Wie kommt es zur Steuernachzahlung

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine (vielleicht naive) Frage.

Wie kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn ein berufstätiges Ehepaar (Steuerklassen III und V)mit einem Kind die Einkommensteuererklärung macht?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man mit dem Abzug der Lohnsteuer vom Bruttolohn seine Schuldigkeit getan hat.
Selbst unter Berücksichtigung sämtlicher Sonderausgaben (priv. Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung)wäre noch eine Nachzahlung fällig.

Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen. Hat sich da der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung vertan oder was auch immer?
Kann mir das mal jemand erklären?
Vielen Dank
Minette

Hallo,

Wie kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn ein berufstätiges Ehepaar (Steuerklassen III und V)mit einem Kind die Einkommensteuererklärung macht?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man mit dem Abzug der Lohnsteuer vom Bruttolohn seine Schuldigkeit getan hat.

Bei der Kombination III/V ist das nicht so. Zumal die Lohnsteuervorauszahlung eben nur die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erfasst. Der Einkommensteuer unterliegen jedoch auch noch die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung usw. Hieraus kann dann schonmal ene Nachzahlung resultieren.

Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen. Hat sich da der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung vertan oder was auch immer?

Möglich aber eher unwahrscheinlich. Und selbst wenn doch, hätte man ja keinen Schaden daraus.

Kann mir das mal jemand erklären?

Es ist zunächst ganz banal so, dass die Einkommenssteuervorauszahlungen durch diese Wahl der Lohnsteuerklassen zu niedrig waren. Diese Wahl habt ihr bewußt getroffen. Insofern ist alles in Ordnung. Der eigentlich Grund ist der, dass zwar der Steursatz bei der Frau hoch ist, jedoch der absolute Betrag der Steuer nicht den zu niedrigen Betrag beim Mann zu kompensieren vermag. Es ist also eine Frage des Einkommensunterschiedes.
Letztlich habt ihr übers Jahr zu wenig bezahlt, also einen kostenlosen Kredit vom Staat bekommen. Viele andere sind schlechter dran, sie müssen dem Staat über zu hohe Vorauszahlungen einen kostenlosen Kredit gewähren.

Grüße

Hallo,
Der Einkommensteuer
unterliegen jedoch auch noch die Einkünfte aus Kapitalvermögen
oder Vermietung usw. Hieraus kann dann schonmal eine Nachzahlung :resultieren.

Solche Einkünfte gibt es in diesem Fall nicht.

Es ist zunächst ganz banal so, dass die
Einkommenssteuervorauszahlungen durch diese Wahl der
Lohnsteuerklassen zu niedrig waren. Diese Wahl habt ihr bewußt
getroffen. Insofern ist alles in Ordnung. Der eigentlich Grund
ist der, dass zwar der Steursatz bei der Frau hoch ist, jedoch
der absolute Betrag der Steuer nicht den zu niedrigen Betrag
beim Mann zu kompensieren vermag. Es ist also eine Frage des
Einkommensunterschiedes.
Letztlich habt ihr übers Jahr zu wenig bezahlt, also einen
kostenlosen Kredit vom Staat bekommen. Viele andere sind
schlechter dran, sie müssen dem Staat über zu hohe
Vorauszahlungen einen kostenlosen Kredit gewähren.

Aha, und wenn man trotz nicht unerheblicher anderer Auslagen (Versicherungen usw.) dann eine nicht unerhebliche Nachzahlung hat? Würde es sich dann anbieten, die Steuerklassen in IV/IV zu ändern? Wobei, das vom Finanzamt wohl eh geprüft wird (Günstigerprüfung) oder.

Gruß
Minette

Hallo,

Aha, und wenn man trotz nicht unerheblicher anderer Auslagen
(Versicherungen usw.) dann eine nicht unerhebliche Nachzahlung
hat? Würde es sich dann anbieten, die Steuerklassen in IV/IV
zu ändern? Wobei, das vom Finanzamt wohl eh geprüft wird
(Günstigerprüfung) oder.

die Steuerklasse IV/IV oder III/V kann jeder frei wählen.

bei der Wahl IV/IV zahlt man evt. während des laufenden Jahres höhere Lohnsteuer.

Gruß Merger

Hallo,

Der Einkommensteuerbunterliegen jedoch auch noch die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung usw. Hieraus kann dann schonmal eine Nachzahlung resultieren.

Solche Einkünfte gibt es in diesem Fall nicht.

Bei wenigen Angaben muss man einfach mal ins Blaue schießen.

Aha, und wenn man trotz nicht unerheblicher anderer Auslagen (Versicherungen usw.)

Welche Versicherungen? Die Beiträge zur GKV sind beispielsweise schon in den Vorauszahlungen „eingepreist“.

dann eine nicht unerhebliche Nachzahlung hat? Würde es sich dann anbieten, die Steuerklassen in IV/IV zu ändern?

Auf keinen Fall.

Wobei, das vom Finanzamt wohl eh geprüft wird (Günstigerprüfung) oder.

