hallo leute,
situation ist wie folgt, mein unternehmen nutzt die wirtschaftkrise extrem gegen uns beschäftigte. druck wird bei jeder gelegenheit gemacht, und die bezahlung ist ein witz. bin jetzt gute 2 jahre dabei. arbeitzeiten sind ab und an 12-13stunden??? ja sowas gibt es heute wieder…(-;
also habe ich mich mit meinen vorgesetzten ausgesprochen (freundliches gespräch) und ihm mitgeteilt das ich aufgrund der arbeitsbelastung und der durchweg schlechten bezahlung anstrebe das unternehmen so schnell wie möglich zu wechseln. er hat mir eine versetzung mehrmals angeboten. bin dann auf sein angebot eingegangen und es hat sich als „floskel“ rausgestellt.
also ab und bewerbungen geschrieben! jetzt habe ich 2 feste zusagen und diese wollen mich so schnell wie möglich einstellen.
habe eine gesetzliche kündigungsfrist (also 1 monat??! zum 15. und 30. stimmts?) mein rest urlaub wird doch innerhalb der kündigungsfrist berechnet? also habe ca. noch 13tage resturlaub. mein chef aber meinte ich würde frühestens gegen 30.8 aus dem vertrag kommen??? wen ich bis zum 15.7 kündige dann bin ich doch am 15.8 aus dem vertrag oder nicht?
habe noch ca. 45überstunden…er meinte diese müsse er mir nicht einmal mehr geben…!!!
er will den vertrag auch nicht vorzeitig aufheben (ok muss er auch nicht)…er macht etwas dumm weil er für mich keinerlei ersatz hat. allerdings habe ich ihn frühzeitig min. 5 monate vorher informiert!!!
wäre toll wen ihr da etwas licht reinbringen könntet.
lg
Hallo,
die Kündigungszeit kann natürlich auch lauten zum Monatsende, das ist jetzt im Juli nicht mehr zu schaffen. Überstunden muss der Chef evtl. nicht mehr geben, aber er muss sie zumindest bezahlen, es ist ja Leistung erbracht worden! Ich würde wenn er sich quer stellt und sich weigert und Deine Stelle sicher zugesagt wurde, einfach krank machen, so fies es klingt. Deine neue Arbeit geht einfach vor, bist ja lange genug ausgenutzt worden.
Marco
danke marco,
fakt ist das meine firma mir über 50überstunden schon vom vorjahr geklaut hat. die haben wir machen müssen als wir in kurzarbeit waren!!! mein chef meint halt das ich seine entscheidungen bis zum ende so weiter trage. fakt ist die neue arbeitsstelle ist besser bezahlt und ist für meine zukunft eine chance.
danke und grüße
Hi,
wenn Du bereits länger als zwei Jahre dabei bist, hat Dein Chef Recht mit Ende 31.08. ! Ansonsten kannst Du zum 15.08. kündigen. Urlaub und Mehrarbeit muss er Dir aber nicht geben, sondern könnte Dir diesen aus betrieblichen Gründen verwehren und müsste diesen dann am Ende komplett auszahlen.
Gerne beantworte ich weitere Fragen!
Daniel
Hallo Waffel76,
der Arbeitgeber ist verpflichtet Überstunden und Resturlaub in deine Frist miteinfließen zu lassen. Zum 15.08. müsstest du aus dem Vertrag rauskommen, es sei denn in deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes als die normale Kündigungsfrist - da müsstest du dich nochmal vergewissern.
Allerdings muss dein Arbeitgeber dich auch nicht frühzeitig aus dem Dienst entlassen, aber das überschneidet sich doch nicht mit deinem neuen Job oder? LG
also in der gesetzlich kündigung steht doch nur das der arbeitgeber bei 2jähriger mitarbeit nur das recht hat zum monatende zu kündigen?
ich bin am 25.8.08 in die firma eingetreten…das heißt doch das ich keine 2 jahre dabei bin und daher kann ich doch am 15.7 kündigen und bin dann am 15.8. frei?
danke für deine antwort!!!
Hi,
wenn Du bereits länger als zwei Jahre dabei bist, hat Dein
Chef Recht mit Ende 31.08. ! Ansonsten kannst Du zum 15.08.
kündigen.
Genau so! Du kannst zum 15.08. kündigen!
Viele Grüße
Daniel
Hallo Unbekannt,
so wie der Sachverhalt geschildert wird müsstest du zum 15.7.10 aus dem Vertrag rauskommen - falls nichts anderes im A-vertrag erwähnt ist. Der Resturlaub wird angerechnet.
Sicher ist es nicht schön, betrogen zu werden. Wenn Du aber deswegen auch noch Groll schiebst, dann tust Du nur was schlechtes für Deine Gesundheit. Sehe es sportlich und denke Dir, die neue Stelle bringt viele Vorteile. Oder mach den Rest halt blauc (krank)
Marco
also sagen wir es so…bin etwas angefressen. aber anders hätte ich es auch nicht erwartet. daher kann ich damit umgehen.
ich werde blau machen…ok das sehen einige von euch vielleicht anders und finden so ein verhalten nicht toll…aber ich muss ehrlich sagen das ist mir egal…((-:
nicht nur der arbeitnehmer steht in der verantwortung, sondern auch der arbeitgeber. hab mal von einen franzosen ein sprichwort gehört…
„man kann die kuh sicherlich regelmässig melken, aber man darf niemals vergessen sie zu füttern!“
danke für deine und eure hilfe.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sofern durch Vertrag/Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, so gilt §622 BGB. Somit hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Der Urlaub kann versagt werden, sofern dies durch betriebliche Erfordernisse begründet werden kann. Er muss dann allerdings ausgezahlt werden. Dein Urlaubsanspruch ergibt sich dann aus dem Arbeitsvertrag. Nach BUrlG hast du einen Anspruch auf den gesamten Urlaub für 2010. Allerdings hast du dann beim neuen Arbeiitgeber keinen Urlaubsanspruch mehr für dieses Jahr. Überstunden müüssen nur abgegolten werden, wenn sie angeordnet wurden. Dies kann auch als finanzieller Ausgleich erfolgen.