Hallo,
Welche Versicherungen? Die Beiträge zur GKV sind beispielsweise schon in den Vorauszahlungen „eingepreist“.
Private KV, Haftpflicht- und Unfallversicherungen.
O.K. Die der privaten KV sind natürlich auch schon analog im zulässigen Umfang eingepreist. Bei HP- und Unfallversicherung kommt es auch darauf an, inwieweit diese beruflich veranlasst sind bzw. Schäden in diesem Bereich abdecken. Fehlen dazu Angaben wird das FA diese Ausgaben einfach um 50% kürzen.
Ansonsten gibt es natürlich noch Höchstgrenzen. Da müsste man einfach mal in den Bescheid sehen, was da wie anerkannt wurde und prüfen, ob das korrekt ist.
Wie Merger schon richtig gesagt hat, würde dann eben bei IV/IV schon im laufenden Jahr mehr an Vorauszahlungen abgeführt.
Was mir persönlich lieber wäre, solange ich keine happige Nachzahlung leisten muss.
O.K. Dann müßt ihr das so beantragen. Das ist kein Problem.
Allerdings fühlen sich aus irgndwelchen nicht rational nachvollziehbaren Gründen manche Menschen besser, wenn sie dem Staat einen kostenlosen Kredit geben anstatt von diesem einen zu bekommen.
Ja komisch, aber mir geht es genau so und ich kann es wirklich nicht erklären.
Dann versuch es mal rein wirtschaftlich zu sehen ;o). Und dann stell dir noch vor, es käme tatsächlich zu einer hohen Inflation. Dann bezahlst Du Deine Steuerschuld später mit Geld, dass viel weniger Wert ist.
ich denke, dass es tatsächlich ein subjektives Problem der Haushaltsdisziplin ist, weshalb manchen Leuten, eine Nachzahlung unangenehm ist. Wirtschaftlich gesehen ist sie jedoch die bessere Variante.
Vielleicht teilt man die Nachzahlung einfach durch 12 und überweist das jeden Monat gleich auf ein Tagesgeldkonto, damit man es nicht „aus versehen“ ausgibt.
Das ist ein guter Rat.
Schließlich macht man (wir) es mit den jährlichen Versicherungsbeiträgen ja auch so.
Das mache ich nun wieder nicht, wenn dafür Zuschläge fällig werden.
Grüße