Angenommen, jemand bekommt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt zugeschickt:
„Hiermit verpflichte ich, Name A, Adresse, mich, gegenüber Name B, Adresse, bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall vom Gläubiger festzusetzen und gegebenenfalls vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung es künftig zu unterlassen …“
Meiner Ansicht nach ist eine derartige Formulierung zu unkonkret, da weder die mögliche Höhe der Vertragsstrafe noch die Art des Gerichts genannt wird und somit alles offen bleibt. Rein theoretisch könnte B somit die Vertragsstrafe auf eine unbestimmte Höhe festsetzen, sodass A in jedem Falle einen Anwalt zu Rate ziehen müsste (Anwaltspflicht beim LG).
Wie seht ihr das?