Wie kommt GbR-Gewinn in pers. EkSteuererklärung?

Hallo,

Gesetzt den Fall, 2 Leute haben eine kleie GbR, machen eine EÜR und sind a) Kleinunternehmer oder b) keine Kleinunternehmer.

  1. Wie übertragen sie den Gewinn in ihre jeweiligen Einkommensteuererklärungen? Einfach jeweils die Hälte in ihre persönliche Anlage G?
    Wie ist es, wenn die Gewinnverteilung z. B. 40% zu 60% festgelegt ist?

  2. Die Umsatzsteuererklärung muss ja wohl für die Unternehmung gemacht werden(?) - wird also nicht aufgeteilt. Die (in diesem fiktiven Fall) jährlich gezahlte USt wird ja auch wieder zur Ausgabe des Unternehmens.

  3. waren jetzt Fragen; 2. war (hoffentlich richtigens „lautes Nachdenken“.

Schöne Grüße
JK

Hallo,

Gesetzt den Fall, 2 Leute haben eine kleie GbR, machen eine EÜR und sind a) Kleinunternehmer oder b) keine Kleinunternehmer.

  1. Wie übertragen sie den Gewinn in ihre jeweiligen Einkommensteuererklärungen? Einfach jeweils die Hälte in ihre persönliche Anlage G?
    Wie ist es, wenn die Gewinnverteilung z. B. 40% zu 60% festgelegt ist?

Natürlich trägt jeder seinen Gewinnanteil ein.

  1. Die Umsatzsteuererklärung muss ja wohl für die Unternehmung gemacht werden(?) - wird also nicht aufgeteilt.

Genau, die GbR ist Unternehmer im Sinne des UStG.

Die (in diesem fiktiven Fall) jährlich gezahlte USt wird ja auch wieder zur Ausgabe des Unternehmens.

Wenn damit verallgemeinert der Saldo aus Vorsteuer und Umsatzsteuer gemeint ist, ja. Allerdings kann es passieren, dass die USt-Zahllast erst nach dem 10.01. des Folgejahres überwiesen bzw. vom FA abgebucht wird (dann sogar noch 3 Tage länger). Dann gehört sie auch als Betriebsausgabe erst ins Folgejahr.

  1. waren jetzt Fragen; 2. war (hoffentlich richtigens „lautes Nachdenken“.

Grüße

Hallo,

Wie ist es, wenn die Gewinnverteilung z. B. 40% zu 60% festgelegt ist?

Natürlich trägt jeder seinen Gewinnanteil ein.

Wird dazu noch ein spezielles Formular benötigt? Sonst kann ja jeder schreiben, was er will? *grübel*

Danke für die übrigen Informationen!

Gruß JK

Hallo,

Wie ist es, wenn die Gewinnverteilung z. B. 40% zu 60% festgelegt ist?

Natürlich trägt jeder seinen Gewinnanteil ein.

Wird dazu noch ein spezielles Formular benötigt? Sonst kann ja
jeder schreiben, was er will? *grübel*

Natürlich nicht. Zunächst ist der Gewinn der GbR beim zuständigen FA (also da wo die GbR ihren Sitz hat) anzuzeigen. Dafür gibt es ein Formular zu einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung. Und da ist auch die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern anzugeben. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do;j…
Dort wird in Zeile 39 die Art des Schlüssels angegeben. Da die Gesellschafter ja in ihrer Vereinbarung hinsichtlich der Gewinnverteilung fei sind, muss diese Vereinbarung selbstverständlich dem FA schon vorliegen oder bei Änderungen eben die Änderung gleich mitgeschickt werden.
So erfährt das FA vom Gweinn der GbR und das Wohnsitz-FA der Gesellschafter kann darauf zugreifen und gleicht das mit den Angaben in deren Steuererklärungen ab.

Grüße

Der Gewinn/Verlust aus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
wird einheitlich und gesondert festgestellt (Siehe Abgabenordnung -AO-
unter www.gesetze-im-internet).
Dazu gibt es beim Finanzamt einen Vordruck „Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte“. Darin sind die Einkünfte (z.B. Gewinn aus Gewerbebetrieb) einzutragen, sowie die Verteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und etwaige Sonder-Betriebsausgaben der einzelnen Gesellschafter (z.B. persönliche Finanzierungskosten für das Betriebsvermögen. Die GbR erhält eine eigene Steuernummer. DAs FA erteilt der GbR einen eigenen Steuerbescheid. Einsprüche gegen die Höhe des veranlagten Gewinns oder die Gewinnverteilung müssen hier vorgebracht werden!
Die Gewinnanteile der Gesellschafter sind dnnn in der Anlage zur ESt-Erklärung des einzelnen Gesters anzugeben. Einsprüche gegen die Höhe des Gewinns oder die Gewinnverteilung sind hier nicht möglich!