Hallo,
Der Beishilfeanspruch entfällt, wenn ein bestimmtes Einkommen
erzielt wird. Die Höhe dieses Einkommens hängt davon ab,
welche Beihilfeordnung zur Anwendung kommt. Bleibt man mit dem
Einkommen darunter, gibts keine Probleme, übersteigt man es,
muß mn sich voll versichern.
Eine Einkommensgrenze für den Beihilfeanspruch gibt es nur für die Ehegatten. Bei Kindern ist der Beihilfeanspruch von dem gleichzeitigen Kindergeldanspruch abhängig. Dieser wiederum ist von der Einkommensgrenze von jährlich 7.680 € abhängig.
Also - kein Kindergeld - keine Beihilfe
Der Wegfall des Beihilfeanspruches führt auch nicht zur Versicherungspflicht in der GKV der Studenten. Dieser hatte sich ja zu Beginn des Studiums befreien lassen. Das wirkt für die Dauer des Studiums, auch wenn der Beihilfeanspruch wegfällt. Dann sind allerdings die PKV-Beiträge allein zu zahlen.
Liegt die Arbeitszeit der Jobs insgesamt über 20 Stunden wöchentlich, dann gilt er als normaler Arbeitnehmer und wird voll versicherungspflichtig.
Gruß Woko