Wie können alte und neue Schenkungsfreibeträge kom

Guten Tag,

hallo erstmal zusammen, da ich hier neue bin, möchte ich mich vorab schon für Euere Unterstützung bedanken.
Meine Frage: Wie können Schenkungsfreibeträge nach altem und neuen Recht kombiniert werden.
Bsp.
Schenkung einer Immobilie in 2002 zum Einheitswert von 75 T€ je Elternteil.
Nach meinem Kenntnisstand waren bis vor 2009 je Elternteil 205 T€ Freibetrag gültig.
Wie ist denn jetzt nach neuem Recht, der aktuell ausnutzbare Freibetrag für weitere Immobilienübertragungen, ohne dabei Schenkungssteuer zahlen zu müssen?

Beste Grüße und Danke für Euere Antworten

2002 war der Einheitswert nicht mehr Bemessungsgrundlage.