Wie komme ich aus der Bedarfsgemeinschaft?

Hallo,

folgendes Problem:

Ich Student lebe mit einem Elternteil zusammen, der ALG 2 beantragen musste. Ich selbst bekomme von meinem anderen Elternteil Unterhalt, Kindergeld und habe Einkünfte über Nebenjobs. Ich unter 25 Jahre alt und kann theoretisch, auch wenn knapp, mein eigenes Leben regeln. Ich will kein ALG2. Da ich mit meinem bedürftigen Elternteil zusammen in einer Wohnung lebe hat das Amt einfach eine Bedarfsgemeinschaft aus uns gemacht. Ich habe gutgläubig den Antrag für meinen Elternteil unterzeichnet. Im nachhinein habe ich dann kapiert, dass ich durch die Bedarfsgemeinschft selbst zum Empfänger werde, was ich niemals wollte, denn ich hab ja genug um mich selbst zu finanzieren. Wie komme ich jetzt aus dieser Bedarfsgemeinschaft am besten wieder raus? Ich habe den zweiten Antrag auf Weiterbewilligung nicht unterzeichnet. Das Amt weigert sich meinen bedürftigen Elternteil als eigene Person ohne Bedarfsgemeinschaft mit mir zu bewerten.

Würde es bringen auszuziehen? Wäre ich dann sofort raus und würde ich dann nicht mehr durchleuchtet werden vom Amt (Brief an den Arbeitgeber des Nebenjobs mit der Anfrage was ich verdiene =hier hat das Amt mich einfach übergangen und meinem Arbeitgeber quasi mittgeteilt das ich was mit ALG zu tun habe, ist das nicht strafbar kann ich da was machen)?
Wenn ich ausziehe, sag ich mal für 3 Monate, könnte ich dann rein theoretisch wieder zu meinem Elternteil ziehen und es würde wieder ein neuer Antrag gemacht werden und diesmal würde ich nicht mehr auf diesen Bedarfgemeinschaftmisst reinfallen?

Wenn ich ausziehe, muss dann mein Elternteil aus der Wohnung ausziehen? Hauptmieter ein Geschwisterteil. Mein Elternteil bewohnt nur ein Zimmer unserer Wohnung und zahl anteilig die Miete. Wenn ich ausziehe würde mein Geschwisterteil den Hauptmieter verkörpern. Es wäre doch dann sein Problem was mit dem leeren Zimmer geschieht oder nicht? Bei meinem Elternteil würde sich nichts ändern?
Mein Geschisterteil ist Student und über 25 und wohnt nicht in der selben Stadt sondern kommt ab und zu in seine Hauptmietwohnung. Da der Geschwisterteil kein Bezüge in Anspruch nimmt hat das Amt hier keinerlei Rechte sich Gedanken zu machen wie mein Geschwisterteil dies finanziert, richtig?

Danke für die Hilfe