gibt es Gesetze bzw. Normen die besagen wie groß ein Warmwasserspeicher mindestens sein muss in z.B ein 16-Parteien Haus Baujahr 2007??
Wie kann man gegen den Bauherr vorgehen, falls er einen zu kleinen Speicher eingebaut hat??
Die Warmwasseraufbereitung hängt von vielen Faktoren ab, z.B. Zulauftemperatur des Kaltwassers (jahreszeitlich unterschiedlich) Temperatureinstellung des Geräts und außerdem von der Personenzahl und deren Wasserverbrauchsverhalten ab, da wird es schwierig sein, dass man da einheitliche Vorschriften macht.
Wenn zusätzlich noch mehr Wasser benötigt wird, kann man überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, sich in der Wohnung ein zusätzliches Niederdruckgerät (gibt es ab 5 Liter) einzubauen.
Gruß evifrog
gibt es Gesetze bzw. Normen die besagen wie groß ein
Warmwasserspeicher mindestens sein muss in z.B ein 16-Parteien
Haus Baujahr 2007??
Warum will man das wissen? Kommt zu wenig warmes Wasser? Könnte ja auch andere Ursachen haben.
Gesetz oder Norm würde ich mal nicht vermuten. Es gibt wohl eher eine Richtlinie zum Entwerfen von Wasserversorgungseinrichtiungen. An die sollte sich dann der Architekt oder der Bauunternehmer halten.
Wie kann man gegen den Bauherr vorgehen, falls er einen zu
kleinen Speicher eingebaut hat??
Im vorraus vielen Dank
Was steht im Bauvertrag?
Als erstes dem Mangel anmelden beim Bauherrn (Baufirma,Architekt)
Die sollten sich dann melden. Mit der Begründung, warum und was da nicht im Vertrag richtig geregelt ist oder warum was nicht funktioniert.
Wenn man bereits sicher ist, das der Fehler beim BH ist, dann zur Mangelbeseitigung auffordern.
Nun ist die Frage, wie lang ist die Gewährleistung vereinbahrt?
Man hat evtl. das Problem, dass an gewisse Uhrzeiten kein warmes Wasser im Haus vorhanden ist. Vielleicht hat der Bauherr ein zu kleiner Warmwasserspeicher eingebaut…
Man hat evtl. das Problem, dass an gewisse Uhrzeiten kein
warmes Wasser im Haus vorhanden ist. Vielleicht hat der
Bauherr ein zu kleiner Warmwasserspeicher eingebaut…
Im Zweifel Sachverständigen einschalten. Was die Ursache ist kann hier im Forum nicht geklärt werden.
Unter Umständen kann man sich ja mal die Berechnung vom Bauherrn zeigen lassen.
Der muss die haben?
Da steht dann auch drin was die Grundlagen sind.
Ansonsten würde ich zu einem Heizungsinstallateur gehen und mal nachfragen, wenn man sich das Geld der Rechtsberatung oder Gutachterkosten sparen will.
Dann guckt man in den Mietvertrag ob da was zum thema warmes wasser steht. sollte es zu den „üblichen“ Zeiten kein warmes Wasser geben, dies notieren und dem Vermieter als Mangel anzeigen.
gruss
Dann guckt man in den Mietvertrag ob da was zum thema warmes
wasser steht. sollte es zu den „üblichen“ Zeiten kein warmes
Wasser geben, dies notieren und dem Vermieter als Mangel
anzeigen.
gruss