übrigen nach
Absprache mit einem Arbeitsberater.

Da ich aber in diesem Fall auch gleichzeitig obdachlos war,
wollte ich mir ein Wohnmobil zulegen und als reisender
Verkäufer selbständig machen.

Dieses wurde seitens der deutschen Behörden derart erschwert,
das ich dies auf legale Weise nicht hätte ausüben können.

Nun steh ich da und geh zum Sozi und bekomme Wohnung und Geld.
Nach zwei Monaten werde ich bettlägerig krank, und gehe erst
am 24ten des Monats und will mein Geld. Die zahlen es aber
nicht aus. Geht das so ohne weiteres?

Sie sagen das nicht rückwirkend gezahlt werden darf. Ich meine
nur etwas davon gelesen zu haben das nicht rückwirkend
bewilligt wird. Aber bewilligt war es ja schon.

wenn ein bewilligter Bescheid da ist, dann ist - wenn keine Kohle kommt - die Behörde zu verklagen, die nichts tut. Das hat nichts mit der BRD zu tun! Den genauen Rechtsweg findest in der sog. Rechtsmittelbelehrung, die normalerweise immer mit dem Bescheid zugestellt wird (oft auf der Rückseite des Bescheides!). Fristen beachten!

Falls nötig, wird das Sozialamt nicht umhin können, Dir einen Anwalt zu genehmigen. Wenn nicht, dann mußt Du Dich auf die Hinterfüße stellen. Das gleiche gilt übrigens auch für das Arbeitsamt.

Und jetzt Arbeitsamt: Ich nehme den Rat eines AA-Mitarbeiters
an, und mache mich selbständig. Darüber bin ich Ihm aber nicht
böse. Dies bin ich keinem Beamten. Im Gegenteil, ich komme
sogar gut mit Ihnen aus.
Aber dann kommt Vater Staat, macht kaputt, und der liebe Mann
vom AA fragt was ich denn nun unternehme das ich meine
Arbeitslosigkeit beende. Sprich Eigeninitiative.
Sonst gibt’s keine Moneten mehr.

Und nun kommt Problem 2.

Jetzt sage ich OK, ich schließe meine Bude ab, und ziehe
solange durch Deutschland, bis ich ne Firma gefunden habe. In
meinem Beruf ist eine persönliche Vorstellung sehr wichtig und
an der Tagesordnung. Dies weiß auch mein Sachbearbeiter.
Aber wenn ich das mache bekomme ich sofort das Geld
gestrichen, weil ich dann für mein AA nicht mehr erreichbar
bin.
Bleibe ich Zuhause- hier auf dem Land - finde ich nie Arbeit,
weil ich ja noch nicht mal ein Auto habe um hier wegzukommen.

Und so bin ich nun ein Sozialschmarotzer dem bei Geldentzug
gedroht wird sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.Und meinem
Sachbearbeiter sind sicherlich auch die Hände gebunden. Was
ich auch verstehen kann.

Wie kann man dagegen klagen? Rechtsschutz habe ich nicht, aber
ich bin mir sicher das ich dieses Ding gewinne.
Schließlich sehe ich dadurch meine Chancen auf eine rasche
Eingliederung sehr beeinträchtigt.

Prozesskostenhilfe werde ich nicht bekommen, ich liege über
der 30 Mark Grenze.

Was für eine 30 Mark Grenze? Prozeßkostenhilfe wird gewährt, wenn der Anspruch Chancen auf Erfolg hat. In diesem Fall UND wenn die sozialen Verhältnisse gegeben sind, wird gezahlt. Da darf das Privatvermögen durchaus mehr als 30 DM betragen; nämlich das Existenzminimum + ein paar Mark mehr.

Was soll ich nun machen? Muß man sich da einen Anwalt nehmen
oder nicht?
Wenn nicht, wie muß ich da Klage einreichen. Ist ja gegen BRD.
Reicht da Polizei, mit z.B. wegen Nötigung. Da käme ich doch
billig weg oder nicht.

die Polizei interessiert sich nur für Sachen, die strafbar sind. Was Du hier berichtest, hat nichts mit dem Strafgesetzbuch zu tun. Gehört in den Bereich des Sozialgesetzes bzw. Verwaltungsrecht. Da gibt es eigene Rechtswege. Nötigung wäre schon was anderes. Wenn ich Dir bei Tempo 200 mit der Lichthupe so auf die Pelle rücke, daß ich sogar jeden einzelnen Rostflecken auf der Kühlerhaube sehen kann, dann wäre es Nötigung.

