Wie komme ich aus einem Mietvertrag

Mein Sohn ist Student und wohnt zur Zeit noch in einer WG - möchte aber raus, weil es zu laut ist.
Nun hat eine kleine Wohnung gefunden und möchte umziehen.
ABER - da der Vermieter der WG Wohnung gewechselt hat, hat er einen Mietvertrag unterschrieben, der ab dem 01.06.10 läuft.
Gibt es eine Möglichkeit diesen Mietvertrag rückgängig zu machen, damit er in die neuen Wohnung ziehen kann. Er kann keine zwei Mieten bezahlen.
Danke für Ihre Hilfe.
Bettina

Pacta sunt servant! Er kann unter Einhaltung der gesetzlichen oder einer abweichend vereinbarten kürzen vertaglichen Kündigungsfrist kündigen. Die vorzeitige Aufhebung bedarf der Zustimmung aller Beteiligten auf Vermieter- wie Mieterseite.

es war nicht klug einen neuen mietvertrag wegen vermieterwechsel zu unterzeichnen. eswar nicht nötig, weil kauf nicht miete bricht. ihm bleibt nun ordentliche kündigungsfrist und bis 31.08.2010 dort zahlen, außer der mietvertrag enthälte eine anderslautende kündigungsfristenregelung. bis zum 3. werktag der folgmonats kann bis 31.08.2010 gekündigt werden; oder einen nachmieter dem vermieter vorschlagen

Hallo, kenne mich mit einer WG leider nicht aus. Grundsätzlich sind Mietverträge nicht rückgängig zu machen. Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Gruß Fred

Hi…
definitiv NEIN… Verträge müssen gehalten werden!!! So haben es schon die alten Römer gesagt und die haben unser geltendes Recht, sagen wir mal, die Grundsteine gelegt. Du frägst hier an, ob es eine Möglichkeit gibt eine Willenserklärung, welcher dein Sohn abgegeben hat und an die der andere Vertragspartner glaubt in die Tonne zu treten. Das wird unser Gesetzgeber nie unterstützen. Nein der einfachste und somit billigste Weg ist. Sofort kündigen noch vor Einzug… die 3 Monatsmieten bezahlen, den die mindest Kündigsfrist ist 3 Monate nicht 2 Monatsmieten wie du es so geschrieben hast und dann ab in die neue Wohnung. aber denke daran… eine Kündigung muß spätestens juristisch „Wasserdicht“ am 3 Werktag (von Montag bis Samstag ohne Feiertag in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen. Das heißt am 3.6.2010 sollte der 3.6 in deinem Bundesland ein Feiertag sein eben der 4.6. (es muß an dem Wohnort des Vermieters ein Feiertag sein). Jedoch am besten eben rechtzeitig kündigen…

sorry, das ich dir keine für dich freundlichere Aussage geben kann.

mfg Peter