Hallo erstmal an alle
Es geht darum, herauszufinden welche Kräuter als was verkauft werden dürfen/konnen, d.h. Nahrungsergänzungsmittel, Badezusatz, Lebensmittel, usw.
Bespiel:
Stevia - wird rechtlich als Badezusatz verkauft, aber wie sieht es mit anderen Pflanzen aus?
Wo oder wie kann man das herausfinden?
Hallo,
also wenn ich mich recht erinnere wäre die zuständige Lebensmittelüberwachung des Landkreises, der Stadt oder das zuständige chem. Lebensmitteluntersuchungsamt für die Beantwortung solcher Fragen zuständig. Es gibt da eine klare Abgrenzung zu Arzneimitteln nach dem Arzneimittelbuch. Übrigens Bademittel oder Hautpflegemittel,- Cremes fallen, wenn kein Arzneimittel, auch unter das Lebensmittelrecht.
Gruß Günter
Bedanke mich für die Antwort, bei einem habe ich noch nicht nachgefragt.
Wieso darf man denn z.B. Stevia als Badezusatz verkaufen, jedoch nicht z.B. Ginseng. Beides hat doch eher keine Auswirkung auf den Körper (in der Badewanne),oder?
Viele Shops bieten Artikel an, die nicht zur Einnahme geeignet sind, ist das erlaubt?
Frage damit natürlich nur nach eurer Meinung und nicht nach dem rechtlichen Stand
Danke
Hallo,
habe mal im Internet nachgeschaut, also so ganz einfach ist es mit dieser Sache wohl nicht.
Siehe http://www.freestevia.de/. Was das Süßungsmittel in der Badewanne soll weiß ich allerdings noch nicht.
Ginseng fällt ME. unter das Arzneimittelbuch und ist deswegen zugelassen.
Gruß Günter