Wie komme ich an mein Geld?

In einer privaten Bowlinggruppe, die sich einmal im Monat trifft und jedesmal 10,00 Euro zahlt , die in eine Spardose (hat eine ehemalige Kollegin mit nach hause genommen) gesteckt wird. Dieses Geld wurde für gemeinsame Unternehmungen (essen gehen, grillen…) benutzt, das Bowlen hat jeder extra und selbst bezahlt. Nun möchte ein Mitspieler nicht mehr mitmachen und die liebe Exkollegin meint nun, er kriegt das Geld nicht wieder. er hat ihr jetzt eine Frist gesetzt, ihm sein Geld zu überweisen, aber sie denkt nicht daran… Welche Möglichkeiten gibt es jetzt ? Er möchte nicht auf sein Geld verzichten.

Moin,

stellt sich zunächst die Frage, ob es dazu eine Regelung in der Gruppe gab, wieviel Geld drin ist und warum diese Kollegin die alleinige Entscheidungsbefugnis haben sollte. Würde ich erstmal mit der gesamten Gruppe reden, wenn sich die Summe denn lohnt.

Gruß
Ex

Ich kann nicht so genau nachvollziehen, woher der Abtrünnige ableitet, es handele sich um „sein“ Geld.

Wenn es bezüglich einer Rückzahlung keine ausdrückliche Regelung innerhalb der Gruppe gegeben hat, haben wir es wohl mit einer „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zu tun und müssen schauen, was das Gesetz dazu sagt. Und ann finden wir in § 719 Abs. 1 BGB:

"Ein Gesellschafter kann nicht über seinen Anteil an dem Gesellschaftsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen verfügen; er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.

Insofern tendiere ich dazu, einen Anspruch des Ex-Bowlers zu verneinen.

Hallo,

da privat,ohne Vereinsstatus,etc.,freiwillig eingezahlt mit einer bestimmten
Zuwendung des eingezahlten Oboluses(feiern,grillen,etc.) einfach das eingezahlte
Geld „abfeiern“.

Eine andere Möglichkeit gibt dieser Sachverhalt nicht her.

Selbst wenn man sich mit Bowlinggruppe seit einem Jahr im Streit befindet,kommen
nicht mehr wie 120€ zusammen.

Anwaltskosten dürften wohl in diesem Fall die eingezahlten freiwilligen Beiträge
übersteigen.

LG Bollfried

Hallo hiuschi,

über die Verwaltung des Geldes scheinen keine verbindlichere Absprachen zu bestehen, als dass jedes Gruppenmitglied darauf vertraut, bei der Verwendung des Geldes mit in den Genuss zu gelangen.

Es ist die Sache jedes Mitgliedes selbst, wenn er den Beitrag entrichtet, sich aber keinen Vorbehalt ausbedingt.

Beitrag eingezahlt, kein Rückgabeanspruch. Weg ist Weg.

Grüße mki