Hallo,
na nichts leichter als das.))
Ich denke, du kannst auch auf der Seite der Familienkasse noch alles rauslesen, denke ich jedenfalls. www.familienkasse.de
Also…
So lange ein „Kind“ bei den Eltern lebt, oder auch nur bei einem Elternteil, bekommt immer dieser das Kindergeld.
Für Kinder über 18. die alleine leben, wie bei dir, kann man eine Abzweigung des Kindergeldes beantragen. Also eine Abzweigung aus dem Anspruch des Kindergeldberechtigen (Elternteil).
Wenn ich deinen Text richtig interpretiert habe, leben deine Eltern nicht mehr zusammen?
Dann muss die Familienkasse als erstes klären, über welchen Elternteil die Beantragung und dann die Abzweigung laufen soll. Nur gibt es da oft ein Problem.
Wenn die Eltern sich nicht untereinander einigen, wer der Kindergeldberechtigte sein soll, steht es dem Elternteil zu, der den überwiegenden Unterhalt zahlt.
Wenn keiner Unterhalt zahlt und sie sich eben nicht einigen können, muss das Familiengericht dieses entscheiden.
Und das nächste Problem… Eine Abzweigung kann man nur beantragen, wenn keiner der Elternteile Unterhalt zahlt. ALso ist es fast unumgänglich, dass das FAmiliengericht entscheiden muss.
Dann noch ein kleines Problem…da dein Vater Beamter ist, bezieht er sein Kindergeld über den Dienstherrn mit dem Gehalt. Und ob es dort genauso die Option einer Abzweigung gibt, weiss ich leider nicht.
Dann noch eine Frage…, da du neben der Ausbildungsvergütung auch noch einen Job hast, musst du aufpassen, dass du nicht über die Einkommensgrenze von 8004 € jährlich kommst! Ansonsten hast du vielleicht irgendwann eine große Rückzahlung.
Also, wenn ich deinen Fall richtig verstanden habe, und deine Eltern getrennt sind, du/ihr euch aber mit der Mutter gut versteht, könntet ihr es vielleicht so machen. Sofern deine Mutter nicht auch im öffentlichen Dienst ist, sollte sie einen Antrag bei der FAmilienkasse stellen. Sie bekommt dann unter anderem einen Fragebogen bzgl. der Unterhaltszahlungen etc.
Wenn euer Vater nichts zahlt und deine Mutter angibt, dass sie den höheren Unterhalt zahlt, würde sie ja das Kindergeld bekommen, sofern deine Einkünfte nicht die Grenze übersteigt. Und sie könnte dann dir das Kindergeld per Dauerauftrag überweisen oder gleich deine Kontoverbindung angeben, sofern du das einzigste Kind bist, für das sie Kindergeld bekommt, denn man kann nur immer eine Kontonummer angeben.
Zwei Bankverbindungen sind eben nur über eine Abzweigung möglich.
So, ich hoffe, du konntest dieses Amtsdeutsch verstehen und ich konnte dir helfen.
Viel Glück!
Gruß
juliatimlea