Nö, dass macht vielleicht Euer Steuerprogramm. Die Wahl der Steuerklassen hat jedenfalls keinen Einfluss auf die Besteuerung des Einkommens. Oder anders ausgedrückt, wäre das zu versteuernde Einkommen und der Steuersatz gleich hoch. Die Steuerklassen beeinflussen lediglich die Vorauszahlungen. Wie Merger schon richtig gesagt hat, würde dann eben bei IV/IV schon im laufenden Jahr mehr an Vorauszahlungen abgeführt.
Es ist aber erstmal egal, ob man bei einer festgesetzten Einkommensteuer von 4.000€ bei 2.500€ Vorauszahlungen noch 1.500€ nachzahlt oder bei 6.000€ Vorauszahlungen 2.000€ zurückbekommt.
Allerdings fühlen sich aus irgndwelchen nicht rational nachvollziehbaren Gründen manche Menschen besser, wenn sie dem Staat einen kostenlosen Kredit geben anstatt von diesem einen zu bekommen.

Vielleicht teilt man die Nachzahlung einfach durch 12 und überweist das jeden Monat gleich auf ein Tagesgeldkonto, damit man es nicht „aus versehen“ ausgibt.

Grüße

Hi,

Welche Versicherungen? Die Beiträge zur GKV sind
beispielsweise schon in den Vorauszahlungen „eingepreist“.

Private KV, Haftpflicht- und Unfallversicherungen.

Wie Merger schon richtig gesagt hat, würde dann eben bei IV/IV
schon im laufenden Jahr mehr an Vorauszahlungen abgeführt.

Was mir persönlich lieber wäre, solange ich keine happige Nachzahlung leisten muss.

Allerdings fühlen sich aus irgndwelchen nicht rational
nachvollziehbaren Gründen manche Menschen besser, wenn sie dem
Staat einen kostenlosen Kredit geben anstatt von diesem einen
zu bekommen.

Ja komisch, aber mir geht es genau so und ich kann es wirklich nicht erklären.

Vielleicht teilt man die Nachzahlung einfach durch 12 und
überweist das jeden Monat gleich auf ein Tagesgeldkonto, damit
man es nicht „aus versehen“ ausgibt.

Das ist ein guter Rat. Schließlich macht man (wir) es mit den jährlichen Versicherungsbeiträgen ja auch so.

Lieben Dank für die ausführliche Aufklärung

Hallo,

Welche Versicherungen? Die Beiträge zur GKV sind beispielsweise schon in den Vorauszahlungen „eingepreist“.

Private KV, Haftpflicht- und Unfallversicherungen.

O.K. Die der privaten KV sind natürlich auch schon analog im zulässigen Umfang eingepreist. Bei HP- und Unfallversicherung kommt es auch darauf an, inwieweit diese beruflich veranlasst sind bzw. Schäden in diesem Bereich abdecken. Fehlen dazu Angaben wird das FA diese Ausgaben einfach um 50% kürzen.
Ansonsten gibt es natürlich noch Höchstgrenzen. Da müsste man einfach mal in den Bescheid sehen, was da wie anerkannt wurde und prüfen, ob das korrekt ist.

Wie Merger schon richtig gesagt hat, würde dann eben bei IV/IV schon im laufenden Jahr mehr an Vorauszahlungen abgeführt.

Was mir persönlich lieber wäre, solange ich keine happige Nachzahlung leisten muss.

O.K. Dann müßt ihr das so beantragen. Das ist kein Problem.

Allerdings fühlen sich aus irgndwelchen nicht rational nachvollziehbaren Gründen manche Menschen besser, wenn sie dem Staat einen kostenlosen Kredit geben anstatt von diesem einen zu bekommen.

Ja komisch, aber mir geht es genau so und ich kann es wirklich nicht erklären.

Dann versuch es mal rein wirtschaftlich zu sehen ;o). Und dann stell dir noch vor, es käme tatsächlich zu einer hohen Inflation. Dann bezahlst Du Deine Steuerschuld später mit Geld, dass viel weniger Wert ist.
ich denke, dass es tatsächlich ein subjektives Problem der Haushaltsdisziplin ist, weshalb manchen Leuten, eine Nachzahlung unangenehm ist. Wirtschaftlich gesehen ist sie jedoch die bessere Variante.

Vielleicht teilt man die Nachzahlung einfach durch 12 und überweist das jeden Monat gleich auf ein Tagesgeldkonto, damit man es nicht „aus versehen“ ausgibt.

Das ist ein guter Rat.
Schließlich macht man (wir) es mit den jährlichen Versicherungsbeiträgen ja auch so.

Das mache ich nun wieder nicht, wenn dafür Zuschläge fällig werden.

Grüße

nochmal Hallo,

Vielleicht teilt man die Nachzahlung einfach durch 12 und überweist das jeden Monat gleich auf ein Tagesgeldkonto, damit man es nicht „aus versehen“ ausgibt.

Das ist ein guter Rat.
Schließlich macht man (wir) es mit den jährlichen Versicherungsbeiträgen ja auch so.

Das mache ich nun wieder nicht, wenn dafür Zuschläge fällig
werden.

Zuschläge zahlt man ja nur bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung. Wenn man seine Versicherungsbeiträge für das Jahr komplett bezahlt hat man auch keine teuren Zuschläge und fährt somit besser. :wink:

Grüße
minette

Hallo,

bei der Steuerklasse V wird ein bestimmtes Verhältnis der Einkommen zwischen den Partnern unterstellt. Wenn das in der Wirklichkeit anders ist (d.h. der Partner mit III verdient noch mehr), kann es zu Nachzahlungen kommen.

Vermeiden kann man das nur, wenn beide II nehmen. Dann gibts meist was zurück.

Gruss

Barmer

Hallo,

Vermeiden kann man das nur, wenn beide II nehmen:

Sicher nur ein Schreibfehler.
Richtig ist IV/IV

Gruß von TrixiMaus

Danke, natürlich…

Barmer