reicht es aus, wenn Dir die Texte aus W&M zugesandt werden ? Ich würde Sie Dir heraus suchen, kopieren und zusenden. Gib mir bitte dann direkt Mitteilung.
Ansonsten musst Du die Gerichte anschreiben und um das Urteil nachsuchen. Du erhälst sodann eine Zahlungsaufforderung für die Urteilskopien und nach Zahlung die Kopien zugesandt.
Gruss Günter
bin gerade im Streit mit einem Makler und dafür benötige ich
folgende Urteile:
LG Braunschweig, Urteil v. 23.09.1999 7 S 261/99(10)
AG Köln, Az. 207 C 635/91
AG Neustadt a. Rbge., Urteil v. 08.02.2000 51 C 1764/99 .
Ich brauche allerdings die kompletten Texte, also nicht nur
eine einzeilige Kurzfassung. Die hab’ ich nämlich bereits.
Zugriff auf juristische Datenbanken habe ich nicht. Bin ganz,
ganz armer Laie *Mitleid heisch*
reicht es aus, wenn Dir die Texte aus W&M zugesandt werden ?
Hallo Günter,
ja, Texte aus W&M reichen mir, sofern Sie über einzeilige Pressemitteilungen hinaus gehen und sich beurteilen läßt, ob es sich um vergleichbare Fälle handelt.