Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau ist nach dem Tode ihrer Mutter 2001 eine Erbengemeinschaft mit ihrem Bruder und ihrem Vater eingegangen, obwohl sie wusste, dass die gesetzliche Erbfolge ausreichend gewesen wäre, das Erbe nach ihrer Mutter zu regeln. Zur Erbmasse gehören unter anderem einige Äcker von eher geringem Wert sowie ihr Elternhaus mit dazu gehörigen Wirtschaftsgebäuden (Stall, Schuppen usw.) aus einer ehemaligen Nebenerwerbslandwirtschaft in mehr oder weniger schlechtem Zustand. Die fraglichen Immobilien befinden sich ca. 400 Km vom Wohnort entfernt, das Verhältnis zum Vater ist tiefgreifend gestört. Nunmehr hat es den Anschein gem. Aussagen des Bruders und von Nachbarn und Verwandten, dass die Wirtschaftsgebäude zunehmend verfallen und u.U. zur Gefahr für die Allgemeinheit werden könnten. Da sowohl Bruder als auch Vater einen Abriss - der sinnvoll wäre - kathegorisch ablehnen, aber auch eine Sanierung nicht wirklich ins Auge fassen lautet meine Frage: Wie kommt meine Frau aus dieser Erbengemeinschaft wieder hinaus, um irgendwelche Schadensersatzansprüche an sie, verursacht durch Sach- oder Personenschäden, zu vermeiden. Die Gemeinschaft ist notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
Vielen Dank im Voraus
Hans Bürgel