Vermutlich habt ihr mehr Ahnung davon als ich also frage ich mal.
Ich habe bis 2003 gearbeitet und war bei der AOK.Dann bin ich zuhause bei den mitlerweile 2 Kindern geblieben und war freiwillig versichert. Mein Mann hatte sich selbsständig gemacht und war auch bei der AOK allerdings mit mir versichert.(im Nachinein frage ich mich ob das überhaupt sein kann,aber es war auf alle Fälle so).Dann haben wir die Beiträge nicht bezahlt und flogen raus.Wie bekommen wir jetzt wieder ne Krankenversicherung?Im Moment zahlen wir die wenigen sachen ebene selber aber es kann ja auch mal was schlimmeres passieren…
Geht das wirklich nur über Sozialhilfe?Das kann doch nicht sein,oder?
Was wenn ich wieder arbeite (habe ich vor zumindest Halbtags)
Ähm,ja.Das war eigentlich meine Frage.Ich hoffe auf Antworten.
Danke.
Mein Mann hatte sich selbsständig
gemacht und war auch bei der AOK allerdings mit mir
versichert.(im Nachinein frage ich mich ob das überhaupt sein
kann,aber es war auf alle Fälle so).
Natürlich geht das so! Ganz normale Familenversicherung (Du über ihn) - Nicht immer so misstrauisch gegenüber den Krankenkassen sein!!!
Dann haben wir die
Beiträge nicht bezahlt und flogen raus.Wie bekommen wir jetzt
wieder ne Krankenversicherung?Im Moment zahlen wir die wenigen
sachen ebene selber aber es kann ja auch mal was schlimmeres
passieren…
Geht das wirklich nur über Sozialhilfe?Das kann doch nicht
sein,oder?
Was wenn ich wieder arbeite (habe ich vor zumindest Halbtags)
Ähm,ja.Das war eigentlich meine Frage.Ich hoffe auf Antworten.
Danke.
Interessant wären weitere Angaben…
Ehemann noch selbständig? Wenn ja: ALG II bantragen! Ein ALG-II-Bezug (wenn Anspruch besteht!) bewirkt auch bei hauptberuflich Selbständigen Versicherungspflicht!
FALLS Ehemann noch selbständig + Enkommen über (lass mich lügen) 3.937,50 Euro mtl. + nicht in GKV (wovon ich ausgehe) wärst im Falle eine Beschäftigungsverhältnisses über 400,- EUR zwar vers.pflichtig, die Kinder könnten aber nich in die Familenversicherung…
grds.: Das Sozialamt würde EUch (wenn Anspruch besteht) nur eine s.g. „Betreuung nach § 264 SGB V“ aufnehmen - Ihr würdet dann noch immer nicht Mitglied sein, könntet aber Leistungen in ANspruch und das Amt zahlt diese…
Wie gesagt: Ihr solltet zuerst ALG II beantragen! Habt Ihr da keinen Anspruch drauf, gehe ich davon aus, dass das Amt ebenfalls ablehnen würde… In dem Fall bleibt nur die PKV!
Mein Mann hatte sich selbsständig
gemacht und war auch bei der AOK allerdings mit mir
versichert.(im Nachinein frage ich mich ob das überhaupt sein
kann,aber es war auf alle Fälle so).
Natürlich geht das so! Ganz normale Familenversicherung (Du
über ihn) - Nicht immer so misstrauisch gegenüber den
Krankenkassen sein!!!
Der Mann hat doch keine GKV-Mitgleidschaft mehr, da er mit der Frau aus der AOK geflogen ist. Wie soll sich somit bei ihm jemand familienversichern?
Interessant wären weitere Angaben…
Ehemann noch selbständig? Wenn ja: ALG II bantragen! Ein
ALG-II-Bezug (wenn Anspruch besteht!) bewirkt auch bei
hauptberuflich Selbständigen Versicherungspflicht!
Siehe unten!
FALLS Ehemann noch selbständig + Enkommen über (lass mich
lügen) 3.937,50 Euro mtl. + nicht in GKV (wovon ich ausgehe)
wärst im Falle eine Beschäftigungsverhältnisses über 400,- EUR
zwar vers.pflichtig, die Kinder könnten aber nich in die
Familenversicherung…
Siehe oben!
grds.: Das Sozialamt würde EUch (wenn Anspruch besteht) nur
eine s.g. „Betreuung nach § 264 SGB V“ aufnehmen - Ihr würdet
dann noch immer nicht Mitglied sein, könntet aber Leistungen
in ANspruch und das Amt zahlt diese…
Siehe unten!
Wie gesagt: Ihr solltet zuerst ALG II beantragen! Habt Ihr da
keinen Anspruch drauf, gehe ich davon aus, dass das Amt
ebenfalls ablehnen würde… In dem Fall bleibt nur die PKV!
Wie kommst Du darauf das bei (mutmaßlich) „normal arbeitenden“ eine ALG II anspruch besteht??? Das halte ich für etwas weit hergezogen!
Meine Rat, Ehefrau arbeitet auf „401€-Basis“ (wie bereits von Herrn Müller vorgeschlagen), hofft das der Mann unter der JAEG verdient und dieser versichert sich privat (wenn aufnahemefähig).
Wie kommst Du darauf das bei (mutmaßlich) „normal arbeitenden“
eine ALG II anspruch besteht??? Das halte ich für etwas weit
hergezogen!
ALG II-Anspruch hat nicht immer was mit Arbeitslosigkeit zu tun - ALG II bekommt der, der hilfebedürftig ist. Egal, ob arbeitslos, beschäftigt oder selbständig!