Wie krankenversichert bei Selbständigkeit+€ 400.-?

Ich bin über meinen Mann familienversichert und arbeite auf 400,00 Euro Basis steuerfrei. Nun möchte ich mich selbständig machen, werde aber wohl erst mal weit unter
€ 17.500.- bleiben. Ab wann muss ich mich selbst versichern? Mein Hauptjob bleibt erst mal auf jeden Fall der 400.- Euro Job, denke ich. Wie ist die Regelung ?Muss ich mich wirklich schon ab € 401.- insgesamt selbst versichern ? Das ist nämlich das, was ich gehört habe.
Danke schon mal vorab für die Infos !!
Gruss, Anja

Damit eine Familienversicherung möglich ist, müssen einige Dinge berücksichtigt werden:

Die Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich sein. Das bedeutet,
•die wöchentliche Arbeitszeit darf, inkl. Vor- und Nacharbeit, 18 Stunden nicht übersteigen,
•die Agentur für Arbeit darf keinen Gründungszuschuss zahlen,
•es dürfen keine Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt werden oder mehrere geringfügig Beschäftigte eine Vollzeitkraft ersetzen,
•die Tätigkeit darf nicht auf einen zukünftigen Haupterwerb ausgerichtet sein und
•das monatliche Einkommen darf nicht über 375 € (2012) brutto liegen.

Ermittlung der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit:

Zunächst wird der Umsatz errechnet. Das geschieht für einen Zeitraum von zwölf Monaten, um einen Durchschnitt berechnen zu können. Wenn die selbstständige Tätigkeit gerade beginnt, wird auf eine Schätzung zurückgegriffen.
Vom Umsatz werden anschließend die Werbungskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen, abgezogen.

Viele Grüße vom Experten für die private Krankenversicherung

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen
http://www.versicherung-saarland.de

Q:Internet

Hallo,
es ist richtig dass die EInkünfte zusammen gerechnet werden also ab 401,00€ muss du dich selbst versichern

Hallo Anja,

die Lösung findet sich im SGB V:

§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von
familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

  1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
  2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
  3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die
    Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
  4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
  5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach
    § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für
    Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, §
    8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Sofern Ihr Gesamteinkommen also 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (1/7 = 375 EUR für das Jahr 2012) übersteigt, sind Sie versicherungspflichtig / nicht mehr familienversichert. Sie können zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse wählen. In Ihrer Situation würde ich Ihnen dringend zu einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse raten.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Also, wenn sich einer „selbständig“ macht, kann er keinen Minijob als „Hauptjob“ haben.
Mionijobs können nur Personen ausüben, die ein SV-pflichtiges Erstarbeitsverhältnis haben.

Dementspr. wäre auf Selbständig abzustellen und entweder freiwillig in der Kasse oder privat krankenzuversichern…

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Anja,

der Versicherer bestimmt!
Korrekte Angaben machen, sonst droht Nachzahlung.
Kann nur raten in der gesetzlichen Kasse zu bleiben, da die Einkommenssituation unklar ist.
SGB V = gesetzliche Krankenversicherung ist ein täglich wechselnder Dschungel, da musst Du Dich an die Experten von SGB V wenden und nicht an mich als PKV-Spezie - total andere Welten!
sorry
pe sturm

Hallo Anja

hören ist die eine Seite :smile: Wissen die andere.
Die Familienversicherung wird geregelt im SGB V §10
#§ 10 SGB V Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Das Gleiche gilt bis zum 31. Dezember 2013 für eine Tagespflegeperson, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in Tagespflege betreut. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

damit ist die Familienversicherung erledigt :frowning:

Gruß

Ich bin über meinen Mann familienversichert und arbeite auf
400,00 Euro Basis steuerfrei. Nun möchte ich mich selbständig
machen, werde aber wohl erst mal weit unter
€ 17.500.- bleiben. Ab wann muss ich mich selbst versichern?

Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, darf das monatliche Gesamteinkommen 400,- Euro nicht übersteigen. Hierzu zählen auch andere Einkünfte, also Zinseinnahmen oder Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Mein Hauptjob bleibt erst mal auf jeden Fall der 400.- Euro
Job, denke ich. Wie ist die Regelung ?Muss ich mich wirklich
schon ab € 401.- insgesamt selbst versichern ? Das ist nämlich
das, was ich gehört habe.

Nein, ab 400,01 € bereits, strenggenommen.

Danke schon mal vorab für die Infos !!
Gruss, Anja

Gruß Dirk

Hallo,
es ist tatsächlich so. Gehe einmal auf Wikipedia (Suchwort:Familienversicherung); dort sind unter dem 4. und 5. Spiegelstrich die für dich entscheidenden Kriterien genannt.

VG
ayro

Hallo,
richtig , so ist es, die Familienversicherung endet sobald mtl. mehr als 375,00 € bei einem Mini-Job 400,00 €) Einkünfte erzielt werden - es gibt zwar Einnahmen, die nicht angerechnet werden auf diese Regelung, aber Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen zählen nicht dazu, ergo bei dieser Konstellation endet die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

Hallo Anja,

Ich bin über meinen Mann familienversichert und arbeite auf
400,00 Euro Basis steuerfrei. Nun möchte ich mich selbständig
machen, werde aber wohl erst mal weit unter
€ 17.500.- bleiben. Ab wann muss ich mich selbst versichern?
Mein Hauptjob bleibt erst mal auf jeden Fall der 400.- Euro
Job, denke ich.

das passt aber nicht - Einkommen als Selbständige ca. 10.000 €
Einkommen als Arbeitnehmer 4.800 €

Auf jeden Fall Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Die freiwillige Krankenversicherung als Selbständige winkt.

Gruß Merger

Hallo AnjaM73,

sobald Du dich selbstständig machst, gilt grundsätzlich, dass du nicht mehr familienversichert bist.
Es kommt drauf an, was im Vordergrund steht - sowohl wirtschaftlich als zeitlich.

Grundsätzlich macht man sich mit dem Ziel selbstständig, wirtschaftlich unabhängig zu sein.

Wenn also deine Selbstatändigkeit wirtschaftlich keine 400 € einbringt und du auch zeitlich weniger als 18 Stunden in der Woche dafür investierst, dann bleibst du familienversichert.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,
ja, alle Einnahmen werden addiert
es stehen zwei Möglichkeiten offen
a) freiwillig in einer gesetzlichen zu den Mindestbeiträgen
oder
b) privat für eine 39 jährige ab ca, 270,-- bis ca. 390 je nach Leistungsumfang.
Nähere Infos gern
Gruß H.

Hallo Anja,

die 17.500 Euro sind nur fürs Finanzamt relevant. Sie müssen für alle Einkünfte dann zusammengerechnet Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Entweder als Freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer Privaten Krankenversicherung, wobei die PKV die Beiträge nicht nach Einkommen verlangt, sondern nach Alter-Gesundheitszustand-und Versicherungsumfang.

MfG -Leo

Ja, auch wenn du nur einen cent mehr verdienst. Deshalb heisst der Job auch 400€ Job…
Du darfst aber mehrere 400€ Jobs nebeneinander haben.
Und immer schön wahrheitsgemäße Angaben bei der GKV machen, die dürfen ewig weit rückwirkend Beiträge erheben…