Wie kommt man wieder in die Krankenversicherung

Hallo,mache mir Sorgen um einen Freund. Fakten: 47 Jahre alt, selbständig 1 Mannbetrieb , seit ca. 6 Jahren nicht mehr krankenversichert. Etwas chaotische Lebensphilosophie.
Wie kann er wieder in den Kreis aufgenommen werden ? (gesetzlich oder privat) Ich weiss, dass dies mit finanziellen Voraussetzungen verbunden ist. Wie kann man die auf ein sinnvolles Maß minimieren ?
Würde mich über gute Radschläge freuen
Gruß Roland T.

Guten Tag,
die Zuständigkeit ergibt sich nach der letzten Krankenkasse, gesetzlich oder privat.
Wann und wo war er zuletzt krankenversichert?
Danke.
Gruß
Harald Wesely

Hallo Rolandra,

es gibt eine Pflichtversicherung in Deutschland in Sachen Krankenversicherung. Deinem Freund bleibt nix anderes übrig als die Bedingungen des letzten Krankenversicherers zu akzeptieren oder er lässt sich anstellen und bleibt min 13 Monate Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.

fairsicherungsmakler
pe sturm

Hallo,

seit 01.04.2007 gibt es in Deutschland die sogenannte Bürgerpflichtversicherung. Dies bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland eine Kranken- und Pflegeversicherung haben muss. Konkret zuständig für die Bürgerpflichtversicherung ist immer die letzte Krankenversicherung (entweder gesetzliche oder private Krankenversicherung) eben die die letzte war. Am besten dort anrufen und sich kundig machen wie der Ablauf zur Rückkehr in die Bürgerpflichtversicherung ist. Wer eventuelle Nachzahlungen von Beiträgen umgehen möchte, der kann seine Selbständigkeit aufgeben und als Arbeitnehmer ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen (wird natürlich in der Umsetzung auch keine einfache Entscheidung sein…). Ich hoffe ich konnte ein paar Anhaltspunkte geben.

Hallo „Rolandra“,
wir sind 2 PKV-Spezialisten, bereits seit 20 bzw.
seit 25 Jahren ausschließlich im Bereich Beratung und Vermittlung private Krankenversicherung tätig (und natürlich Betreuung unserer Kunden). Wir arbeiten beide mit professioneller Vergleichesoftware und arbeiten mit den meisten Gesellschaften aktiv zusammen.

Es gibt die Möglichkeit, sich in der PKV wieder anzumelden, ohne großartige Untersuchung und … das ist das Beste … ohne den ansonsten erforderlichen Strafbeitrag, der normalerweise für die unversicherte Zeit erhoben werden muss (egal ob Anmeldung in der PKV (private Krankenversicherung) oder der GKV (gesetzliche Krankenversicherung).

Um näheres zu erfahren, bitte ich um Kontakt. Das ist erforderlich, weil über dieses Forum wer-weiss-was keine Verkaufsaktivitäten abgewickelt werden sollen. Ein direkter Kontakt ist aber ok, was da dann gemacht wird, interessiert wer-weiss-was auch nicht :smile:.

Alles nähere also gern in einem Telefonat, auch die voraussichtlichen Kosten einer PKV (je nach Absicherungswunsch) für deinen Freund.

Sobald die Sache spruchreif wird, kann ich als Berater dienen. Kosten entstehen dabei für Dich, bzw. Deinen Freund durch Beratung oder Vermittlung übrigends nicht!

Ich bin erreichbar unter: Mobil: 0171-6572757
oder per mail an: mailto:[email protected] - (bitte Deine Tel. angeben).

Ein beratendes Gespräch oder Angebot sowie gegebenfalls Beitragsberechnung ist
(und bleibt) natürlich auch auf jeden Fall vollkommen unverbindlich :smile:.

Liebe Grüße
von Hans-Günter & Michael

PKV-Spezialisten
Hans-Günter und Michael Rischer
Home: www.pkv-netz.com

Hallo,mache mir Sorgen um einen Freund. Fakten: 47 Jahre alt,
selbständig 1 Mannbetrieb , seit ca. 6 Jahren nicht mehr
krankenversichert…

Hallo,

er kann sich nur privat versichern da ihm für die gesetzliche KV die Vorversicherungszeit fehlt. Es sei denn, er würde sich irgendwo über 400 EUR fest anstellen lassen.

