Infolge mehrerer Stürze auf den Rücken habe ich seit 3 Monaten in beiden Schultergelenken starke Schmerzen, insbesondere nachts. Vom Chirurgen wurde ein Subacromialsyndrom beidseitig diagnostiziert. Der weiterbehandelnde Orthopäde sah sich das Schultergelenk im Ultraschall an und sagte es wäre ein Loch zu sehen, in der weiteren Betrachtung der CD vom MRT konkretesierte er seine Einschätzung dahingehend, dass das Loch viel größer wäre, als zunächst angenommen und das deshalb wahrscheilich zu einer offenen Operation übergegangen werden muß. Es würde ein Einschnitt unter dem Arm und an der Schulter erfolgen für jede Seite. Wie wäre meine Verletzung zu bewerten ? Die BG erkennt den Arbeitsunfall nicht an, auslösend hierfür wären degenerative Veränderungen die auch schon zuvor bestanden, ich bekomme deshalb auch kein Verletztengeld. Wie kann ich dagegen vorgehen ?
Hallo,
Infolge mehrerer Stürze auf den Rücken habe ich seit 3 Monaten
in beiden Schultergelenken starke Schmerzen…
mehrere Stürze auf den Rücken…?
Du meinst rückwärts auf die Schulter gefallen?
Was machst du den beruflich?
Ein Impingement-Syndrom kann sich verschiedenartig darstellen. Du schreibst von der Schulter bds., aber „nur“ von einem „Loch“…
Zu diesem kann dir nur der behandelnde Orthopäde etwas genaues sagen. Eine Indikation zur OP hört sich plausiebel an.
Wie wäre meine Verletzung zu
bewerten ?
Bezüglich der Anerkennung als BG-Unfall?
Die BG erkennt den Arbeitsunfall nicht an,
auslösend hierfür wären degenerative Veränderungen die auch
schon zuvor bestanden, ich bekomme deshalb auch kein
Verletztengeld. Wie kann ich dagegen vorgehen ?
Zuerst einmal ist es so, dass die BG nicht behaupten kann (aber tut), es wäre eine degenerative Veränderung,…genauso wie du nicht behaupten kannst, es sind (Berufs)Uufallbedingte Verletzungen…
D.h. also scon einmal: du bist nachweispflichtig, dass die Verletzungen (und die daraus entstehenden Folgen) wirklich von den Stürzen kommen.
Bei einer OP kann der Operateur
- nach makroskopischer Begutachtung eine Beurteilung geben, ob eher Trauma oder Degeneration und
- seinen Verdacht histologisch (Gewebsuntersuchung) sichern (was er machen wird/muss), weil BG-Fall…
Sollte es eindeutig ein Trauma sein, wird der Zeitraum eine Rolle spielen. Das Problem mit den BGs ist immer die Nachweispflicht des Versicherten, dass sein eingetretener Zustand ohne Verletzung oder sein jagrelanger, berufsbedingter, degenerativ verursachter Schaden, nicht derselbe wäre…
Good luck
rolli