Wie komme ICH endlich an mein Kindergeld?

Hallo!

Ich bin 21 Jahre alt und mache eine Ausbildung, in der ich netto 319 Euro im Monat verdiene. Ich habe nebenher noch einen 400 Euro Job, bei dem ich allerdings nie über 200 Euro komme, weil ich nicht mehr Zeit habe zu arbeiten.
Seit September 2009 wohne ich nicht mehr bei meinem Vater sondern in einer eigenen Wohnung zusammen mit meinem Bruder, da uns mein Vater förmlich rausgeschmissen hat.
Und jetzt kommt mein Problem: seither bekomme ich kinerlei Unterstützung von Ihm (er ist Beamter, zwar seit längerem krank, aber verdient mit sicherhit nicht schlecht…) , er hat allerdings noch weiterhin Kindergeld kassiert und es für sich behalten. Jetzt bekommt er keines mehr, allerdings würde ich es gerne beantragen, um nicht mehr 7 Tage die Woche arbeiten zu müssen. Meine Mutter würde mich dabei unterstützen, allerdings kriegt man hier keine vernünftige Antwort bei egal welchem Amt.
Hat vielleicht einer von euch eine Ahnung, wie ich irgendwie weiter komme?
Ich bin langsam wirklich am verzweifeln und währe für jeden Tipp dankbar!

Hallo Hogo,
ganz ehrlich, keine Ahnung!
Ich würde einen Beratungstermin beim Rechntsanwalt machen, Kosten für die Beratung schätzungsweise 50 bis 100€…

Viel Glück,
gruß Fritz

Hey,
sorry, da habe ich leider gar keine Ahnung.
Tut mir leid.

Hallo,

das ist ein Teufelskreis, denn das Kindergeld bekommen die Eltern für ihr Kind, und diese können damit machen was sie wollen. Du musst dich mit deinem vater in verbindung setzen, dass er das Kindergeld auf dein Konto überweisen lässt.
Entweder du stellst bei der Kindergeldkasse einen Antrag darauf dass das Kindergeld auf dein Konto gezahlt wird, da du ja eine eigene Wohnung hast,brauchst dazu aber die Kindergeldnummer, oder du nimmst dir einen Anwalt.

LG S.Kirscht

Hallo, leider kann ich Ihnen zu Ihrer Frage auch keine Antwort geben.

Sorry …

Hallo,
na nichts leichter als das.))
Ich denke, du kannst auch auf der Seite der Familienkasse noch alles rauslesen, denke ich jedenfalls. www.familienkasse.de
Also…
So lange ein „Kind“ bei den Eltern lebt, oder auch nur bei einem Elternteil, bekommt immer dieser das Kindergeld.

Für Kinder über 18. die alleine leben, wie bei dir, kann man eine Abzweigung des Kindergeldes beantragen. Also eine Abzweigung aus dem Anspruch des Kindergeldberechtigen (Elternteil).
Wenn ich deinen Text richtig interpretiert habe, leben deine Eltern nicht mehr zusammen?
Dann muss die Familienkasse als erstes klären, über welchen Elternteil die Beantragung und dann die Abzweigung laufen soll. Nur gibt es da oft ein Problem.
Wenn die Eltern sich nicht untereinander einigen, wer der Kindergeldberechtigte sein soll, steht es dem Elternteil zu, der den überwiegenden Unterhalt zahlt.
Wenn keiner Unterhalt zahlt und sie sich eben nicht einigen können, muss das Familiengericht dieses entscheiden.

Und das nächste Problem… Eine Abzweigung kann man nur beantragen, wenn keiner der Elternteile Unterhalt zahlt. ALso ist es fast unumgänglich, dass das FAmiliengericht entscheiden muss.

Dann noch ein kleines Problem…da dein Vater Beamter ist, bezieht er sein Kindergeld über den Dienstherrn mit dem Gehalt. Und ob es dort genauso die Option einer Abzweigung gibt, weiss ich leider nicht.

Dann noch eine Frage…, da du neben der Ausbildungsvergütung auch noch einen Job hast, musst du aufpassen, dass du nicht über die Einkommensgrenze von 8004 € jährlich kommst! Ansonsten hast du vielleicht irgendwann eine große Rückzahlung.

Also, wenn ich deinen Fall richtig verstanden habe, und deine Eltern getrennt sind, du/ihr euch aber mit der Mutter gut versteht, könntet ihr es vielleicht so machen. Sofern deine Mutter nicht auch im öffentlichen Dienst ist, sollte sie einen Antrag bei der FAmilienkasse stellen. Sie bekommt dann unter anderem einen Fragebogen bzgl. der Unterhaltszahlungen etc.
Wenn euer Vater nichts zahlt und deine Mutter angibt, dass sie den höheren Unterhalt zahlt, würde sie ja das Kindergeld bekommen, sofern deine Einkünfte nicht die Grenze übersteigt. Und sie könnte dann dir das Kindergeld per Dauerauftrag überweisen oder gleich deine Kontoverbindung angeben, sofern du das einzigste Kind bist, für das sie Kindergeld bekommt, denn man kann nur immer eine Kontonummer angeben.
Zwei Bankverbindungen sind eben nur über eine Abzweigung möglich.
So, ich hoffe, du konntest dieses Amtsdeutsch verstehen und ich konnte dir helfen.
Viel Glück!

