Wie kriege ich meine Ex-Freundin aus der Wohnung

Ich bewohne eine Doppelhaushälfte allein. Meine Ex und ich haben uns vor Jahren getrennt. Als es ihr wirtschaftlich schlecht ging, bat sie mich Sommer 2009, kurzfristig und vorübergehend wieder bei mir kostenlos wohnen zu dürfen. Nach 1/2 Jahr stellte ich ihr im Dez 09 Auszugsultimatum bis März 2010. Nun ist sie immer noch da, sagt, sie habe nach wie vor kein Geld und könne sich auch nichts anderes leisten.
Sie ist eine Ex-Freundin und sonst nichts, hat sich bereits in mehreren Zimmern eingerichtet und beteiligt sich auch nicht an den lfd. Haushaltskosten. Das mag 2 Monate angehen - aber mehr als 1 Jahr ?

naja da hat sie ein Gewohnheitsrecht aber wenn der Mietvertrag auf dich läuft würde ich über einen Anwalt eine Verfügung beantragen !!!

a)polizei, sie gilt als eindringling!
b) zeug vor die tür und schloss wechseln
c)rausegekeln

Klamotten vor die Haustür werfen, und das Schloß austauschen