Liebe/-r Experte/-in,
meine Mutter besaß vor ihrem Tod die 2. hälfte unseres Elternhauses. Die andere Hälfte gehört meinem Vater. Wir waren 3 Töchter, eine davon ist bereits verstorben, somit ging ihr Anteil wieder zurück an meinem Vater, ihren Mann, meine Schwester und mich.
Nun wird das Haus verkauft, da mein Vater geschäftsunfähig im Altenheim lebt und Geld braucht. Der Betreuer muss das Haus verkaufen, hat bereits ein kaufangebot von 75000.- Euro. Der Verkehrswert beläuft sich auf 100.00,00 €, allerdings laut Makler und Immbilienbeauftragten der Bank sei nur ein Verkaufswert von max. 65000,00 Euro zu erzielen. Der Kaufinteressent ist meiner Familie bestens bekannt und wir wollen nicht, dass der das Haus bekommt.
Allerdings hält mein Vater den Großteil vom Haus mit etwa 77% bis 78 %.
Meine Schwester, mein Schwager und ich wollen, dass aber ich das Haus bekomme, bzw. erkaufen kann, allerdings kann ich meinem Vater für seinen Teil nur max. 49000,00 Euro bezahlen, da ich nicht mehr Geld habe und nicht berufstätig bin, und mehr Ersparnisse habe ich nicht.
Wie kann ich nun das Betreuungsgericht möglichst schnell überzeugen, dass ich gerne das Grundsstück mit dem Haus in der Familie erhalten möchte, auch wenn es nur noch zum Abbruch gut ist. Ich habe 6 Kinder und einer davon wird sicher mal bauen wollen, dann ist der Grund schon da.
Was kann ich da machen? Kann ich mein Gebot mit dem Wunsch auf 2BetreuungsGericht schicken oder darf ich immer nur über den Betreuer gehen?
Dieser kontaktiert mich nämlich immer nur, wenn er will, dass ich irgendwelche Kosten vorstrecke für meinen Vater.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Einen Gang zu Gericht müsste ich nur gehen, wenn das Betreuungsgericht nicht zustimmt. Aber wie stelle ich es am besten an?