Wie krankenversichern wenn nichts mehr geht ?

  • DRINGEND -

Wie kann folgendes Problem gelöst werden?

Eine Frau ist nach 1 Trennungsjahr beim Ex ausgezogen und zu einem anderen Mann gezogen. Sie lebt nun seit 6 Monaten mit ihren Kindern (11+3)mit diesem Mann in anderem Bundesland zusammen.

Das Problem ist, sie und die Kinder sind NICHT krankenversichert.
Die Frau benötigt einen dringenden Arztbesuch.

Besagte Frau ist z.Z. noch offiziell mit dem Ex verheiratet.
An ihrem vorigen Wohnort war sie über das Arbeitsamt bei der AOK Hauptversicherungsnehmer und ihr Mann war mitversichert. Dies aus dem Grund, weil das erste Kind, nicht das leibliche Kind ihres Mannes ist und die AOK die klassische Versicherungskonstellation, wo der arbeitender Ehepartner der Hauptversicherungsnehmer und der Rest der Familie mitversichert ist, nicht an nahm.

Der Versuch die Frau und ihre Kinder über über den neuen Mann, bei dem sie zZ lebt mitzuversichern, wurde abgelehnt mit der Begründung, das ginge nur, wenn man verheiratet wäre. Eine ehe ähnliche Lebensgemeinschaft wird nicht anerkannt! Und eine Heirat aus solch zweckbezogenem Anlass ist ja wohl auch unverantwortlich und nicht zumutbar!

Natürlich wäre die Frau sofort versichert, wenn sie arbeiten würde. Und selbstverständlich ist sie seit Wochen dabei Arbeit zu suchen, seit die kleine Tochter mit „drei“ in den Kindergarten geht. Sie bewirbt sich ständig, denn sie will sehr gerne arbeiten, bisher jedoch ohne Erfolg.

Das Arbeitsamt des neuen Wohnortes, das normaler weise die Krankenversicherung übernimmt, lehnte ab, weil sie mit dem Mann in einer Wohnung lebt. Das ginge nur, wenn sie und die Kinder in einer anderen Wohnung allein leben würden.
Abgesehen davon, dass die kl Patchwork-Family natürlich zusammen leben will und eine räumliche Trennung nicht in Frage kommt, sollte es ja bekannt, wie schwer es inzwischen ist, in der heutigen Wohnungssituation als arbeitslose alleinerziehende Mutter überhaupt eine Wohnung zu finden.

Daher die dringende Frage an Leute, die sich hier auskennen, eventl Spezialisten sind:

Wie kann die Frau mit Kindern versichert werden?

Besten Dank im voraus!!!

Hallo,
was ist denn mit Ihrem „EX“ - wie ist der denn versichert seit dem
Tag an dem seine „Mitversicherung“ endete - man könnte, wenn er nun
selbst bei einer GKV-Kasse versichert ist das Ganze umdrehen und seine Noch-Ehefrau und seine eigenen Kinder dort mitversichern.
Andernfalls bleibt Ihr tatsächlich nur die freiwillige Versicherung
übrig, dann wären zumindest die Kinder kostenlos versichert.Wenn Sie die Beiträge nicht aufbringen kann (von was bestreitet sie eigentlich ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder ?), dann wird die Kasse zwar über kurt oder lang ihren Anspruch auf Leistungen auf Notfälle einschränken, aber die Kinder wären zumindest voll versichert.
Gruss
Czauderna

Wie der Ex zZ versichert ist, ist nicht bekannt.
Aber im Fall, er würde die Noch-Ehefrau mitversichern können, wäre da immer noch seine nicht leibliche ältere Tochter, die die ehrenwerten Versicherungen nicht mitversichern wllen. :frowning:

Sie bekommt zZ nur Kindergeld und etwas Unterhalt für die ältere Tochter. Ansonsten leben sie beim/vom neuen Mann!
Die Krankenversicherung wird ja eigentlich nur vorübergehend, aber trotzdem sehr dringend wegen des Arztbesuchs benötigt, bis sie in naher Zukunft einen Job hat…
Wie ist das gemeint mit dem Einschränken auf Notfälle? Kannst Du das genauer erklären?

Hallo,
ja, das eine Kind könnte in diesem Falle nicht mitversichert werden, muesste als selbst versichert werden (kostet ca. 150,00 € pro Monat).
Mit der Leistungseinschränkung ist Folgendes gemeint .
Wenn ein zahlungspflichtiges Mitglied mit seiner Beitragszahlung mehr als zwei Monate im Rückstand ist teil ihm die Kasse mit, dass es ab dem Tage X nicht mehr die Krankenversichertenkarte benutzen darf, lediglich für medizinische Notfälle kommt dann die Kasse nur noch auf
und Notfall ist das, was der Arzt dann entscheidet.
Gruss
Czauderna

Wie der Ex zZ versichert ist, ist nicht bekannt.
Aber im Fall, er würde die Noch-Ehefrau mitversichern können,
wäre da immer noch seine nicht leibliche ältere Tochter, die
die ehrenwerten Versicherungen nicht mitversichern wllen. :frowning:

Hallo,

also das Arbeitsamt kehnt nicht sie ab (sucht hoffentlich Arbeit für sie), lehnt nur die Zahlung von Geld und Krankenversicherung ab, weil in der Gemeinschaft mit dem neuen Partner in der Summe wohl genug ist.

Sie kann nicht nur, sie muss vom Zeitpunkt des Umzuges die freiwillige Versicherung bei der Kasse machen für 150 EUR. Billiger geht es nun wirklich nicht, wenn man bedenkt, dass davon drei Personen versichert sind. Warten hilft nicht, der Beitrag wird trotzdem fällig und die Rückstände werden gesammelt. Solange Rückstand besteht, werden immerhin Notfallbehandlungen bezahlt. Aber auch dafür muss man sich erstmal bei der Kasse melden.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

auch ohne jede KV kann jederman einen Arzt besuchen und die Rechnung selbst bezahlen. Das kostet meistens weniger als einen Monatsbeitrag in der PKV.

Ein wenig stutzig macht mich allerdings der Satz: „Und eine Heirat aus solch zweckbezogenem Anlass ist ja wohl auch unverantwortlich und nicht zumutbar!“

Du möchtest eine Frau/Familie, aber nicht auf deine Kosten :smile:
Jedenfalls bist du ehrlich. Hoffentlich auch deiner neuen Familie gegenüber.

LG
sine

Hallo,

auch ohne jede KV kann jederman einen Arzt besuchen und die
Rechnung selbst bezahlen. Das kostet meistens weniger als
einen Monatsbeitrag in der PKV.

Witzig: hier will niemand eine PKV abschließen.

Es geht um einen Versicherungsschutz bei der GKV.

Gruß Merger

Hallo,

auch ohne jede KV kann jederman einen Arzt besuchen und die
Rechnung selbst bezahlen. Das kostet meistens weniger als
einen Monatsbeitrag in der PKV.

Verzeihung, was soll diese Antwort eigentlich bedeuten und was willst du damit erreichen?
IN DEUTSCHLAND BESTEHT KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT!!

Gruß cooler pj