Vor einigen Jahren ist meine damals noch nicht volljährige Tochter in ihre eigene Wohnung ausgezogen. Damals musste ich als gesetzliche Vertreterin den Mietvertrag mit unterschreiben was auch ok war. Nun ist sie aber schon lange volljährig und ich wollte nunmehr aus ihrem Mietvertrag mit Einschreiben raus. Der Vermieter rief mich daraufhin an und sagte, dass er mich nicht lässt, da meine Tochter leider z. Zt. arbeitslos ist.Ist das rechtens?? Ihre Miete wird vom Amt übernommen.
Danke für eure Antworten

Vermieter muss dich aus dem MV nicht entlassen. Ihr könnt nur beide kündigen, dann bist du raus.
Hallo, wenn sie als Mieter mit unterschrieben haben braucht er sie natürlich nicht zu entlassen. Das würde sein Risiko doch erhöhen. Gemeinsame Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn Ihre Tochter nicht kündigen möchte ist Streit vorprogrammiert. Sie müssen sich also mit ihrer Tochter einigen und nicht mit dem Vermieter. Das gleiche Problem haben auch Pärchen die einen gemeinsamen Vertrag haben, zieht der eine aus, haftet er trotzdem weiterhin genau so, als würde er noch in der Wohnung leben. Der jenige der ausgezogen ist muss dann gerichtlich durchsetzen, dass gemeinsam gekündigt wird. Sollten sie sich nicht einigen, bleibt ihnen auch nichts anderes. Innerhalb der Familie sollte da aber natürlich ein anderer Weg gefunden werden.
Danke, also hat es mit der damals noch nicht volljährigen Tochter zu tun. Mietvertrag ist Mietvertrag.
Vermieter muss dich aus dem MV nicht entlassen. Ihr könnt nur
beide kündigen, dann bist du raus.
Danke, natürlich möchte meine Tochter nicht aus ihrer Wohnung raus. Habe gedacht, ich komme jetzt so ohne ihre Zustimmung aus dem Mietvertrag raus, da sie ja jetzt volljährig ist.
korrekt
Danke

korrekt
WEnn es Ihnen nicht mehr passt, dann kündigen sie doch den Mietvertrag!
Habe ich doch, sogar per Einschreiben. Mittlerweile weiß ich, dass meine Tochter und ich gemeinsam den Mietvertrag kündigen müssen. Dann wird ein neuer Mietvertrag aufgesetzt.
WEnn es Ihnen nicht mehr passt, dann kündigen sie doch den
Mietvertrag!