Hallo Wer-Weiss-Was-Gemeinde,
ich habe ein echtes Problem! Ich habe mich zum 16.04.2011 selbständig gemacht. seit dem 01.05.2011 bin ich bei einer PKV. Ich habe dem Versicherungsmakler vorher mitgeteilt, dass ich bereits 2 Kinder habe. Mit der Mutter lebe ich zwar nicht mehr zusamen, aber ich dachte eben es könnte wichtig sein. Der Markler erklärte mit, dass es nicht wichtig ist, da die Kinder ja bei der Mutter Familienversichert in der GKV sind. Nun ist es aber so, dass man mir erzählt hat, dass es nicht richtig ist, was er mir erzählt hat. Die GKV prüft, wer der Elternteile mehr verdient und wenn dass in diesem Fall ich bin, dann muß ich die Kinder privat Krankenversichern. Da ich mir dass absolut nicht leisten kann möchte ich in die GKV zurück wechseln. Mit der GKV habe ich bereits gesprochen. Hier kann man innerhalb von 3 Monaten wieder zurück wechseln. Aber wie komme ich aus dem PKV-vertrag heraus? Kündiguungsfrist ist 3 Monate zum Ende des Jahres. Ich habe auch ein Problem mit Parodontose. Dies habe ich dem Makler mitgeteilt aber im Vertrag steht es nicht! Ist dies vielleicht eine Möglichkeit zu entkommen? Wenn ich es der Versicherung nochmal mitteile und dann die PKV eventuell den Beitrag erhöht?oder mir die Versicherung nicht geben möchte???..
Bitte dringende Antwort.
Danke
Dani
etwas komplizierter der fall, aber möglich!
ruf mich mal morgen bitte unter der nummer 0172 518 3489 an! bin ab 15h erreichbar.
Ich habe mich zum 16.04.2011
selbständig gemacht. seit dem 01.05.2011 bin ich bei einer
PKV.
Ist denn die Police schon da?
Wenn nicht, ist das sicherlich nur ein Antrag auf Versicherung, der zurückgezogen werden kann.
Vertreter fragen!
VG Elawitt
Die police ist schon da!
Die police ist schon da!
Vielleicht hilft Nichtzahlung…dann fliegt man…vielleicht.
Eine legale Möglichkeit sehe ich da kurzfristig nicht. Die Vertreter wissen mehr. Ich bin auch nur Kunde bei der PKV. Frag dort!
VG Elawitt
Hallo Dani1972,
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Die Kinder sind nur kostenlos bei der Ehefrau versichert, wenn Dein Einkommen unter der Pflichtgrenze liegt, soweit ich das weiß.
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Die Paradontose, die vermutlich irgendwann behandelt werden muss, hätte natürlich unbedingt im Antrag angegeben werden müssen. Sofern Sie laut Zahnarzt behandelt werden muss, würden manche Versicherer den Antrag sogar ablehnen deshalb. Andere würden einen ordentlichen Risikozuschlag nehmen (sicher!).
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag rückgängig zu machen, um alle Möglichkeiten eindeutig auszuloten, wäre aber mehr Information möglich.
A) Sicher ist, dass innerhalb 14 Tage nach Abschluss der Vertrag einfach widerrufen werden kann. Sind diese 14 tage schon rum ? Wenn nicht,
dann schnell schreiben aufsetzen und der Versicherung faxen. Die Krankenversicherung anrufen und bitten, dass man Dir den Faxeingang bestätigt.
B) Wenn 14 Tage schon vorbei sind: Hast Du die Verbraucherinformation und Beratungsprotokoll erhalten ? Wenn nicht, ist der Vertrag anfechtbar (bedeutet ebenfalls Rücktritt ab Beginn).
C) Dann Paradontose: Es gibt Versicherer, die bei Paradontose ablehnen. Wenn Dein Versicherer so einer ist, kannst Du sagen, Du willst den Vertrag nicht und ausserdem hat der Makler auch deine Paradontose, die behandelt werden muss, nicht angebeben, und Du gehst davon aus, dass Du mit einem Zuschlag den Vertrag gar nicht mehr willst (ebenfalls Rücktritt ab Beginn).
D) Als letztes kannst Du den Vertrag anfechten, weil der Berater falsch beraten hat. Du kannst die Versicherung bitten, den Vertrag deswegen ab Beginn aufzuheben (auch das ist Rücktritt) und mit Prozess drohen, wenn man nicht einlenkt. Kannst hier ebenfalls zusätzlich die nicht genannte Paradontose angeben, die der Makler einfach nicht aufnahm und eben den Beratungsfehler bezüglich der Kinder, denn hier ist eine Falschaussage für Dich mit massiven Nachteilen versehen, die Du hättest wissen müssen!
Wenn Du auf eine Anpassung wartest, kannst Du zwar kündigen, wirst aber in die gesetzliche kasse dann nicht mehr zurück können (die dürfen Dich dann nicht mehr aufnehmen).
