Hallo,
bin ganz verzweifelt, weil ich bisher glaubte, ab 1.2.2007 vorgezogene Rente bekommen zu können.
Hier meine Geschichte: Ende Januar 47 geboren, ich erfülle die Wartezeiten (immer fleißig gewesen).
Von 1993 bis 31.12.2004 war ich selbständig in Frankreich und ich lebe auch hier.
Zum 1.1.2005 beantragte ich französische Rente, weil meine Arbeitseinkünfte immer weniger wurden (es gibt in Frankreich eine 58er Regelung). Zum 1.4.2005 wurde mir die Rente, die natürlich nicht üppig ist, gewährt. Gleichzeitig beantragte der franz. Versicherungsträger auch bei bei der deutschen Rentenversicherung die Rente ab 60. Die kann mir aber scheinbar nicht gewährt werden, weil ich dazu vor dem 60. Lj. mindestens 52 Monate arbeitslos gewesen sein muß. Nun habe ich zu dieser Zeit aber schon Rente bekommen. Beides zusammen geht ja wohl nicht. Ist da ein Fehler im System?
Oder kann ich noch etwas retten, indem ich schnell einen 2.Wohnsitz in Deutschland anmelde (wäre kein Problem), mich arbeitslos melde (Arbeitslosengeld bekomme ich keines, weil ich ja selbständig war) und dann zum 1.4.2007 die 52 Wochen Arbeitslosigkeit erfüllt habe?
Eine weitere Voraussetzung der Versicherungsanstalt ist, daß ich in den letzten 10 Jahren 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben muß. Das trifft bei mir zu. Schwerbehindert bin ich nicht.
Eine verzwickte Situation, zumal ich fest daran glaubte, nur die 35 Jahre Wartezeit sei ein Kriterium.
So werde ich bestraft, daß ich in Frankreich lebe. Ist das eigentlich gesetzeskonform? Man könnte das Gesetz ja dahin ändern, daß der vorzeitige Rentenanspruch auch erfüllt wird, wenn in einem anderen Land bereits Rente gezahlt wird.
Außerdem, wäre ich eine Frau, würde das mit 60 klappen. Ich gönne es ihnen ja, aber haben wir nicht immer über Gleichberechtigigung geredet? Jetzt höre ich aber auf.
LG Fritz
Hallo Fritz
Versuche es mal mit Hilfe des VDK, die haben mir auch geholfen. Den kleinen Beitrag wirst du wohl noch haben: http://www.vdk.de/
der hinterwäldler
Hallo,
manchmal fragt man sich, wie blauäugig und falsch informiert man überhaupt sein kann. Sorry, aber hier hat sich wohl jemand überjaupt nicht informiert.
Fakt ist, dass die Rentenversicherungssystem Deutschlands und Frankreichs überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Wenn Sie also in einem Land bereits Rente beziehen, bedeutet dies auf keinen Fall, dass Sie auch im anderen Land einen Anspruch auf Rente haben. Dies liegt ganz einfach daran, dass beide Länder unterschiedliche Gesetze haben. Ein Fehler im System, wie Sie es nennen, liegt hier sicherlich nicht vor.
Für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gibt es nun einmal gewisse Zusatzvoraussetzungen. Eine davon lautet: Nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen zu sein.
Die Anmeldung eines 2. Wohnsitzes in Deutschland halte ich übrigens für einen sehr kritischen Einfall, der auch nach hinten losgehen kann. Wenn Sie das wirklich tun wollen, müssen Sie dem deutschen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. D. h., wenn man Ihnen einen Job anbietet, müssen Sie diesen irgendwann auch annehmen. Wie Sie dies machen wollen, wenn Sie eigentlich in Frankreich leben, müssen Sie wissen.
Dass Sie übrigens bestraft werden, nur weil Sie in Frankreich leben, kann ich hier nicht erkennen. Hätten Sie in Deutschland gewohnt und hätten sich dort ebenfalls nicht arbeitslos gemeldet, dann hätten Sie jetzt auch keinen Anspruch auf diese Rentenart! Gesetzeskonform ist der Sachverhalt auf jeden Fall.
