Guten Tag,
Ich habe eine komplzierte Frage, die ich am Beispiel erkläre…
Person A ist durch privaten Hausbau hochverschuldet und findet in (verwandter) Person B einen Bürgen um noch mehr Schulden machen zu können.Person B stellt als Sicherheit das eigene Haus.
Person A bricht danach einfach den Kontakt zu Person B ab.
Ohne Person B zu informieren, legt Person A dann auch noch seine sichere Arbeitsstelle aus eigenen Zügen nieder und zahlt keinerlei Kredittilgung.
Die Frage: wie kann sich Person B - und geht das überhaupt - von der Bürgschaft befreien bevor die Bank an das Haus von Person B geht?
Da ja von der seitens Person B nie davon die Rede war dass Person A seine sichere Arbeit selbst kündigt…
Prinzipiell ist das ja schon Betrug oder Täuschung?
Bitte antwortet mir wenn ihr dazu was wissen solltet!
so bitter es ist: wer bürgt, bürgt. und die bank wird sich, wenn der bürgschaftsfall eintreten sollte oder könnte, zuallererst immer den weg des geringsten widerstands suchen. heißt: bevor es zu einer zwangsversteigerung kommt, wird erstmal der bürge angegangen.
man kann einem menschen nicht verbieten, den kontakt zu einem anderen menschen abzubrechen. ob das nun der bürge ist oder nicht. man kann einem menschen auch nicht verbieten, seinen job zu kündigen. dies alles zumindest in unserer bunten republik. das ist die juristische seite. die moralische mag anders aussehen, das interessiert in diesem falle aber weder den schuldner, noch den bürgen, noch die bank.
unter den genannten umständen wird die bank einen teufel tun, den bürgen aus der (möglichen) haftung zu entlassen - das wäre ja schon grob fahrlässig!
und aus einer bürgschaft kommt man nur, wenn alle ansprüche der gläubiger bedient wurden. dann kann man beantragen, aus der bürgschaft entlassen zu werden - die gläubiger geben die bürgschaft dann zurück (i.a. die urkunde).
hilft jetzt wirklich nix mehr: aber man überlegt sich vorher ganz, ganz, ganz genau, ob man bürgt und für wen. ich würde das nicht mal für meine mutter tun (und umgekehrt auch nicht), weil man nie weiß, was kommt. wer bürgt, muß damit rechnen, voll in die haftung zu kommen.