Gruß
juliatimlea

Hallihallo,
wenn Deine Mutter Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen will, soll sie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Bei „normal“ Beschäftigten ist das immer die Familienkasse der Agentur für Arbeit (wohnortabhängig!), bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst (wie zbsp. bei Deinem Vater) ist das in der Regel eine eigene Familienkasse.

Der Wechsel sollte kein Problem darstellen, da Dein Vater ja keine Unterlagen mehr von Dir bekommen wird, mit denen er Dein Einkommen nachweisen kann. Und die Familienkassen gleichen sich selber miteinander ab! Also hast Du hier keine Rennerei.

Aslo schnell los und furchtbar komplizierte Anträge ausfüllen. Kindergeld wird in Deinem Alter ja nur für die Zeit der Ausbildung und EInkommensabhängig gezahlt.

Also achte genau auf die Einkommensgrenze, manchmal lohnt es sich dann nicht mal mehr einen Nebenjob zu machen! Es droht dann dann die Rückzahlungsverpflichtung.

Es besteht in Ausnahmefälle auch die Möglichkeit für sich selbst Kindergeld zu beantragen, das machst Du auch bei der Familienkasse der Agentur.

Ist also garnicht soooo schwer und ich wünsche viel Erfolg!

Hallo Hogo,

ich kann dir nicht sagen ob du rückwirkend das Geld bekommen wirst. Am bessten ist das Arbeitsamt der Ansprechpartner für diesen Fall.

Du kannst auch selbst unter umständen das Kindergeld bekommen weil du noch in der Ausbildung bist.

Damit du das Geld selbst bekommst musst du nachweisen können das dein vater den nterhalt nicht für dich leistet.

Ich schag dir vor zum Arbeitsamt zu gehen und dort einen Antrag auf Kindergeld zu stellen.

Alternativ wende dich an den Ausbildungsberater im Arbeitsamt. Der wird dir sicherlich auch helfen können.

Grüße

Sebastian Rott

Hallo,

normalerweise haben nur die Eltern einen Anspruch auf das Kindergeld, nicht das Kind selbst.

Das Kindergeld kann auf das Konto des Kindes überwiesen werden, wenn das Kind volljährig ist, nicht mehr zuhause wohnen darf oder kann und die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen.

Wende Dich an die Familienkasse und stelle einen „Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“ (Formular KG11e). Dieses Formular kannst Du auch als pdf-Datei auf der Homepage der Arbeitsagentur herunterladen.

Erkundige Dich ruhig auch einmal, ob Du nicht zusätzlich auch noch BAB oder BAföG bekommen kannst. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen Deiner Eltern, denn die sind, wenn es sich um Deine erste Ausbildung handelt, verpflichtet, Dich finanziell zu unterstützen.

Grüße
Jeanine

Hallo ,wenn es Dein erster Bildungsweg ist ,steht Dir noch Unterhalt vom Vater zu und wenn das einkommen was Du hast nicht über den Satz ,glaube etwas über 7300€ im Jahr ,kommst steht Dir auch noch Kindergeld zu ,kann aber sein das es nur anteilmäßig ist .Allerdings kannste auch Wohngeld beantragen oder bei der Arge zuschüsse zum Verdienst ,am besten alles und überall beantragen .Und wenn Du beantragst werden die sich auch bei Deinem Vater Verdiensteinkommen einholen und sagen was er Dir zahlen muss .Ansonsten Anwalt ,den Du auch nicht bezahlen müsstest bei dem Einkommen da gibt es Prozesskostenbeihilfe !

Ist alles mit arbeit und Zeit verbunden ,aber bringt auch was .
Mfg

Hallo Hogo,

die beste und richtige Auskunft kannst Du erhalten, in dem Du bei der Familienkasse nachfragst. Rufe bitte auf: www.arbeitsagentur.de -> für Bürgerinnen und Bürger (der dicke rote Balken in der Mitte) -> auf der linken Seite grau unterlegt „Familie und Kinder“ -> finanzielle Hilfen -> Kindergeld. Am rechten Bildschirmrand findest Du Merkblätter zum Kindergeld und auch ein Ortsverzeichnis der Familienkassen. Hier solltest Du Dich dann direkt erkundigen. Wäre schön, wenn Du Deine Kindergeld-Nummer weißt - vielleicht fragst Du Deine Mutter danach.
Viel Erfolg!
wünscht Hanne