Wie kommt man aus einem Vertrag raus?

Hallo. Es wurde ein Vertrag unterschrieben, der aus finanziellen Gründen nicht hätte unterschrieben werden dürfen. Es wurden mehrere Kulanzanfragen abgelehnt. Gibt es noch IRGENDEINE Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen und nicht zahlen zu müssen?

Hallo,

ohne irgendwelche Angaben zu dem Vertrag (Vertrag mit wem? Welche Konditionen und Vereinbarungen etc.) kann keine Antwort gegeben werden.

Gruß Heinz

Hallo

grundsätzlich KANN es folgende Möglichkeiten geben aus einem Vertrag herauszukommen: Widerruf, Rücktritt, Anfechtung.

Widerruf ist nur bei sog. Haustürgeschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern möglich. Und das auch meistens nur 2 Wochen lang…

Ein Rücktrittsrecht müsste vertraglich vereinbart worden sein oder die erlangte Leistung müsste irgendwie fehlerhaft sein…

Die Anfechtung der eigenen auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ist nur sehr selten möglich. Liegt ein relevanter Anfechtungsgrund (z.B. Täuschung) vor?

Mehr Infos wären hilfreich…

Wenn man einfach nur die eigene (finanzielle) Leistungsfähigkeit überschätzt hat, hat man grundsätzlich Pech gehabt. Vertrag ist Vertrag… Möglich wäre eventuell noch eine Sittenwidrigkeit des Vertrages wegen grober Überforderung der schwächeren Partei. Dafür werden hier aber keine Anhaltspunkte geliefert.

Hallo,

Widerruf ist nur bei sog. Haustürgeschäften zwischen
Verbrauchern und Unternehmern möglich.

bei Fernabsatzverträgen meistens auch.
Gruß
Testare_

ohne mnähere Angaben zum Vertrag kann dazu keine Stellungnahme erfolgen.
Sogenannte „Kaufreue“ ist kein ausreichender Grund.
Man sollte auch die AGB = Rückseite mit dem Kleingedrucktem kennen.

Sehr geehrte/r Herr oder Frau Hallo

Sollte die Frist einer allfällig vorhandenen gesetzlichen oder vertragsmässigen Dauer eines Rücktrittsrechts ungenutzt verstrichen sein, so sind Sie an den Vertrag solange gebunden, als dass dieser ohne Mängel der Ware oder Dienstleistung seitens der Gegenpartei vertragsgemäss erfüllt wird. Sie sind also ohne Wenn und Aber an diesen Vertrag gebunden. Unzählige, vom Gesetz speziell festgelegte, branchen- und warenabhängige Ausnahmen existieren (bspw. Flugverkehr, Reisebüro, Versicherungen, Mieten, Börse, Hausierer, usw.). Ihre Frage ist jedoch zuwenig konkret abggefasst, um gezielt darauf eingehen zu können.

Liebe Grüsse
Carolus Magnus
sackstark.info