Und das mit den Gesetzesänderungen ist eben auch so eine Sache. Man kann das Gesetz auch so ändern, dass alle bereits mit 25 in Rente dürfen und mindestens 2000 EUR erhalten. Eine Frau sind Sie halt leider auch nicht.
Also, ich würde sagen, einfach mal einsehen, dass man sich das alles selbst eingebrockt hat. Hätten Sie sich bereits vor einiger Zeit informiert, dann wären Sie nie in diese Lage gekommen. Jetzt dafür wieder einmal den deutschen Staat zu beschuldigen halte ich fast schon für sehr dreist.
Viele Grüße
Florian
Hallo,
manchmal fragt man sich, wie blauäugig und falsch informiert
man überhaupt sein kann. Sorry, aber hier hat sich wohl jemand
überjaupt nicht informiert.
Hallo,
als ich 1993 Deutschland verließ, war ich mit den Informationen von 1993 versorgt, nicht mit den geänderten von 2006. Wenn es anders wäre, wäre ich wohl berühmter als Nostradamus.
Fakt ist, dass die Rentenversicherungssystem Deutschlands und
Frankreichs überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Wenn
Sie also in einem Land bereits Rente beziehen, bedeutet dies
auf keinen Fall, dass Sie auch im anderen Land einen Anspruch
auf Rente haben. Dies liegt ganz einfach daran, dass beide
Länder unterschiedliche Gesetze haben. Ein Fehler im System,
wie Sie es nennen, liegt hier sicherlich nicht vor.
Das ist mir schon bekannt.
Für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
gibt es nun einmal gewisse Zusatzvoraussetzungen. Eine davon
lautet: Nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6
Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen zu sein.
Und die machen es einem Deutschen im Ausland unmöglich, wie ein Deutscher in Deutschland Rente zu bekommen.
Die Anmeldung eines 2. Wohnsitzes in Deutschland halte ich
übrigens für einen sehr kritischen Einfall, der auch nach
hinten losgehen kann. Wenn Sie das wirklich tun wollen, müssen
Sie dem deutschen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. D.
h., wenn man Ihnen einen Job anbietet, müssen Sie diesen
irgendwann auch annehmen. Wie Sie dies machen wollen, wenn Sie
eigentlich in Frankreich leben, müssen Sie wissen.
Glauben Sie wirklich, daß ein 59jähriger noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Wenn ich mich da beim Arbeitsamt melde, werde ich doch doof angeguckt und mir gesagt: „Gehen Sie nach Hause und stehlen Sie mir die Zeit bei meiner Arbeitslosenkeitverwaltung“.
Dass Sie übrigens bestraft werden, nur weil Sie in Frankreich
leben, kann ich hier nicht erkennen. Hätten Sie in Deutschland
gewohnt und hätten sich dort ebenfalls nicht arbeitslos
gemeldet, dann hätten Sie jetzt auch keinen Anspruch auf diese
Rentenart! Gesetzeskonform ist der Sachverhalt auf jeden Fall.
In Deutschland hätte ich mich aber arbeitslos gemeldet.
Und das mit den Gesetzesänderungen ist eben auch so eine
Sache. Man kann das Gesetz auch so ändern, dass alle bereits
mit 25 in Rente dürfen und mindestens 2000 EUR erhalten. Eine
Frau sind Sie halt leider auch nicht.
Es würde genügen, wenn der alte Besitzstand erhalten bleibt.
Also, ich würde sagen, einfach mal einsehen, dass man sich das
alles selbst eingebrockt hat. Hätten Sie sich bereits vor
einiger Zeit informiert, dann wären Sie nie in diese Lage
gekommen. Jetzt dafür wieder einmal den deutschen Staat zu
beschuldigen halte ich fast schon für sehr dreist.
