Guten Tag,
hallo erstmal zusammen, da ich hier neue bin, möchte ich mich vorab schon für Euere Unterstützung bedanken.
Meine Frage: Wie können Schenkungsfreibeträge nach altem und neuen Recht kombiniert werden.
Bsp.
Schenkung einer Immobilie in 2002 zum Einheitswert von 75 T€ je Elternteil.
Nach meinem Kenntnisstand waren bis vor 2009 je Elternteil 205 T€ Freibetrag gültig.
Wie ist denn jetzt nach neuem Recht, der aktuell ausnutzbare Freibetrag für weitere Immobilienübertragungen, ohne dabei Schenkungssteuer zahlen zu müssen?
Beste Grüße und Danke für Euere Antworten