Wie Krankenvers. als Arbeitsloser mit Einkommen

Hallo,

ich war einige Zeit im Ausland und komme nun zurück nach Deutschland. Wie kann ich mich am günstigsten als „Arbeitsloser“ mit Einkommen krankenversichern. D.H. ich habe keine Arbeit aber Einkommen, z.b. aus Vermietung und Verpachtung. Gibt es günstige Möglichkeiten? mein Ehepartner ist Krankenpflichtversichert über neue Arbeitsstelle.

Danke für Hilfe

Hallo Janes999,
ich gehe davon aus, dass Du auf Grund deiner Einkommenssituation kein Arbeitslosengeld erhälts, so dass eine Pflichtversicherung als Arbeitsloser über das AA entfällt. Ebenso scheidet auf Grund der div. Einkommen eine Familienversicherung beim Ehegatten aus.
Bleibt aus meiner Sicht nur eine freiwillige Versicherung, deren Beitragtshöhe sich nach Deinem Einkommen richtet. Die dürfte bei allen gesetzlichen Krankenkassen vom Beitrag her annähernd gleich hoch.
Ich würde mich an deiner Stelle von der KK deines Ehepartners daqzu beraten lassen.

Alternativ käme noch eine Versicherung bei einer Privatversicherung in Frage. Die Beitragshöhe dort richtet sich nach Alter, Geschlecht und dem, was abgesichert wird.

VG
ayro

Hallo Jannes,zuerst prüfen ob ein kostenlose Familienversicherung in Frage kommt, einkommen 365 € nicht überschreiten.Geregelt im SGB V § 10
sollte das nicht klappen auf die Versicherungspflicht in Deutschland berufen freiwillige versicherung ab 140 € einkommen -800 Euro
Gruß
Rüdiger

ich war einige Zeit im Ausland und komme nun zurück nach
Deutschland. Wie kann ich mich am günstigsten als
„Arbeitsloser“ mit Einkommen krankenversichern. D.H. ich habe
keine Arbeit aber Einkommen, z.b. aus Vermietung und
Verpachtung. Gibt es günstige Möglichkeiten? mein Ehepartner
ist Krankenpflichtversichert über neue Arbeitsstelle.

Danke für Hilfe

Hallo Jannes999,

es gibt private Krankenversicherungen, die einen ganz ordentlichen Schutz schon sehr günstig anbieten, je nach Eintrittsalter kann das schon bei unter 100 Euro losgehen, auf jeden Fall aber unter 200 Euro, wenn das Alter schon etwas fortgeschritten ist (bei recht geringer Selbstbeteiligung).

Allerdings versichert die PKV nicht, wenn man arbeitssuchend ist und vorausichtlich in Kürze durch eine Angestelltentätigkeit in die Pflichtversicherung zurückfallen wird.
Wirst Du in Kürze wieder berufstätig als Angestellter werden ?

Liebe Grüße
Hans-Günter

Hallo,

das kommt auf zwei Dinge an.

  1. Warst Du zuletzt gesetzlich oder privat Krankenversichert in Deutschland? Wenn Du zuletzt gesetzlich versichert warst, kannst du dich freiwillig versichern - ansonsten musst du in die PKV.

  2. Wie hoch ist das Einkommen und wie alt bist Du? Liegt das Einkommen unter 365 € kannst Du Dich bei Deine Ehegatten familienversichern (kostenlos). Für eine Private Versicherung ist das Eintrittsalter, Tarif, Geschlecht und Gesundheitszustand für den Beitrag maßgebend.

Du musst Dich auf jeden Fall darum kümmern, da Du ansonsten die Beiträge nachentrichten musst.

Gruß
Jogie

Guten Tag, wie lange waren Sie denn im Ausland und wo? Waren Sie in dieser Zeit in Deutschland gemeldet? Und wo waren Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes versichert? Falls Ihre durchschnittlichen monatlichen Mieteinnahmen unter 365,00 € liegen, können Sie sich über Ihren Ehegatten kostenfrei familienversichern. Unter bestimmten Umständen ist eine freiwillige Versicherung oder eine Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. Der Beitrag berechnet sich nach Ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt. Es ist mindestens ein Betrag von 138,40 € (140,53 € für kinderlose Personen) zu zahlen, wenn Ihr Einkommen den Betrag von 851,67 € nicht übersteigt. Ansonsten errechnet sich der Beitrag aus Ihren Einnahmen x 14,3 % zur Krankenversicherung und 1,95 % (2,2 %) zur Pflegeversicherung.

Hallo,
also erstmal MUSST du zurück in deine letzte Krankenkasse. Die versichern dich dann übers arbeitsamt wenn du anspruch auf arbeitslosengeld hast. Wenn nicht kannst dsu auch über deinen ehepartner versichert werden wenn deine mieteinnahmen 355€ im monat nicht überschreiten.
gruss

Hallo,

und erst einmal vielen dank für die antwort!!!
Ich war 10 jahre im ausland und nicht in deutschland gemeldet. ich war im ausland privat krankenversichert (vollversicherung für unter 200 Euronen)
Meine mieteinnahmen übersteigen die grenze von 365 Euro deutlich. Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 3000 Euro. Kosten für Zinsen liegen bei ca 1200 Euro.
Ist es ratsam sich an die Pflichtversicherung meiner frau zu wenden?

DAnke für Hilfe

am einfachsten ist es wenn du zur KV des Ehegatten gehst und dich in der Familienversicherung beitragsfrei meldest. Die fragen dann nach der höhe des Einkommens. wenn du über 3900€/Anno liegst, musst du dich freiwillig versichern.
sorry für die kürze.

Da die Familienversicherung in diesem Fall nicht für Sie in Frage kommt, müssen Sie sich für die Pflichtantrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V an die Krankenkasse wenden, bei der Sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Allerdings funktioniert dies nur, wenn Sie sich im nichteuropäischen Ausland befunden haben und nun in Deutschland gemeldet sind. Der Ebitrag berechnet sich auch Ihren Einnahmehn aus Vermietung und Verpachtung abzüglich der Werbungskosten. Ansonsten wäre ggf. eine private Krankenversicherung für Sie interessant. Der Beitrag berechnet sich hier nach den Leistungen, die Sie wünschen.

Hallo,

da du die Höhe deines mtl. Einkommen nicht angibst und auch nicht, ob du bereits bei der ARGE arbeitslos gemeldet bist und von dort ggf. schon Leistungen beziehst, kann man deine Frage eigentlich nicht richtig beantworten.

Frag bei der Kasse deiner Frau nach, ob du in der Familienversicherung mitversichert werden kannst.

Weitere Möglichkeit ist die freiwillige Versicherung bei der letzten Kasse bei der du versichert warst.

Wenn du Leistungen vom Arbeitsamt erhältst, bist du über das Arbeitsamt pflichtversichert.

Hallo,
entweder in der gesetzlichen über Angabe des Einkommens freiwillig versichern . Oder Privatanfragen. Hier kommt es auf Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Versicherungsumfang an
Gruß H

Bin dafür nicht zuständig, da selbst privatversichert und Ärger mit meiner Kasse. Meine Anfrage ist wohl falsch verstanden worden.