Ich hätte mich auch schon vor 2 Jahren darüber informieren können, geändert hätte das aber an meiner Lage nichts.
Viele Grüße
Florian
Viele Grüße
Fritz
Hallo,
als ich 1993 Deutschland verließ, war ich mit den
Informationen von 1993 versorgt, nicht mit den geänderten von
2006. Wenn es anders wäre, wäre ich wohl berühmter als
Nostradamus.
Zwischen 1993 und 2006 liegen 13 Jahre. Sie wollen doch wohl niemandem hier erzählen, dass Sie in 13 Jahren keine Zeit gehabt hätten, Ihren Informationsstand zu aktualisieren?! Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (ehemals LVA bzw. BfA) sind und waren diese Informationen immer verfügbar und selbst wenn Sie kein Internet hatten, es gäbe ja auch noch das gute alte Telefon.
Und die machen es einem Deutschen im Ausland unmöglich, wie
ein Deutscher in Deutschland Rente zu bekommen.
Das ist so nicht richtig. Auch in ausländischen Rentenversicherungssystemen gibt es Zeiten der Arbeitslosigkeit. Dass es diese in Frankreich gibt, da bin ich mir sogar zu 100 % sicher, da ich selbst schon bei der Rentenversicherung in der Auslandsabteilung gearbeitet habe. Wenn Sie diese Zeiten gegenüber dem deutschen Rentenversicherungsträger nachweisen, dann gelten für Sie die gleich Regelungen wie für jemanden, der hier in Deutschland arbeitslos war.
Glauben Sie wirklich, daß ein 59jähriger noch dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung steht? Wenn ich mich da beim Arbeitsamt melde,
werde ich doch doof angeguckt und mir gesagt: „Gehen Sie nach
Hause und stehlen Sie mir die Zeit bei meiner
Arbeitslosenkeitverwaltung“.
Was ich glaube spielt hier keine Rolle. Dass ein 59-jähriger so gut wie nicht mehr vermittelbar ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Zwischen „vermittelbar“ und „zur Verfügung stehen“ muss man aber schon unterscheiden. Zur Verfügung kann ich mich immer stellen, ob es war bringt, ist eine andere Sache. Um die zeitliche Voraussetzung für die Rente zu erfüllen, ist jedoch die Verfügbarkeit ausreichend, um den Status „arbeitslos“ zu erhalten.
In Deutschland hätte ich mich aber arbeitslos gemeldet.
Siehe oben! Das hätten Sie in Frankreich auch machen können.
Es würde genügen, wenn der alte Besitzstand erhalten bleibt.
Es gibt hier zu Lande schon viel zu viele Besitzstände. Aber warum sollte es für Sie in diesem speziellen Fall einen Besitzstand geben? Besitzstände gibt es eigentlich nur für Personen, die bereits auf eine Rechtslage vertraut haben und sich darauf entsprechend eingestellt haben.
Das ist doch bei Ihnen überhaupt nicht der Fall. In Ihrem Anfangsposting haben Sie als Grund für Ihre Rente die schlechte Lage Ihres Unternehmens benannt. Wäre Ihr Unternehmen besser gelaufen, so wären Sie doch gar nicht in Rente gegangen?! Von einer bereits im Jahre 1993 erfolgten Planung Ihrerseits, bereits mit 60 Jahren in Rente zu gehen, kann also keine Rede sein. Außerdem und nochmals, warum sollte es einen Besitzstand gegen, nur weil Sie sich in 13 Jahren nicht mehr über Ihre Rente informiert haben.