LG
Christoph

Hallo Roland, bitte rufe mich diesbezüglich morgen Vormittag einmal an… es gibt Lösungsmöglichkeiten, deren Ansätze für eine schriftliche Ausführung zu kompliziert sind. Wir sollten das am Telefon besprechen…
0173/2006795

Liebe Grüße und einen schönen Abend, Matthias Hoschek :wink:)

Hallo,

Ihr Freund ist bereits seit über einem Jahr in der PKV versicherungspflichtig. Jedes PKV-Unternehmen muss Ihn nehmen, aber nur in den Basistarif für so um die 560 € / Monat (Ausnahme: das Unternehmen hat Sie wegen arglistiger Täuschung oder Anfechtung rausgekegelt).

Geregelt ist das im § 193 Versicherungsvertragsgesetz.
Im 4ten Absatz steht auch etwas zur Nachzahlungsverpflichtung; in Kurzform:
für die ersten 5 Monate also Feb. 09 bis Juni 09 je einen vollen Beitrag, ab Juli 09 1/6tel. Beitrag.
Die Pflegepflichtversicherung kommt mit all den Nachteilen der verspäteten Meldung (§ 110 Absatz 3 SGB XII - sonst wäre es Absatz 1) hinzu.

Ist Ihr Freund doch nicht so risikoerheblich krank wie angenommen, könnte man Ihn möglicherweise auch in einem anderen Tarif eines Unternehmens unter. Dieser dürfte besser sein und ist auch deutlich preiswerter, wenn Ihr Freund nicht schon Gesundheitseinschränkungen hat.

Ihr Freund muss sich sogar jetzt krankenversichern, da es seit 2 Jahren die Versicherungspflicht gibt! Macht er das nicht, kann er bis zu 100% Beitragszuschlag bekommen und muss den Beitrag nachzahlen!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo,
umksonst ist nirgend etwas. Am besten einfach zu einigen gesetzlichenb Krankenkassen gehen und sich individuell beraten lassen. Das dürfte dort günstiger sein, als die weitere Alternative, nämlich die private Krankenversicherung.

VG
ayro

Hallo Roland,
das ist relativ einfach.
Man sucht sich einen Berater, der von der Materie Ahnung hat und lässt sich geeignete Tarife empfehlen.
Es gibt tausende Tarifkombinationen, aber nur wenige entsprechen wirklich dem Wunsch des Versicherten.
Hat man einen geeigneten Tarif gefunden, geht es an die Antragstellung. Dazu muss man wissen, dass die Annahmepolitik der Gesellschaften unterschiedlich ist. Mitunter werden Existenzgründer oder bestimmte Berufsgruppen abgelehnt. Generell (also fast in jedem Fall) gibt es eine Ablehnung, wenn Schufa-Probleme bestanden. Dies hängt mit der Gesundheitsreform und der Krankenversicherungspflicht zusammen, weil die Gesellschaften jetzt nicht mehr so einfach kündigen können, wenn Beitragsrückstände bestehen.
Dann geht es an die Gesundheitsfragen. Üblich ist, dass bei Nichtversicherten ein ärztliches Attest mit Blutbild und ggf. EKG sowie ein aktueller Zahnstatus gefordet wird, dies auf Rechnung des Antragstellers. Das kostet um die 100 Euro.
Nehmen wir an, auch das ist alles im Lot. Dann steht der Policierungh nichts im Weg.
Dann kommt es (üblicherweise) zur Nachzahlung der Strafbeiträge wegen Missachtung der Versicherungspflicht.
Diese werden von Februar 2009 an erhoben. Für die ersten sechs Monate wird je ein voller Nettobeitrag erhoben, danach für je weitere sechs fehlende Monate ein weiterer Nettobeitrag. Es ist also mit einer Nachzahlung von rund 9 Nettobeiträgen zu rechnen (02-07/2009 6 Beiträge, 07/2009 bis 01/2011 = 3 Halbjahre = 3 Beiträge). Nettobeitrag bedeutet, es wird nicht der 10%ige Zuschlag und auch nicht die Pflegeversicherung nachgefordert. Auch nicht das Krankengeld, weil das ja nicht der Versicherungspflicht unterliegt.
Es soll Gesellschaften geben, die auf die Nachzahlung verzichten, doch sind mir diese nicht bekannt und wenn es sie gäbe, wäre es sicher nicht sinnvoll, diese auszuwählen, siehe weiter unten.
Ich empfehle gern Tarife, die für den Interessenten sinnvoll sind. Für einen 47-Jährigen kommt z.B. ein Tarif in Frage, der incl. 10% und Pflege 135 Euro im Monat kostet. Der Nettobeitrag beträgt dabei nur rund 92 Euro, was auch die Nachbeiträge (rund 830 Euro) in Grenzen hält.
Hier der Hinweis, dass es sich nicht lohnt, einen Tarif, der 100 Euro mehr kostet und möglicherweise keine Nachbeiträge erhebt, in Betracht zu ziehen. Dem Mehraufwand schon im ersten Jahr von 1.200 Euro stehen nur 830 Euro Nachbeitrag gegenüber. Alles klar?
Wenn Ihr Freund eine „etwas andere“ Lebensphilosophie hat, könnte dieser Traif genau der Richtige für ihn sein. Er lässt ihm seine Freiheit, weil er auf Eigenverantwortung setzt. Der Tarif beinhaltet sehr gute Leistungen (1-Bett-Zimmer, Privatarzt bis 5-fach GOÄ, bis 85% Zahnersatz u.v.m.a.). Bezahlbar wird er wegen der hohen Selbstbeteiligung, die Ihrem Freund sicher gefallen wird. Derzeit dürfte er eine unbegrenzt hohe SB haben (da gar nicht versichert). Zukünftig kann er sicher sein, im Krankheitsfall beste Leistungen zu erhalten.
Die Kleinigkeiten übers Jahr zahlt er wie bisher selbst. Bei schweren Krankheiten hat er einen TOP-Schutz! Der Fachausdruck für derartige Tarife lautet „Großschadentarife“.
Viele Grüße aus dem Erzgebirge!
Frank

