Hallo ulrich,
aus purer Neugier und Berufsinteresse habe ich mir mal das Magazin geholt und wurde mal wieder in meiner Ansicht bestätigt. :-/
Es ist leider so, dass Leistungen, die eh durch die MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskostenvollversicherung) weitestgehend vorgeschrieben sind bzw. gesetzlich keine Rolle spielen, die Leistungsfähigkeit des Tarifes zu 88% beeinflussen.
Da wären z.B.
-> Beschränkung auf 1000 DM oder 10 Behandlungen bei Psychotherapie (BGH-Entscheid, dass der Versicherungsnehmer diese Tragweite solch einer Entscheidung nicht erkennen kann und somit sind schon Tarife mit Begrenzung auf 25 Sitzungen für unzulässig beurteilt worden.)
-> Im Krankenhaus 2-Bettzimmer mit Chefarzt (warum gehe ich eigentlich in die PKV?)
-> Arzt- und Zahnarzthonorare bis Höchstsatz (3,5fach) der Gebührenordnung werden erstattet (-> was anderes anzubieten ist vom VR schon fast eine Frechheit in meinen Augen)
-> Zahnersatz, Inlays zu 65% und Zahnbehandlung zu 90% (letzteres käme für mich schonmal gar nicht in Frage und ich kenne auch keinen Tarif der dafür nicht 100% leistet)
-> bei Reisen ins außereuropäische Ausland die Krankheitskosten auf Reisen von vier Wochen Dauer ( schreiben MB/KK § 1(4) sogar zwingend vor) (-> dafür würde ich aber aus mehreren Gründen eine Auslandsreise-KV zusätzlich abschließen)
Diese Leistungen machen 88% der Leistungsfähigkeit aus… super Sache… 
Darüber hinaus gibt es etwa 16 Punkte, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, die insgesamt 12 % ausmachen.
Dies sind aber Punkte, ohne die es eigentlich auch keinen Sinn macht, in die PKV zu wechseln.
-> Arzt- und Zahnarzthonorare über GOÄ ( würde ich als Angestellter immer wählen)
-> Heilpraktikerleistung (-> gibt kaum Tarife, die das nicht anbieten)
-> Brillen und Hilfsmittel (warum sollte ich einen Tarif wählen, der soetwas nicht leistet?)
-> ambulante Psycho über obige Sätze hinaus (-> wie gesagt, gesetzlich sogar untersagt)
-> Fahrtkosten zum Arzt/Krankenhaus (-> warum sollte mein Tarif das nicht leisten? wäre ja sonst schlechter als GKV)
-> Verzicht auf Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren (zumindest aber unfallbedingt) (->Wartezeitenerlass lt. MB/KK §3 (2)a greift lediglich nicht… bei allen mir bekannten Versicherungstarifen wird somit auch die Summenbegrenzung außer Kraft gesetzt)
–> Alles in allem Punkte, die in meinen Augen nur sehr unzureichend die wirkliche Leistungsfähigkeit der Tarife darstellen…
Dazu kommt, dass das Preis-Leistungsverhältnis die Note zu 70% beeinflusst…die Beitragsstabilität (2.Preiskomponente)
Das Preis-Leistungsverhältnis errechnet sich aus folgender Komponente:
Leistungspunkte durch Preis…
also die Grundvoraussetzung sollte ja jeder haben:
- 88 / 50 DM = 1,76
- 100 / 50 DM = 2
- 95 / 55 = 1,72
- 97 / 55 = 1,76
Meine Frage… ist jetzt Tarif 4 schlechter als Tarif 1?
*grübel*
Soviel zur Sinnhaftigkeit eines solchen Vergleiches…
Wer die Kriterien festlegt…der kann das Ergebnis entsprechend beeinflussen…
In diesem Sinne…
Gruß
Marco
PS. ich habe auch Tarife entdecken können, die weiter hinten waren und schlechter sind, weil sie teurer sind… aber letztendlich leisten sie über GOÄ… die oberen teilweise nicht… Äpfel und Birnen? 