Viele Grüße
Florian
was soll denn das?
was für einen sinn hatten deinen postings jetzt, außer den fragesteller anzupupen?
oder anders gefragt: haben deine antworten in irgendeiner weise zur problemlösung beigetragen?
gruß
ann
Hallo Wynmuck,
kein Grund zur Verzweiflung. Du musst nur bei den entsprechenden Stellen hier in Deutschland dich sachkundig machen. Ich gehe mal davon aus, dass du mittlerweile wie jeder andere Deutsche (das bist du doch noch?) eine Aufstellung deiner Einzahlungen und der zu erwartenden Rente bekommen hast. Dann wende dich doch bitte an die entsprechende Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Können dir die wegen deiner speziellen Fragestellung Rente Frankreich - Rente Deutschland auch nicht weiter helfen, dann würde ich mich in deinem Fall an die spezielle Verbindungsstelle Frankreich bei der Deutschen Rentenversicherung wenden. Diese befindet sich bei der Dt. Rentenversicherung Rheinland Pfalz:
http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/
Die werden dir dann die entsprechende Antwort auf deine Probleme aus dem Ärmel schütteln können. Deine Problematik fällt ja nach meinem Dafürhalten nicht aus dem Rahmen. Es gibt ja tausende Doppelrentner mit ähnlich gelagerten Problemen.
Alles wird gut
Bernd
Hallo Ann,
und welchen Sinn hatte Ihr Posting nun? Nun mal im Ernst: Das Ausgangsposting beinhaltete sowieso keine Frage, sondern nur Gejammere und Gemeckere über die Vorschriften hier in Deutschland. Im Übrigen bin ich sehr wohl auf die Fragen eingegangen.
Ich muss doch wirklich erwarten können, dass sich jemand in 13 Jahren einmal wieder auf den aktuellen Stand bringt, wenn er kurz vor der Rente ist. Was mich extrem stört ist die Tatsache, dass sich viele ihre eigenen Fehler nicht eingestehen. Es wird dann einfach mal gesagt, der Staat ist mal wieder an allem schuld, oder der böse Beamte am Schreibtisch, oder oder oder. Aber „ich“? Nein, ich doch nicht!
Mal ein blödes Beispiel: Sie tätigen eine größere Anschaffung. Vor fünf Jahren hat der Gegenstand, den Sie kaufen möchten, noch 5000 EUR gekostet. Jetzt kommen Sie in den Laden und die Sache kostet 10000 EUR. Was machen Sie dann? Soll man dann auch den Verkäufer beschuldigen, weil er mich in den fünf Jahren nicht von sich aus über die Preiserhöhung informiert hat?
Es wird in diesem Land immer von Eigenverantwortung der Bürger gesprochen und jeden zweiten, den man fragt ist der Meinung, dass man die Rentenversicherung ganz abschaffen soll, damit sich mit dem Geld jeder selber um seine Rente kümmern kann. Aber Sie sehen, manche schaffen es doch noch nicht einmal, sich eine Broschüre über Altersrente zu besorgen.
Viele Grüße
Florian
dann würde ich mich in deinem Fall
an die spezielle Verbindungsstelle Frankreich bei der
Deutschen Rentenversicherung wenden. Diese befindet sich bei
der Dt. Rentenversicherung Rheinland Pfalz:
http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/
Die werden dir dann die entsprechende Antwort auf deine
Probleme aus dem Ärmel schütteln können. Deine Problematik
fällt ja nach meinem Dafürhalten nicht aus dem Rahmen. Es gibt
ja tausende Doppelrentner mit ähnlich gelagerten Problemen.Alles wird gut
Bernd
Hallo Bernd,
danke für deine Info. Die RV Speyer hat auch Internationale Beratungen, und zwar übernächste Woche in Kehl. Da fahre ich mal mit allen meinen Unterlagen und Anliegen hin, und mir wird wohl geholfen. Und nochmals Danke!!!
Werde da auch mal nach dem Vertrauensschutz fragen.
Gruß Fritz
Servus Florian,
weißt Du, es gab früher mal eine Zeit, wo sich die meisten Leute eher mit dem Leben jetzt als mit dem Ausrechnen der künftigen Risiken beschäftigt haben - „Generation Piranha“ ist eine ziemlich frische, auch die Ideenwelt „Jeder sei seines Nächsten Mitbewerber, das ganze Leben lässt sich kaufmännisch quantifizieren“ ist noch nicht so alt, daß man sie bei jedem voraussetzen könnte.