Hallo Zusammen,

laut SGB muß jeder KV-Versichert sein. Die letzte KV (egal ob PKV oder GKV) hat eine Aufnahmepflicht. Bei der PKV gibt es noch zu beachten, dass der Gesundheitszustand passen muß, wenn man einen normalen Tarif möchte. Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, dann gibt es den Basistarif. Ist zwar nicht der Kassen liebstes Kind, aber die dürfen das nicht verweigern. KV sollte kein Problem sein, denn die letzte Kasse muss ihn wieder aufnehmen. Einfach mal bei den kassen auf die „Tränendrüse“ drücken, dann kann man manchmal auch bei der Strafzahlung verhandeln.

Mfg
O. Flemming

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Roland,
noch ein kurzer Nachtrag:
Auf www.easy-PKV.de kann man sich die Bedingungen ansehen und es ist ein Prämienrechner mit sofortiger Ergebnisausgabe (anonym ohne Datenspeicherung) vorhanden.
Viele Grüße!
Frank

Es gibt ja seit einigen Jahren in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Einfach ehrlich mit der Situation umgehen und mit der GKV oder der PKV (je nachdem wo man hin will) sprechen und die Siuation schildern.Am besten da wo er vorher versichert war.

Hallo,mache mir Sorgen um einen Freund. Fakten: 47 Jahre alt,
selbständig 1 Mannbetrieb , seit ca. 6 Jahren nicht mehr
krankenversichert. Etwas chaotische Lebensphilosophie.

Wie kann er wieder in den Kreis aufgenommen werden ?
(gesetzlich oder privat) Ich weiss, dass dies mit finanziellen
Voraussetzungen verbunden ist. Wie kann man die auf ein
sinnvolles Maß minimieren ?

Würde mich über gute Radschläge freuen

Gruß Roland T.

Hallo,

sofern er nicht über gravierende Vorerkrankungen verfügt, würde ich ganz normal Angebote von privaten Krankenversicherern einholen. Hier gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Tarifen mit „geringeren“ Leistungen.

Viel Erfolg.

Sosa

Das allerbeste:

Gewerbe abmelden und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen (über 400 eur entlohnt): Zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und dort sagen, dass man bisher selbstständig war und in einer privaten Krankenversicherung… Das prüft die gesetzliche nicht nach.

Eine andere Variante gibt es nicht. Wenn er sich jetzt bei einer gesetzlichen Kasse meldet, muss er zu der letzten kasse, woe er vorher mal war, rückwirkend ab 01.04.07 versichert werden. Das wäre finanziell GANZ schlecht.

oder:

jetzt bei einer privaten Krankenkasse melden und sich privat versichern. in wie weit die auf die rückliegende Zeit achten, weiß ich leider nicht…

Ich wünsche euch wirklich ganz viel Glück… vielleicht klappt ja die 1. Variante, das wäre wirklich das aller beste!

Er MUSS sich rückwirkend ab 01.04.2007 versichern, eine private Krankenversicherung wird ihn wohl nich nehmen. Somit bleibt nur eine gesetzliche Kasse. Der Mindestkurs wird so ca. 250-300€ pro Monat sein

Tipp wie Katharina: er soll eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, dann wird er wieder in der GKV aufgenommen. Andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Viele Grüße

hallo

ich würde die kasse empfehelen, wenn interesse einfach anrufen
www.yildiz-allianz.de

Hallo,mache mir Sorgen um einen Freund. Fakten: 47 Jahre alt,
selbständig 1 Mannbetrieb , seit ca. 6 Jahren nicht mehr

je nachdem wo er vorher versichert war.?