Wie Krankenversichern bei Arbeitslosigkeit?

Hallo zusammen!

Es wird eine aktuelle Situation geschildert; vielleicht kann jemand von Euch helfen?! Danke!

Person A wird bald 25, wohnt aktuell zu Hause und hat keine Arbeit. Diese möchte schnellstmöglichst zum Freund ziehen, der etwa 2.000,–€ netto verdient. Wenn diese zu ihm ziehe, ist die jetzige ARGE nicht mehr für diese zuständig, da der Freund weiter weg in einem anderen Kreis wohnt.
Wenn Person A bei ihm einzieht, möchte diese KEINEN neuen alg2 Antrag stellen, sondern sich erstmal einen 400-Euro-Job suchen oder Teilzeit arbeiten. Sie will weg von der ARGE!

Die wichtigste Frage:
Wie kann sich Person A krankenversichern, wenn sie bei ihrem Freund wohnt und keinen Job finde? (ausser Privatversichert)
Würde die Arge nur die Krankenversicherung übernehmen oder zählt das irgendwie zur Bedarfsgemeinschaft??

Person A hat leider null Erfahrung/Ahnung und bittet sehr um Hilfe :smile:

hoffe jedoch, dass es nicht allzu umständlich geschildert habe…

Ganz lieben Dank
Missyloo

Bei einem Teilzeit Job wäre sie „ganz normal“ krankenversichert über die Arbeit, bei einem 400€ Job müsste sie sich selbst versichern.

Bei einer Bedarfsgemeinschaft zahlt die ARGE auch die KV nicht.

Gruß

sondern sich erstmal einen 400-Euro-Job suchen

Der 400€- Job ist lediglich für Arbeitnehmer interessant (weil steuerfrei). Arbeitgeber zahlen reichlich Steuern und Abgaben.

Besser wäre für die fiktive Person z.B. ein 440€- Job, bei 10% mehr Arbeitszeit :wink:. Der Arbeitgeber hat etwas mehr Ausgaben, was er evtl. zahlt, weil die Person etwas mehr arbeitet.
Der Arbeitnehmer muß etwas an Steuern und Abgaben selber zahlen (und bekommt im Beispiel ca. 350€ netto), ist aber für 'nen Appel und ein Ei krankenversichert und nach meiner Kenntnis (bitte prüfen) auch rentenversichert…

Hallo,

Besser wäre für die fiktive Person z.B. ein 440€- Job,
Der Arbeitnehmer muß etwas an Steuern

Bei 5280€ im Jahr liegt man noch deutlich unter dem Grundfreibetrag (und auch dem Existenzminimum), warum sollte da Steuer anfallen?

Cu Rene

Hallo,
Bei 5280€ im Jahr liegt man noch deutlich unter dem
Grundfreibetrag (und auch dem Existenzminimum), warum sollte
da Steuer anfallen?

Cu Rene

Hast natürlich Recht. Wenn sonst keine Einkünfte bestehen, zahlt der Arbeitnehmer beim 440€- Job keine Steuern.

Ich bin auf dem Gebiet nicht ganz so fit.

Ich weiß nur, daß Bekannte von mir das genauso machen wie bei der fiktiven Frage: Die Frau (Hausfrau) arbeitet absichtlich für 450€ Gehalt (statt 400) und bekommt netto ca. 350€, damit sie krankenversichert ist (Mann ist privat versichert, Familienversicherung geht also nicht).

Erdbeerzunge

Hallo,
bei Ehepaaren wird sie vermutlich Steuerklasse 5 haben, da ist alles wieder ganz anders und wäre im Steuerbrett besser aufgehoben (weil da auch noch die Gleitzone ist).

Cu Rene