Bei Jahrgängen bis ca. 1965…70 muß man mit ganz merkwürdigem Abweichlertum rechnen. Macht übrigens richtig Laune, in diesen Schuhen zu stehen!
Schöne Grüße
MM
Es ist unglaublich
Hallo!
Da muss ich mich schon wieder fragen, warum manche Leute nicht in der Lage sind, einfach eine rechtliche Frage zu beantworten, ohne den Fragesteller ob seiner Fragestellung zu beschimpfen! Das ist so, wie als ob jemand einen Verkehrsunfall hat und sich danach um seine Rechte erkundigt und dann die Antwort bekommt: Du Depp, hättest du halt keinen Verkehrsunfall gehabt, dann müsstest du jetzt nicht eine solche Frage stellen! Und der Witz dabei ist dann, dass der Antwortende, der eigentlich eine Themenverfehlung begangen hat, seine Antwort auch noch für besonders gut hält.
Es stimmt schon, dass man rein rechtlich selbst daran „schuld“ ist, wenn man sich nach den rechtlichen Vorschriften nicht erkundigt und daher einem Rechtsirrtum unterliegt. Das wurde aber vom Fragesteller auch nicht in Frage gestellt oder kritisiert!
Also, ich würde sagen, einfach mal einsehen, dass man sich das
alles selbst eingebrockt hat. Hätten Sie sich bereits vor
einiger Zeit informiert, dann wären Sie nie in diese Lage
gekommen. Jetzt dafür wieder einmal den deutschen Staat zu
beschuldigen halte ich fast schon für sehr dreist.
Niemand hat hier irgendwen beschuldigt, sondern es wurde gefragt, ob nicht ein „Fehler im System“ vorliege - das ist doch wohl eine berechtigte Frage, die jemand, der etwas davon versteht, in sachlicher neutraler und korrekter Weise beantworten können sollte. Zumindest würde ich mir das erwarten und erst recht von einem Sozialversicherungsfachangestellten, der in der Lage sein muss, Rechtsfragen unvoreingenommen zu beantworten!
Gruß
Tom
hallo florian,
mein posting (falls du mich meinst mit „Ihr“) hatte den sinn, dir den sinn dieses forums vor augen zu führen.
der lautet nämlich nicht „mach mich zur sau“, sondern „hast du eine idee, wie ich dieses problem hier lösen kann“. dabei ist es die problemlösung meist unerheblich, ob man es nicht sogar selbst verschuldet hat. jedenfalls wenn sich durch die einsicht die situation nicht ändert.
es ist immer sehr … verwunderlich, wenn ein derart junger mensch wie du glaubt, einem mehr als doppelt so alten jegliche lebensleistung abzusprechen zu dürfen, nur weil irgendwelche formalien nicht eingehalten sind.
meist drängt sich der eindruck auf, al seien diese formalien das einzige, was der junge mensch bisher vom leben wahrgenommen hat und wünscht ihm, daß der schock nicht allzu groß sein möge, wenn ihn einst das schicksal aus seinem elfenbeinturm an die frische luft zerrt.
Es wird in diesem Land immer von Eigenverantwortung der Bürger
gesprochen und jeden zweiten, den man fragt ist der Meinung,
dass man die Rentenversicherung ganz abschaffen soll, damit
sich mit dem Geld jeder selber um seine Rente kümmern kann.
jaja, die eigenverantwortung. du bist noch zu jung, um das zu wissen, aber eigenverantwortung beinhaltet mehr, als sich um die rente zu kümmern. bis dahin muß man erstmal überleben. und zwar oft wirklich eigenverantwortlich und nicht gemütlich hinterm schreibtisch, eingemauert von regularien, die keinerlei eigene entscheidungen zulassen.
