Hallo liebe Experten, ich schließe im Januar 2014 mein berufsbegleitendes MBA-Studium ab, welches von meinem Arbeitgeber finanziert wurde. Dazu wurde eine Rückzahlungsvereinbarung (RV) geschlossen deren Inhalte rechtlich einwandfrei sind. Komme ich trotzdem aus der Vereinbarung heraus, wenn ich mich darauf berufe, dass der Arbeitgeber keine wie in der RV vereinbarte Position zu besetzen hat? Die Formulierung lautet wie folgt:
„Es besteht Einigkeit darüber, dass die Teilnahme auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt, da eine entsprechende Stelle aus betrieblichen Gründen zu besetzen ist bzw. die Bildungsmaßnahme für eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben des Stelleninhabers notwendig ist.“
Verliere ich nicht meine neu erworbenen Qualifikationen, wenn ich auf meiner alten Stelle bleibe? Dann müsste die RV doch anfechtbar sein, oder? Andere Arbeitgeber würden mir eine Position mit Führungsaufgaben anbieten. Daher würde ich gerne den Arbeitgeber wechseln und die RV dabei außer Kraft setzen.
Vielen Dank für eure Mühen und schöne Grüße