Was auch immer geschieht, die Paradontose solltest Du angeben, damit Dir nicht später der eventuelle Rauswurf droht. Über das Risiko solltest Du Dir bewußt sein! Es wäre also besser, den Zuschlag lieber gleich zu bezahlen (sofern die Gesellschaft den Vertrag nicht aufhebt wegen dem Risiko.
Hoffe damit geholfen zu haben.
Es sei noch bemerkt, dass es gute PKV`s gibt, in denen man sich selbst und 2 Kinder höchst preiswert und vernünftig versichern kann (Kinder kosten 81 Euro, die Versicherung für Papa vielleicht 250. Euro - je nach Alter und Tarifauswahl). Du bist vielleicht nicht gerade bei einer preiswerten Gesellschaft versichert worden oder auch nur einem nicht preiswerten Tarif.
Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael
PKV-Spezialisten
Homepage: http://www.pkv-netz.com
Gruß von der Gemeinde,
haben Sie von dem Makler ein Gesprächsprotokoll (schriftlich)?. Wenn Sie von der PKV wieder raus wollen, teilen Sie dem Unternehmen Ihre Paradontose (paradontitis) mit. Ansonsten bekommen Sie bei Bekanntwerden dieser Diagnose echte Schwierigkeiten, da Ihnen sicher eine "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) unterstellt wird, und für diese Vorerkrankung auf keinen Fall geleistet wird. Stellen Sie klar, dass Sie an einen Beitragszuschlag deswegen nicht einverstanden sind, ebenso das Pflichtversäumnis des Maklers, und bitten um gegenseitige Auflösung des Vertrages. Wenn das ein vernünftiger PKV-Versicherer ist, wird er das machen, denn die Behandlungskosten und Folgekosten der Paradontose sind erheblich. Stellen Sie aber vorher sicher, dass Sie von der GKV wieder aufgenommen werden (am besten schriftlich), denn wir haben ja schon über 2 Jahre versicherungspflicht in Deutschland!!). Solche selbsternannten Versicherungsmakler sind nicht tragbar, und müssen weg!.
Mit freundlichen Gruss
1 Versicherungsmakler
leopold
Hallo Daniel,
es gibt keine Möglichkeit, vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus der PKV rauszukommen. Es sei denn, durch außerordenliche Kündigung wegen Beitragserhöhung.Oder der Versicherer gibt Sie auf Kulanz frei. Das kann er - muß aber nicht.
Ihre Kinder aber müssen Sie nur dann in die PKV nehmen, wenn Ihr Gewinn aus Gewerbe (laut Steuerbescheid) über 49.500,- im Jahr erreicht (s.g. Versicherungspflichtgrenze). Nur dann ! Bleibt Ihr Gewinn drunter, können die Kinder in der GKV der Mutter bleiben. Dafür muß sie jährlich ihrer GKV den Steuerbescheid von Ihnen vorlegen.
Grüße
Stefan Koziol
Versicherungsmakler
Hallo,
bin nur für Leistungsfragen Ansprechpartner, nicht für Vertrag! Sorry!!
Claudia
Hallo Dani,
werd Dir am besten erst einmal darüber klar, was Du möchtest. Willst Du ein Gewerbe ausüben, dann sollte die regelmäßige und dauerhafte Gewinnerzielung auf Sicht absehbar sein.
Dann dürfte es kein Problem für Dich sein, deine beiden Kinder für nen im Verhältnis kleinen Beitrag privat kranken zu versichern. Die Leistungen liegen dann weit über dem Bereich der gesetzlichen. Um das aufzufangen müsstest Du eine Menge Zusatzversicherungen abschliessen. Und die kosten dich beinahe genauso viel wie eine gute Absicherung deiner Kinder als Mitglieder in der PKV.
Hast Du auf Dauer ein Problem damit, die Beiträge dafür aufzubringen (Wir reden hier von ca. 100-150 € pro Kind und Monat), dann hast Du für deine eigene Versicherung viel größere Probleme, denn geh einfach mal von einer regelmäßigen und jährlichen Beitragsanpassung von 6 % aus. Und das auch nur, wenn Du nicht bei einer schlechten Gesellschaft gelandet bist.
Desweiteren verstehe ich nicht, wie es sein kann, dass die PKV zum 01.05 begonnen hat, während Du in der GKV bereits zum 15.04 rausgekommen bist. Wenn mehr als 3 Tage zwischen dem Ende des alten und dem beginn des neuen Versicherungsschutz besteht, dann verlangen die meisten PKV Wartezeiten abzuleisten - Konkret bedeutet das für Dich: Du zahlst Beiträge, bekommst aber keine Leistungen dafür (Erstattung von Rechnungen!).
