hi experten,
Wie kann ich mein konto davor schützen, daß meine mieterin die vorgestern überwiesene miet-teilzahlung rückbuchen läßt, weil ich ihr heute die fristlose kündigung geschrieben habe?
die dame hat sehr viel kriminelle energie und gerissenheit, so daß ich mit dieser (banktechnisch wohl legalen) aktion rechnen muß …
lg, pit
Hi,
Wie kann ich mein konto davor schützen, daß meine mieterin die
vorgestern überwiesene miet-teilzahlung rückbuchen läßt, weil
ich ihr heute die fristlose kündigung geschrieben habe?
Überweisungen können generell nicht zurückgebucht werden, unabhängig davon, wer hier wem was überwiesen hat, was ich dem Text irgendwie nicht entnehmen konnte.
Gruß,
Christian
Hallo pit,
leider schmeissen viele Leute eine Einzugsermächtigung (Lastschrift), einen Abbuchungsauftrag und die Überweisung in einen Topf, weil ja alles dazu dient Geld von A nach B zu transferieren.
Also: Sobald eine Überweisung auf deinem Konto gut geschrieben ist, kann keiner ohne dein OK das Geld so einfach wieder zurück holen.
Solltest du die Miete per Lastschrift einziehen, hast du allerdings keine Handhabe gegen die Rückgabe.
Gruß Ivo
hi experten,
vielen dank - ich war vielleicht verwirrt, bin jetzt aber beruhigt 
lg, pit