Guten Tag,
wie kommt man vorzeitig aus einem geschlossenen Immobilienfonds in Form eines Ansparfonds heraus, wenn dieser Fonds bis 2025 läuft. Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist nicht möglich, bis der komplette Anteil eingezahlt ist.
Vielen Dank für eine Info oder einen Tipp.
MfG
Blocksberg
wie kommt man vorzeitig aus einem geschlossenen
Immobilienfonds in Form eines Ansparfonds heraus, wenn dieser
Fonds bis 2025 läuft. Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist
nicht möglich, bis der komplette Anteil eingezahlt ist.
Gar nicht. Wenn der Verkauf nicht möglich ist, gibt es keine andere Möglichkeit. Evt. könnte man den gesamten ausstehenden Betrag einzahlen und dann verkaufen.
wie kommt man vorzeitig aus einem geschlossenen
Immobilienfonds in Form eines Ansparfonds heraus, wenn dieser
Fonds bis 2025 läuft. Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist
nicht möglich, bis der komplette Anteil eingezahlt ist.
Moin 
Also wenn der Grund z.B. die fehlende Rentabilität des Produktes ist, sieht es in der Tat schlecht aus.
Eine Chance gibt es dagegen, wenn man anführt, dass man finanzielle Probleme hat, die aus Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ähnlichem entstanden sind und das auch belegen kann. In diesen Fällen sind viele Emissionshäuser kulant und lassen die Anleger (teils mit Abschlägen) wieder aus dem Vertrag heraus.
Ein weiterer, allerdings steiniger Weg ist es, dem damaligen Berater eine Fehlberatung nachzuweisen, sofern es denn tatsächlich so ist. Ist hier alles ordentlich gelaufen, geht da natürlich nichts.
Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Prüfen ob die Beteiligung überhaupt am Zweitmarkt gehandelt wird und auch der Preis stimmt, dann die fehlende Zeichnungssumme einzahlen und das Ding verkaufen.
Sonnige Grüße aus Südniedersachsen
Stephan Heddinga
Hallo Stephan,
vielen Dank für Deine Antwort. Es war seinerzeit eine Falschberatung. Hatte auch einen Anwalt genommen, leider war dies wenig erfolgreich, weil leider die Unterschrift rechtsgültig war, ohne alles genaustens gelesen zu haben. Es gab keine Möglichkeit auf einen erfolgreichen Prozeß sondern endete in einem Vergleich. Widerruf war nicht möglich weil die Verkaufsunterlagen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist vorlagen.
Was ist wenn es Schulden gibt, z. B. durch einen Wohnungskauf? Wären die Emmissionshäuser auch kulant und würden einen auch raus lassen? Der Wohnungskauf erfolgte erst nach Abschluß dieser zweifelhaften Anlage.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Blocksberg
Was ist wenn es Schulden gibt, z. B. durch einen Wohnungskauf?
Wären die Emmissionshäuser auch kulant und würden einen auch
raus lassen? Der Wohnungskauf erfolgte erst nach Abschluß
dieser zweifelhaften Anlage.
Das sieht nicht gut aus, denn es handelt sich hierbei ja nicht um „höhere Gewalt“, soll heißen, es war ja letztlich Deine Entscheidung, die Wohnung zu kaufen.
Außerdem ist ja nun schon ein Rechtsstreit gelaufen und das wird sich das Haus wohl auch gemerkt haben. Ich will Dich ja nicht völlig entmutigen, aber ich fürchte, die Aussichten sind nicht besonders rosig. Trotzdem - versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Ansonsten bleibt Dir halt wirklich nur noch der Weg der Auffüllung mit anschließendem Verkauf, sofern das Ding den überhaupt einen Abnehmer findet.
Tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann. Ich drücke Dir aber auf jeden Fall fest die Daumen!
Viel Erfolg
Stephan