Wie komme ich aus einem Notarvertrag gratis raus?

Hallo,
haben uns für einen Wohnungskauf entschieden und auch schnell einen Kaufvertrag zugeschickt bekommen und einen Notartermin von der Maklerin vorgesagt bekommen.
Im Laufe der Wochen haben wir festgestellt/gesehen, dass einige Bedingungen, wie Dachziegel reparieren und vieles mehr, nicht erfüllt wurden. In der Zwischenzeit haben wir uns umentscheiden und wollen die Wohnung nicht mehr.
Wir haben 1,5 Wochen vor dem Notartermin den Kauf abgesagt. Vier Tage später hat uns unsere Maklerin mitgeteit, dass wir die Notarkosten trotzdem tragen müssen! Wir waren baff!!

Wie kommen jetzt da raus, ohne die Notarkosten zahlen zu müssen???
Wie viel wären sie denn? Also für die Erstellung der Vertrags.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

oevva

Wie kommen jetzt da raus, ohne die Notarkosten zahlen zu müssen???

Wer soll den Notar den sonst für seine Arbeit entlohnen ? Ihr wolltet kaufen und habt es euch anders überlegt. Wieso sollte jemand anderes dafür gerade stehen ?

Hi, den Notartermin hat die Maklerin bestellt oder was soll:„von der Maklerin vor gesagt bekommen“ sonst heissen? Dann soll sie auch dafür zahlen.
Wenn die potentiellen Käufer den Termin allerdings selbst beim Notar fest gelegt haben, sieht es wieder anders aus, allerdings liegt das wiederum nicht in der Entscheidungsbefugnis der Maklerin ob der, 1,5 Wochen vorher abgesagte Termin, bezahlt werden muss oder nicht.
Wenn überhaupt, wäre Rechnungssteller der Notar und nicht die Maklerin.
MfG ramses90

Die Beurkundung ist kostenpflichtig, aber zu der kommt es ja nun nicht, da hilft ein Blick in die Gebührenordnung für Notare, für mich liest sich das so, wie die Maklerin will euch übern Tisch ziehen.
Gruß Tom

Hallo,
was hat denn der Notar schon gemacht, außer einen Termin vorzumerken?
Die meisten Notare berechnen dafür nichts, wenn man nicht wirklich erst ganz kurz vorher absagt und sie nichts mehr anderes annehmen können.

Cu Rene

Hallo,
was hat denn der Notar schon gemacht, außer einen Termin
vorzumerken?

Nachdem schon ein KV zugeschickt wurde, gehe ich mal davon aus, dass der Notar den entworfen hat…

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Die Beurkundung ist kostenpflichtig,

…nicht nur die, auch der Vertragsentwurf!

Hi, den Notartermin hat die Maklerin bestellt oder was
soll:„von der Maklerin vor gesagt bekommen“ sonst heissen?
Dann soll sie auch dafür zahlen.

Die Maklerin hätte den Termin ja eingehalten, warum soll sie also dafür zahlen dass der Käufer absagt?

Im Laufe der Wochen haben wir festgestellt/gesehen, dass
einige Bedingungen, wie Dachziegel reparieren und vieles mehr,
nicht erfüllt wurden.

Wer hat die Bedingungen nicht erfüllt? Sofern der Kaufgegenstand nicht den vereinbarten oder zugesagten Zustand aufweist und dies nicht Eure Schuld ist, ist der Rücktritt dem Säumigen zuzulasten, der dann auch die Folgekosten zu tragen hat:

iaW: Hat der Verkäufer oder Makler unrichtige Angaben gemacht, dann ist er auch für die Folgen haftbar.

Habt ihr aber nur nicht genau hingeschaut oder war alles so ein bisschen unklar/unscharf, dann müsst ihr die Arbeit des Notars (Erstellung des Vertrages) natürlich auch bezahlen.

Mich würde aber nicht wundern, wenn die Maklerin nur blufft und insgeheim hofft, so doch noch zum Zuge zu kommen.

Wieso macht denn die Maklerin einfach den Termin ohne Aufforderung des potent. Käufers? Und wieso teilt die Maklerin dem Kunden mit, dass er dei Notargebühren zahlen muss? Das obliegt doch einzig und allein dem Notar!
Aber vielleicht hat der ja der Maklerin die Rechnung geschickt? Denn die hatte ja " die Musik" bestellt und wer die in D bestellt, der/die zahlt auch.
Auch ohne Gruß und Anrede

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Hallo zusammen!

vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps!

Mittlerweile haben wir mit dem Notar selber telefoniert und er meinte nur, dass die Maklerin wohl in Zukunft noch andere Geschäfte über ihn abwicklen wird, also brauchen wir nichts bezahlen! Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen.

Viele Grüße
oevva

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