Wie kommt man raus?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau ist nach dem Tode ihrer Mutter 2001 eine Erbengemeinschaft mit ihrem Bruder und ihrem Vater eingegangen, obwohl sie wusste, dass die gesetzliche Erbfolge ausreichend gewesen wäre, das Erbe nach ihrer Mutter zu regeln. Zur Erbmasse gehören unter anderem einige Äcker von eher geringem Wert sowie ihr Elternhaus mit dazu gehörigen Wirtschaftsgebäuden (Stall, Schuppen usw.) aus einer ehemaligen Nebenerwerbslandwirtschaft in mehr oder weniger schlechtem Zustand. Die fraglichen Immobilien befinden sich ca. 400 Km vom Wohnort entfernt, das Verhältnis zum Vater ist tiefgreifend gestört. Nunmehr hat es den Anschein gem. Aussagen des Bruders und von Nachbarn und Verwandten, dass die Wirtschaftsgebäude zunehmend verfallen und u.U. zur Gefahr für die Allgemeinheit werden könnten. Da sowohl Bruder als auch Vater einen Abriss - der sinnvoll wäre - kathegorisch ablehnen, aber auch eine Sanierung nicht wirklich ins Auge fassen lautet meine Frage: Wie kommt meine Frau aus dieser Erbengemeinschaft wieder hinaus, um irgendwelche Schadensersatzansprüche an sie, verursacht durch Sach- oder Personenschäden, zu vermeiden. Die Gemeinschaft ist notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
Vielen Dank im Voraus

Hans Bürgel

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau ist nach dem Tode ihrer Mutter 2001 eine
Erbengemeinschaft mit ihrem Bruder und ihrem Vater
eingegangen, obwohl sie wusste, dass die gesetzliche Erbfolge
ausreichend gewesen wäre, das Erbe nach ihrer Mutter zu
regeln. Zur Erbmasse gehören unter anderem einige Äcker von
eher geringem Wert sowie ihr Elternhaus mit dazu gehörigen
Wirtschaftsgebäuden (Stall, Schuppen usw.) aus einer

ehemaligen Nebenerwerbslandwirtschaft in mehr oder weniger
schlechtem Zustand. Die fraglichen Immobilien befinden sich
ca. 400 Km vom Wohnort entfernt, das Verhältnis zum Vater ist
tiefgreifend gestört. Nunmehr hat es den Anschein gem.
Aussagen des Bruders und von Nachbarn und Verwandten, dass die
Wirtschaftsgebäude zunehmend verfallen und u.U. zur Gefahr für
die Allgemeinheit werden könnten. Da sowohl Bruder als auch
Vater einen Abriss - der sinnvoll wäre - kathegorisch
ablehnen, aber auch eine Sanierung nicht wirklich ins Auge
fassen lautet meine Frage: Wie kommt meine Frau aus dieser
Erbengemeinschaft wieder hinaus, um irgendwelche
Schadensersatzansprüche an sie, verursacht durch Sach- oder
Personenschäden, zu vermeiden. Die Gemeinschaft ist notariell
beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
Vielen Dank im Voraus

Hans Bürgel

Die Erbengemeinschaft ist sie nicht eingangen, sobdern diese ist kraft Gesetzes automatisch eingetreten.
Wie kommt man da raus?
Entweder gütliche Einigung oder gerichtliche Einigung. Da wird die gesamte Erbschaft versteigert unter den Erben und der Erlös in Geld nach Erbquote verteilt. Ich habe das einmal gemacht. Hat 2 1/2 Jahr gedauert. UNd dazu sollten Sie einen Anwalt nehmen. Ist zu kompliziert.

guten Tag Herr Bürgel,
weshalb Sie einen Unterschied zwischen „eingegangener ERbengemeinschaft“ und ges. Erbfolge machen, ist mir nicht verständlich.
Dennoch folgendes: Jedes Gemeinschaftsmitglied kann zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft die Versteigerung beantragen. Ziel wäre in Ihrem Fall zu erreichen, dass jemand das Anwesen ersteigert (ein Fremder oder ein Mitglied). Notfalls könnten Sie ersteigern, wenn der Preis stimmt. Dann haben Sie alles in der Hand, auch die Veräusserung.
Das Verfahren kann kompliziert werden: Evtl. einen erfahrenen Anwalt oder Notar beauftragen. Vorweg können Sie Info beim zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht einholen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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