Zum Parodontoseproblem: Das musst Du der Gesellschaft unbedingt mitteilen. Allerdings kann es dann sein, dass Dich die Gesellschaft dafür rauswirft. Gab oder gibt es Zeugen dafür, dass Du dem Makler gegenüber deine Parodontose angegeben hast?! Wenn ja: Meinen Glückwunsch: Dann zahlt den ganzen Kram dein Makler. Wie hat er denn deine Beratung dokumentiert?! Wurden alle deine Fragen beantwortet (schriftlich), bekamst Du alle Unterlagen ausgehändigt. Damit suchst Du dir einen Rechtsanwalt deines Vertrauens, am besten jemanden, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat und lass Dich mal von dem beraten. Kostet zwar Geld, aber Geld hast Du bereits genug verloren.
Mein Tip: Mach schnell, die Zeit läuft!!!
Viele Grüße
Michael Zieren
ZIEREN-Versicherungsmakler
Und etwas habe ich noch vergessen: Wenn Du es schaffst, aus der PKV rausgeworfen zu werden oder ab Beginn eine Vertragsaufhebung hin zu bekommen, dann wird es ganz eng für Dich. Die anderen PKV nehmen Dich dann nur noch in den Basistarif auf (Höchstbeitrag GKV und Leistungen genauso!). Also nicht das Kind mit dem Bade ausschütten sondern erst einmal genau überlegen, wohin die Reise gehen soll.
Dann erst abklären, wie mit den Angaben zur Parodontose umgegangen werden soll. Ziehst Du jetzt den Parodontose-Joker schmeisst Dich die Gesellschaft zwar raus, aber erst zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (deine Meldung) und behält sich die bis dahin gezahlten Beiträge. Gut für die Gesellschaft, schlecht für Dich.
Viele Grüße
Michael Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler
Hallo,
ich versuch mal meinen Senf dazu zu geben:wink:
Hallo Wer-Weiss-Was-Gemeinde,
ich habe ein echtes Problem! Ich habe mich zum 16.04.2011
selbständig gemacht. seit dem 01.05.2011 bin ich bei einer
PKV. Ich habe dem Versicherungsmakler vorher mitgeteilt, dass
ich bereits 2 Kinder habe. Mit der Mutter lebe ich zwar nicht
mehr zusamen, aber ich dachte eben es könnte wichtig sein. Der
Markler erklärte mit, dass es nicht wichtig ist, da die Kinder
ja bei der Mutter Familienversichert in der GKV sind.
–>Diese Aussage vom Makler ist absolut falsch. Entscheidend ist immer das Einkommen, dass durch die Eltern erzielt wird. Wenn das Einkommen zu hoch ist, entfällt der Anspruch auf Familienversicherung.
Nun ist
es aber so, dass man mir erzählt hat, dass es nicht richtig
ist, was er mir erzählt hat. Die GKV prüft, wer der
Elternteile mehr verdient und wenn dass in diesem Fall ich
bin, dann muß ich die Kinder privat Krankenversichern. Da ich
mir dass absolut nicht leisten kann möchte ich in die GKV
zurück wechseln. Mit der GKV habe ich bereits gesprochen. Hier
kann man innerhalb von 3 Monaten wieder zurück wechseln. Aber
wie komme ich aus dem PKV-vertrag heraus?
–>Eigentlich garnicht, du hast einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Du kannst es nur auf dem netten Weg versuchen und es direkt mit der PKV zu klären.
Aber wenn ich dich richti verstanden habe, geht es doch hier um den Beitrag den du für dich, aber nicht für deine Kinder aufbringen kannst, oder?
Die GKV hat entschieden, dass die Kinder gegen Beitrag versichert werden sollen. Da spielt es keine Rolle ob due GKV oder PKV versichert bist.
Wieviel verdienst du denn durch deine Selbstständigkeit?!
Hier solltest du mal ansetzen und dich mit deiner, bzw. der GKV deiner „Frau“ (kein Plan wie euer Beziehungsstatus ist ) in Verbindung setzen.
Hallo,
Sie haben einen Vertrag geschlossen und dieser ist generell erst einmal zu erfüllen. Also Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres (mit ggf. Beachtung einer Mindestvertrageslaufzeit) und 3-Monatsfrist.
Da aber hier Angaben zum Gesundheitszustand nicht gemacht worden sind, KÖNNTE der Versicherer bei einer Nachmeldung zurücktreten und/ oder einen Zuschlag verlangen. Akzeptieren Sie dieses nicht, wird der Vertrag beendet.
Dabei sollten Sie genau angeben, was bisher verschwiegen wurde.
Gruß
Sven Hennig
Sie können auf Falschberatung plädieren, da der Makler Sie falsch informiert hat. Es ist richtig, dass es geguckt wird wer mehr verdient und wenn Sie mehr verdienen dann müssen Sie ihre Kinder bei sich in der PKV mit Versichern.