Und genötigt sehe ich mich schon wenn ich bestraft werde
sollte ich auf Arbeitsuche gehen.

Moin Moin,

mach es ganz einfach:

Erkläre dem Arbeistamt, daß Du auf Stellensuche gehst und stelle mündlich den Antrag auf Fahrtkostenzuschuß und gleichzeitig einen Bewerbungskostenzuschuß (Dir stehen im Jahr 500 DM zu ohne Nachweis des Eingenkapitals). Dann erkläre wo Du dich in den nächsten Wochen befindest. Ob dies stimmt kann eh keiner überprüfen. Und schon hast Du den „Stress“ mit dem AA beendet.

Wenn Du dich selsbständig machen willst, stelle den Antrag auf Überbrückungsgeld.

Christian

Falls nötig, wird das Sozialamt nicht umhin können, Dir einen
Anwalt zu genehmigen. Wenn nicht, dann mußt Du Dich auf die
Hinterfüße stellen. Das gleiche gilt übrigens auch für das
Arbeitsamt.

???
Das Sozialamt soll einen Anwalt genehmigen???
da bist du aber falsch informiert.
Entweder gibts PKH (Prozesskostenhilfe) oder nicht, aber das läuft über Anwalt und Gericht, damit hat das Sozialamt überhaupt nix zu tun.

Ciao
Magenta

Nun steh ich da und geh zum Sozi und bekomme Wohnung und Geld.
Nach zwei Monaten werde ich bettlägerig krank, und gehe erst
am 24ten des Monats und will mein Geld. Die zahlen es aber
nicht aus. Geht das so ohne weiteres?
Sie sagen das nicht rückwirkend gezahlt werden darf. Ich meine
nur etwas davon gelesen zu haben das nicht rückwirkend
bewilligt wird. Aber bewilligt war es ja schon.

Hallo,
ich weiß ja nicht, warum du dir das Geld persönlich abholen musstest. Hast du kein Konto?
Wenn du trotz Konto dein Geld persönlich abholen solltest, dann ist der Grund vielleicht der, dass dein Sachbearbeiter glaubt, du hältst dich nicht die ganze Zeit in der Stadt, in der du wohnst, auf. Und wenn du dann erst am 24. zum Sozi gehst, dann hast du ja bis dahin schon gelebt, und das Sozi ist tatsächlich nicht verpflichtet, rückwirkend zu zahlen. Du hättest zumindest anrufen sollen und sagen, dass du krank bist, und evtl. jemanden mit einer schriftlichen Vollmacht zum Sozi schicken sollen, der das Geld für dich abholt.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an und würde dir auch raten, Bewerbungs- und Reisekosten beim AA zu beantragen.

Ciao
Magenta

Das Problem ist ein ganz anderes. Sobald ich meine Heimatgemeinde verlaesst, stehe ich dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung. Und da brauchen sie mir auch nicht mehr zu zahlen. Daher ist die Beantragung des Zuschusses auch nicht möglich. Es gibt allerdings nur eine Ausnahme. Jeder Arbeitslose hat das Recht sich max 3 Wochen abzumelden. Dies zum Beispiel wenn er in Urlaub fährt. Ich habe aber keine Lust meinen „Urlaub“ zu opfern um mir Arbeit zu suchen. Diese Zeit brauche ich fast um die Vorbereitung zu treffen auf Arbeitssuche zu gehen.

Daher will ich ja klagen, aber ich weiss nicht wie ich das machen soll. Die Gründe stehen ja in meinem ersten Beitrag.

Wer kann mir also sagen wie ich dies nun anstellen soll?

Auf dem Amtsgericht hat man mir gesagt das ich keine Prozesskostenhilfe bekomme da mein Einkommen abzüglich aller laufenden Kosten immer noch zu hoch ist.