vor über 20 Jahren habe ich ein Erbe „angetreten“, von dem ich nicht wusste, dass es restlos überschuldet ist. Zu dieser Zeit war ich 19 Jahre alt. Hinweise, wie z. Bsp.: Warum hast Du das Erbe nicht ausgeschlagen, helfen mir an dieser Stelle nicht wirklich weiter. Also möchte ich gern in der Realität bleiben und kurz erklären: Meinen Teil des Erbes 1/8 - habe ich mit viel Mühe und langer Insolvenzzeit entschuldet. Das Glück, nach insgesamt 13 Jahren dauernden Kampf, nun keine Lohnpfändungen etc. pp. zu bekommen, ist nicht ganz ungetrübt, weil die anderen beiden Erben ein „anderes“ Leben leben und sich gesagt haben: Ist uns doch egal, wir gehen ja sowieso nicht arbeiten.
Es gibt ein großes Haus, mit großem Grundstück und jede Menge Grundbuch Einträge. Da ich, wie gesagt schuldenfrei bin, ist das neue Dilemma also jenes, dass ich gemeinsam mit den Erben dieses unter Denkmalschutz stehendes Anwesen habe, war ich zum meinem Teil (ein Achtel) nicht mehr haben will. Kann mir vielleicht eine rechtskundige Person sagen, wie ich da raus komme? Ich würde meinen Teil auch verschenken, aber wer will schon einen Teil einer Sache, die insgesamt nicht schuldenfrei und unbrauchbar ist.
Würde es denn einer der 7 übrigen Erben „übernehmen“ wollen und sei es geschenkt oder für wenig Geld ? Das wäre immer die erste Wahl !
Sonst gäbe es schon eine Möglichkeit, die aber erst einmal oder überhaupt Kosten verursacht.
Die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft. Die kann grundsätzlich jeder Erbe bestellen, die übrigen können das nicht verhindern.
Die Frage ist aber, ob sich jemand findet, der Immobilie auf diese Weise erwerben will.
wenn das der einzige Grundbesitz der Erbengemeinschaft ist, geht das ziemlich leicht: Auseinandersetzungsversteigerung beantragen und weg isses.
Verliere dabei nicht aus den Augen, dass die Erbengemeinschaft für alles der „jede Menge Einträge“, das nicht aus dem Erlös der Versteigerung zu befriedigen ist, zur gesamten Hand haftet - das ist mit Achteln nix zu wollen: The Looser takes it all!
Wenn es sich um ein attraktives 7i-Objekt handelt, bietest Du es freihändig an und sagst erst den ernsthaft Interessierten, dass das pro forma der Weg über die Versteigerung gegangen werden müsste (und dass beiläufig noch drei andere da sind, die in dieser Höhe mitbieten werden). Vielleicht klappts ja.
Hallo,
bei „Deiner Geschichte“ fehlen geschätzte 1000 Fakten bzw. Details!
Ein paar nicht ganz unerhebliche Fragen stellen sich zB wie folgt:
Wenn ein derartiges Erbe aus einer Immobilie besteht und Grundschulden bestanden, warum wurde dann vom Gläubiger nicht die Zwangsversteigerung betrieben?
Verfügen die beiden anderen Erben über die anderen 7/8 oder sind da noch mehr?
Wie kann man - vermutlich! - eine Privatinsolvenz anzetteln, wenn es das einfachtse von der Welt ist eine Nachlassinsolvenz anzugehen?
Hier sind andere Motive zu vermuten! Entweder bestehen weitere Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Nachlass stammen oder es sind sehr persönliche Motive da, eine derartige Immobilie zu retten!
Der von Dir geschilderte Fall wäre im Normalfall relativ einfach über eine Nachlassinsolvenz zu lösen (gewesen!!) oder aber nunmehr über eine sog. Teilungsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung.
Selbst wenn mit der Immobilie hinsichtlich Denkmalschutz was nicht stimmt, kann man das gesondert angehen, zB über Baurecht bzw. über die Hinderung einer angemessenen Verwertung, aber dafür müsste man natürlich mal gemeinsam jemanden fragen, der sich mit sowas befasst.
Wenn also keine Gemeinschaft mehr erkennbar ist, geh zu einem in Erbrecht versierten Notar und lass Dich beraten!