Aber Sie sehen, manche schaffen es doch noch nicht einmal,
sich eine Broschüre über Altersrente zu besorgen.
vielleicht wußte er nur einfach nicht, wo er diese informationen herbekommen sollte. drum hat er ja hier gefragt.
by the way: ich habe im letzten jahr miterlebt, wie mein lebensgefährte für einige jahre, die er in italien gelebt und gearbeitet hat, versucht hat, rente zu bekommen, neben seiner „deutschen“ rente.
es geht, er hat es letztlich durchbekommen und es steht ihm auch zu.
aber weder die deutsche noch die italienische rentenbehörde haben die sache besonders einfach gemacht. im gegenteil, man hatte den eindruck, daß sie sich gegenseitig blockieren.
schönen sonntag noch und ein behütetes leben
ann
Hallo!
jaja, die eigenverantwortung. du bist noch zu jung, um das zu
wissen, aber eigenverantwortung beinhaltet mehr, als sich um
die rente zu kümmern. bis dahin muß man erstmal überleben. und
zwar oft wirklich eigenverantwortlich und nicht
gemütlich hinterm schreibtisch, eingemauert von regularien,
die keinerlei eigene entscheidungen zulassen.
Ich stimme dir voll zu, da möchte ich aber einhaken. Es ist gut, wenn eigene Entscheidungen möglichst wenig zugelassen werden, da dies der Willkür die Tür öffnet. In der Praxis ist vielfach das Problem nicht das Gesetz (also das was du unter Regularien verstehst), sondern die Unkenntnis des Gesetzes derer, die es in der ersten Instanz vollziehen sollen und der Unwillen, sich die Kenntnis desselben anzueignen (bevor man ins Gesetz schaut, liest man dort lieber irgendein Handbuch und wenn dann irgendwer was neues will heißt es: das gibt es nicht, weil das haben wir noch nie gemacht). Das ist nicht bei allen so, aber es ist eine Erfahrung, die man als Praktiker in dieser verschärften Form eigentlich fast nur bei Verwaltung macht. Bei Gerichten hat man eine andere und damit meine ich bessere und professionellere Einstellung zum Gesetz.
es geht, er hat es letztlich durchbekommen und es steht ihm
auch zu.
aber weder die deutsche noch die italienische rentenbehörde
haben die sache besonders einfach gemacht. im gegenteil, man
hatte den eindruck, daß sie sich gegenseitig blockieren.
Das bestätigt genau meine obige Aussage.
Gruß
Tom
mein posting (falls du mich meinst mit „Ihr“) hatte den sinn,
dir den sinn dieses forums vor augen zu führen.
Hallo,
ja, mit „Ihr“ habe ich Sie gemeint. Ich rede für gewöhnliche andere nicht mit „Du“ an. Wenn Sie das anders handhaben, ist das Ihre Sache.
Ihren Versuch, mir den Sinn dieses Forums zu erklären, finde ich ja wirklich toll. Toll auch, dass Sie dazu einen einzigen Absatz geschrieben haben und den restlichen Beitrag meinem Alter gewidmet haben…Bravo, solche Argumente verdienen echt Anerkennung!
In diesem Sinne, weiterhin so einfallsreiche Argumente!
Florian
Moin,
klärt das untereinander per Mail und nicht hier im Brett.
Gruß
Dirk m. MOD
Moin,
klärt das untereinander per Mail und nicht hier im Brett.
Gruß
Dirk m. MOD
Hallo Dirk,
als ich den Text von FloM las, traute ich meinen Augen auch nicht und dachte mir: Wenn alle so denken, dann ist das aber ein armes Deutschland. Da wagte ich gar nicht weiter, darauf zu antworten. Aber zum Glück gibt es hier doch noch welche, die ihren Menschenverstand nicht aus nur Büchern gelernt haben. Wenn FloM auch noch im Versicherungswesen arbeitet, tun mir seine Kunden leid. Hoffentlich wird er nie Entscheidungsträger werden.
Und als Threaderöffner hätte ich mir gewünscht, seine Ergüsse gleich löschen können zu dürfen, denn hilfreich waren sie auf keinen Fall.
Gruß Fritz