Wie krankenversichern? Student + 2 Hilfskraftjobs

Hallo zusammen,

wenn man Student ist und über seine Mutter privat krankenversichert ist.

Wie ist das dann wenn man zwei Jobs als studentische Hilfskraft hat?. Der eine geht über 10 Stunden die Woche und der andere über 5 Stunden. Beide laufen über unterschiedliche Lohnsteuerkarten.

Jetzt habe ich gehört, man muss sich irgendwann als Student selbst krankenversichern? Wie ist das?

Danke für Eure Hilfe!

Jetzt habe ich gehört, man muss sich irgendwann als Student
selbst krankenversichern? Wie ist das?

Wenn man als Student privat versichjert ist, ist man selber versichert und nicht über die Eltern (ein weit verbreiteter Irrtum, weil die Eltern i.d.R. die beiträge zahlen).

Was über die Eltern laufen könnte, bei Kindern von Beamten, ist ein Beihilfeanspruch. Und der fällt in der Tat irgendwann weg (meistens mit 25) und dann muß man sich voll versichern (selber versichert ist man schon).

Es läuft über die Beihilfe bei der privaten Krankenversicherung für Beamte.

Muss man sich irgendwann selbst versichern wegen „zu viel“ Arbeit? Oder ist es möglich einfahc die Beihilfe bis zu dem 25. weiterlaufen zu lassen ohne irgendwelche Probleme?

Muss man sich irgendwann selbst versichern wegen „zu viel“

Nochmal, Du bist bereits selbst versichert.

Arbeit? Oder ist es möglich einfahc die Beihilfe bis zu dem
25. weiterlaufen zu lassen ohne irgendwelche Probleme?

Der Beishilfeanspruch entfällt, wenn ein bestimmtes Einkommen erzielt wird. Die Höhe dieses Einkommens hängt davon ab, welche Beihilfeordnung zur Anwendung kommt. Bleibt man mit dem Einkommen darunter, gibts keine Probleme, übersteigt man es, muß mn sich voll versichern.

Hallo,

Der Beishilfeanspruch entfällt, wenn ein bestimmtes Einkommen
erzielt wird. Die Höhe dieses Einkommens hängt davon ab,
welche Beihilfeordnung zur Anwendung kommt. Bleibt man mit dem
Einkommen darunter, gibts keine Probleme, übersteigt man es,
muß mn sich voll versichern.

Eine Einkommensgrenze für den Beihilfeanspruch gibt es nur für die Ehegatten. Bei Kindern ist der Beihilfeanspruch von dem gleichzeitigen Kindergeldanspruch abhängig. Dieser wiederum ist von der Einkommensgrenze von jährlich 7.680 € abhängig.
Also - kein Kindergeld - keine Beihilfe

Der Wegfall des Beihilfeanspruches führt auch nicht zur Versicherungspflicht in der GKV der Studenten. Dieser hatte sich ja zu Beginn des Studiums befreien lassen. Das wirkt für die Dauer des Studiums, auch wenn der Beihilfeanspruch wegfällt. Dann sind allerdings die PKV-Beiträge allein zu zahlen.

Liegt die Arbeitszeit der Jobs insgesamt über 20 Stunden wöchentlich, dann gilt er als normaler Arbeitnehmer und wird voll versicherungspflichtig.

Gruß Woko