Wie komme ich an mein Guthaben ohne Sparbuch?

Die Oma hat dem Enkel zur Geburt ein Sparbuch eröffnet und jedes Jahr etwas eingezahlt. Dieses Geld war bis zum 18. Geburtstag es Enkels festgeschrieben, d.h. es kamen ordentlich Zinsen zusammen und ein stattlicher Gesamtbetrag. Nun hat aber die Oma das Sparbuch (welches auf den Namen des Enkels ausgestellt ist). Durch totalen Abbruch des Kontaktes (auch nicht mehr reparabel) kann der Enkel (lt. Auskunft der Bank) nicht an sein Sparguthaben und ist an seinem 18. Geburtstag leer ausgegangen. Eine Auskunft bei der Bank ergab, dass eine Verlustmeldung des Sparbuches nicht möglich wäre, da der Bank bekannt ist, dass das Sparbuch bei der Oma vorliegt.
Kann uns jemand helfen?

hi,

da hat die bank ja erstmal recht…
der kontoinhaber (sofern davon auszugehen ist, daß das sparkonto namentlich auf den enkel ausgestellt wurde) kann das konto aber sperren lassen. somit könnte erstmal niemand über das konto verfügen.
des weiteren könnte man sicher auf herausgabe des sparbuchs pochen und ggfs. klagen…

ich will aber zuvörderst mal anheim stellen, daß klagewege innerhalb der familie vieles bewirken und bewegen - selten allerdings zum guten.

auch wenn das geld auf dem sparbuch „rechtlich“ dem enkel gehört, sollte sich selbiger immer auch die frage stellen, ob es ihm „moralisch“ gehört.
kann er beides bejahen und der gesamten „sippschaft“ gegenüber vertreten, dann könnte der enkel auch den juristischen weg beschreiten.

saludos, borito

Guthaben ohne Sparbuch?
Hallo,

danke für die fixe Antwort. Der Enkel - was meine Tochter ist - hat sowohl „rechtliche“ als auch „moralische“ Ansprüche auf das Geld (eingezahlt wurde sowohl von der Oma als auch von der Uroma), zumal der Bruder meiner Tochter zum 18. Geburtstag das Sparbuch noch bekommen hat! Leider hat die Oma vor ca. 5 Jahren nach einem kurzen Streit den Kontakt komplett zu unserer gesamten Familie abgebrochen und blockt bei Versuchen von uns ab. Über juristische Schritte haben wir auch schon nachgedacht - aber wir haben schließlich noch ein Gewissen! Die andere Möglichkeit wäre, dass das Enkelkind bei ihrer Oma betteln geht… Beides aber nicht wirklich wünschenswert. Vielleicht ergibt sich doch noch etwas - das Enkelkind würde sich sehr freuen!

Ciao, Killer1758

Hallo !

Nun hat aber die Oma das Sparbuch (welches auf den Namen des Enkels
ausgestellt ist)

Solche Sparkonten wurden gerne auch mit „Gläubigereigenschaft“
eröffnet.
z.B. wenn die Eltern nichts von dem Konto wissen sollten
oder wenn vermieden werden sollte, dass die Eltern ein Verfügungs-
recht haben.
d.h. „Kontoinhaber“ ist das Kind
„Gläubiger“ (=rechtl. Eigentümer) bleiben die Großeltern
In diesem Fall hat der Enkel keinerlei Anspruch auf das Guthaben

Eine Auskunft bei der Bank ergab, dass eine
Verlustmeldung des Sparbuches nicht möglich wäre, da der Bank
bekannt ist, dass das Sparbuch bei der Oma vorliegt.

Richtig : Wenn der Bank bekannt ist, dass das Sparbuch bei der Oma ist, wird sie keine Verlustmeldung annehmen.

Wenn die o.a. Gläubigereigenschaft nicht vereinbart wurde, ist der Enkel zwar „rechtlicher Eigentümer“ des Geldes -dabei spielt auch keine Rolle, wer das Geld eingezahlt hat-

aber: ==> siehe Antwort von borito - ich sehe das genauso

Viel Erfolg
und frdl. Gruß
-heddygg-

als auch „moralische“ Ansprüche auf
das Geld

Ich würd meine Oma net verklagen sondern eher versuchen, jeglichen Streit beizulegen!

Leider hat die Oma vor ca. 5 Jahren nach einem kurzen Streit den Kontakt komplett zu unserer gesamten Familie abgebrochen

Aber Geld wollt ihr von der Omma trotzdem holen?
Die Omma hat offensichtlich das Richtige getan, indem sie jeden Kontakt zu Euch abgebrochen hat.

aber wir haben schließlich noch ein Gewissen!

Das regt sich jetzt, wenn es ums Geld geht. Super!

das Enkelkind würde sich sehr freuen!

Logisch. Über Geld freut sich jeder!

Die fassunglose Erdbeerzunge

2 „Gefällt mir“