Habe folgendes Problem , ich würde gerne Kindergeld in Deutschland erhalten , aber alle Anträge werden abgeschmettert, dazu bleibt folgendes zu sagen , mein Vater hat bis zu seinem Tod für mich Kindergeld erhalten , danach mein Onkel auf den die Vormundschaft übertragen wurde und bei dem ich dann wohnte , ich zog dort aus und zog in eine Jugendwohnung , dort wurde ich nach KJHG (Art. weiß ich nicht mehr so genau) betreut , danach zog ich in eine WG , dort wurde ich auch nach KJHG betreut , das Jugendamt hatte zwar Anträge auf Kindergeld und Auszahlung des anteiligen Kindergeldes gestelt jedoch wurden diese abgeschemttert, ich wurde nun 18 zog in eine eigene Wohnung und nun fing das Geld an zu fehlen…
Habe auch Anträge a)auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes gestellt -> Anspruchsvorrausetzungen nicht gegeben da kein Elternteil in Deutschland somit keine Vorrausettzung für Übertragung auf mich von nem anderem Anspruchsvorrausetzungen , Jugendamt hatte nicht die Möglichkeit KG für mich zu erhalten , nach irgendeinem Artikel im Kinder und Jugendhilfegesetz , Antrag auf Kindergeld abgelehnt , da kein Vollwaise (Mutter lebt in Polen) und (Mutter nicht verschollen !!!)
und kein berechtigter Elternteil in Deutschland , UND WAS NUN?
Mutter kann ich nicht verschollen melden skurill aber wahr dann würde ich nämlich Kinde3rgeld bekommen , weil die Unterlagen über sie im Jugendamt/FAmiliengericht vorhanden sind , ich könnte erst im Zuge der EU einen Ausgleich zwischen der Differenz des polnischen Kindergeldes zum deutschen Kindergeld verlangen/beantragen. Was ich einfach nicht verstehe , ist das ich schon als Kind kein Kindergeld mehr erhalten habe -> GESETZESLÜCKE? wofür ist das Kindergeld denn wenn nicht für das Kind?
in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden."_
Deine Mutter wohnt aber in Polen…
in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
haben oder
im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend
behandelt werden."_
Deine Mutter wohnt aber in Polen…
-> ICH wohne aber HIER, ich meine ich bin 18Jahre alt (besuche aber noch die Schule) und habe nichts mit meiner Mutter zu tun , ich habe ja noch „DAS GLÜCK“ das ich bei dem in Deutschland herrschenden Behörden und Regelwahnsinn Teile meiner für in DEutschladn benötigten Papiere in Polen besorgen kann (gerade in Hinblick auf die ja ab MAi stattfindenden Ausgleichszahlungen), aber „was wäre“ wenn sie in AFRIKA leben würde , hätte ich als „Kind“ den zusätzlichen Nachteil durch den Tod meines Vater das Kindergeld weniger zu haben? -> DA läuft doch was falsch!!!
Nebenbei bemerkt beziehe ich keine Sozialhilfe , deswegen könnte ich (das mir meiner Meinung nach zustehende) Kindergeld gut gebrauchen!!!
Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
FÜR KINDER und warum haben Kinder bei Aussschluss aller anderen Anspruchsberechtigten bzw. bei Wegfall von jeglichen Anspruchsberrechtigten nicht die Möglichkeit für sich selber Kindergeld zu erhalten -> Gesetzeslücke !!!
Ich meine es gibt ja die Möglichlkeit aber nur wenn sie beide tot sind(Vollwaise) oder die Aufenthaltsorte nicht bekannt , welcher ZWeck soll damit erfüllt werden=
Die eigentliche Zweckfunktion des Kindergeldes liegt ja wohl in der Funktion dem Kind etwas zu ermöglichen egal ob es nun die Eltern dem Kind kaufen oder das Kind das Geld beispielsweise von den Eltern bekommt weil es nicht mehr zuhause wohnt und/oder ähnliches , hättest du dir meinen Artikel mal richtig durchgelesen so hättest du nicht so eine banale und vollkommene an dem Gesamtzusammenhang meines Artikels vorbeigehende Antwort gegeben die noch einher geht mit meiner verwendeten Art dieses zu umschreiben!