Wie kommt man aus Mietvertrag raus?

Hallo,

eine Freundin hat zum 01.02.2010 eine Wohnung angemietet, die unrenoviert ist, mit der mündlichen Vereinbarung, sie müsste renovieren. Eine Woche vorher hat sie Mietvertrag unterschrieben, in dem nichts über Zustand der Wohnung steht, nur, dass sie auch zum Auszug renovieren muss. Bereits am nächsten Tag hat sie diesen Mietvertrag gekündigt, da sie nicht doppelt renovieren will und schon viel Stress mit Hausmeister und Vermieter hat. Die Wohnungsübergabe ist nie stattgefunden (keine Protokolle unterzeichnet, keine Schlüssel bekommen).
Jetzt weigert sich der Vermieter, diese außerordentliche Kündigung zu akzeptieren, und nimmt die Kündigung mit 3 - Monatsfrist entgegen. Außerdem verlangt er auch noch die 3 Monatsmieten und die Renovierung der Wohnung. Ist das rechtens?
Wie kommt sie am besten da raus, ohne zu bezahlen, da sie dort noch nicht einmal wohnt?

Hallo,

Mieter die zur Renovierung während der Mietzeit (oder am Anfang) und zur Renovierung am Ende der Mietzeit (ohne Einschränkung)verpflichtet werden, sind übermäßig benachteiligt. Solche Klauseln im Mietvertrag sind natürlich nichtig, sie brauchen dann gar nicht renovieren, also weder am Anfang, während oder am Ende. Sie können dann den Vermieter zur Renovierung verpflichten. Wenn sie jetzt aber aufgrund dieses gestörten Verhältnisses aus dem Vertrag heraus wollen, brauchen Sie sicher einen Anwalt. Müßte mir den Vertrag einmal ansehen.

Viel Glück Fred

Hi
ich denke du hast da einen großen riesigen Fehler gemacht. natürlich sind solche Vereinbarungen nicht zulässig. Das ist schon eine uralte Sache. Entweder bei einzug oder bei Auszug renovieren aber nicht beides. Daher ist jedoch der Mietvertrag nicht gleich ungültig, weil das Thema renovieren bei einem Mietvertrag eben nur zu den Nebenverpflichtungen gehört. Und Klausel in einem Vertrag der ansonsten eben alles richtig gemacht hat wird durch eine Klause die eben unwirksam ist eben nicht gleich „Nichtig“. daher war dein Mietvertrag eben letztlilch doch gültig und der Vermieter hat leider recht… Sorry…

mit den renovierungskoeten kommt der vermieter nicht durch. was die drei monate angeht, könnte der vermieter recht behalten, außer, es kann ihm beim vertragsabschluss eine arglistige täuschung vorgehalten oder gar nachgewiesen werden. vielleicht mal zu polizei gehen, dort den hergang samt mitnahme des vertrages schildern und ggf. eine strafanzeige erstatten, falls der vermieter mit sich bzgl. der 3 monaten nicht reden lässt. aber nicht mit der anzeige drohen, das wäre u. u. strafbar.

Hallo Dana5,
der Mietvertrag dürfte nichtig sein, da noch keine Übergabe erfolgt ist.Auch kannst du gemäß § 280 BGB aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Schadensersatz aufrechnen/verlangen wegen positiver Vertragsverletzung, bzw. dem Vermieter entgegenhalten, dass er die Sache noch nicht übergeben hat, es vor Mietantritt Mängel/Renovierungsrückstände gegeben hat, die Wohnung unter umständen unbewohnbar ist. Der Vermieter ist gut beraten sich anständig zu verhalten. Dass stinkt doch nach Betrug.Der hat einen Dummen gesucht, der renoviert und den Mund hält! Erst unterschreiben wenn die Wohnung besichtigt wurde und eine klare Absprache (Nebenabsprachen) schriftlich fixiert wird, dann erst unterschreiben!Werdet Mietglied im Mieterverein, die helfen sehr gut bei Streitigkeiten, oder schließt eine Rechtsschutzversicherung ab!!!
Kleiner Tipp:
Alles, egal wie klein es auch immer scheint, vertraglich schriftlich fixieren!!!Der Vermieter muss die Gewährleistung erst erbringen und dann muss der Mieter erst zahlen!!!