Wie kommt er aus der Misere?

Moin,
angenommen es gibt jemanden, der jahrelang eine Freundin hatte und aus Nächstenliebe den Leasingvertrag ihrer Eltern für die letzen 5 Monate übernommen hat, obwohl er nicht einmal einen Führerschein hatte. Die monatlichen Raten haben weiterhin die Eltern übernommen und auch sonst mündlich zugesichert sie würden alle weiteren anfallenden Kosten zahlen, denn dies alles sei ja rein formell. Und der nette Exfreund hätte keine weiteren Verpflichtungen, auch wenn es rechtlich natürlich anders aussieht Nun nach 4 Jahren bekommt dieser einen Brief von der Leasinggesellschaft, dass sein Gehalt gepfändet werde wird, wenn er die Schlussrate nicht zahlt(800 €). Kann dieser nette junge Mann irgendwie die Situation retten oder ist er volkommen hilflos, auch wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat? Leider sind seine Briefe an die Familie unbeantwortet geblieben und er weiß nicht weiter.
Vielen Dank für die Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Moin, Dekay,

es gibt wohl Gründe, warum jemand für sein Tun (und Lassen) nicht verantwortlich gemacht werden kann, aber Nächstenliebe Verliebtheit gehört eindeutig nicht dazu.

Der junge Mann sollte die 800 € als Lehrgeld verbuchen.

Gruß Ralf

Soso, sollte er? Er kann natürlich nach 4 Jahren auch mal die Verjährung prüfen lassen. Ferner stellt sich natürlich die Frage, inwiefern sich eine Vereinbarung gegenüber der netten Familie (evntl. durch Kontobewegungen) belegen ließe. Ich würde mein Geld jedenfalls nicht so leicht als Lehrgeld ausbuchen.

Hallo,

Er kann natürlich nach 4 Jahren auch mal die
Verjährung prüfen lassen.

Ja. Aber da es sich um die Schlussrate eines Leasingvertrags handelt, bei dem er sich vor vier Jahren noch mitten drin befand, wird das wohl zu keinen weiteren Erkenntnissen führen.

Ferner stellt sich natürlich die
Frage, inwiefern sich eine Vereinbarung gegenüber der netten
Familie (evntl. durch Kontobewegungen) belegen ließe.

Das interessiert die Leasinggesellschaft aber herzlich wenig.
Da muss er sich nach der Bezahlung der Schlussrate dann schon direkt an die Familie wenden und sich das Geld ggf. dort wiederholen.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin, Bommel,

Er kann natürlich nach 4 Jahren auch mal die
Verjährung prüfen lassen.

kann er. Die Leasingabschlussrate wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs fällig, die liegt wohl kaum 4 Jahre zurück. Merke: Leasingfirmen kennen sich bestens mit Verjährungsfristen aus.

Gruß Ralf

Moin,
dass es das Leasingunternehmen herzlich wenig interessiert ist klar, allerdings kann er doch sicher Druck bei der Familie ausüben und mit rechtlichen Schritten drohen, wenn er belegen kann, dass auch weiterhin, trotz Übernahme, die monatl. Rate von der Familie weiterabgebucht wurde.

Und wie würde es aussehen, wenn dieser jemand mit der Familie einen persönlichen Vertrag abgeschlossen hat, dass sie weiterhin alle anfallenden Kosten übernehmen?

Gruß Denny

Aber schuldet ihm dann die nette Familie nicht doch aus der vorangegangenen Vereinbarung (welche sich vielleicht mithilfe der Kontobewegungen über einige Zeit belegen ließe) dennoch die Rückzahlung? Warum würdest Du so leicht aufgeben?

Moin,
mit der schriftlichen Vereinbarung sicherlich, es sei denn sie ist vor Gericht nicht haltbar. Momentan scheint der netten Familie das „Geschwätz von gestern“ nicht zu interessieren und sie ignorieren einfach Alles.
Der arme Junge sollte einfach ein Einschreiben anfertigen und auf Antwort hoffen.
Natürlich ist das Ganze moralisch sehr verwerflich und der Junge sollte überlegen, ob er mit gleichen Waffen vorgehen sollte und ein paar alte „Geschichten“ auspackt und damit drohen, er werde zum Finanzamt gehen und ein wenig schwätzen.

Gleiches mit Gleichem.

Denny