In vielen Bundesländern Deutschlands neigen sich die Sommerferien dem Ende zu. Folglich kommen auch zahlreiche Deutsche wieder aus dem Urlaub in die heimischen Gefilde zurück. Doch nicht immer kehren alle Reiselustigen zufrieden heim. Oftmals verspricht das ausgesuchte Reiseziel mehr, als man schlussendlich bekommt. Häufige Probleme sind Baustellen, renovierungsbedürftige Hotels, schlechter Service und verschmutzte Strände. Wo soll ich mich dann beschweren? Und welche Entschädigungen stehen mir zu?
Hallo,
da gibt es die Frankfurter Tabelle in der fetgehalten ist wieviel es für was gibt. Vorraussetzung dafür ist immer das man vor Ort schon bei der zuständigen Reiseleitung die jeweiligen Mängel protokolliert hat. Wichtig auch Fotos oder sogar wenn man die Möglichkeit hatte zu filmen. Zeugen können auch helfen, das heißt Mitreisende können Unterschriften leisten das sie zeuge gworden sind von… ich hoffe ich konnte helfen, sonst immer gerne mailen. Liebe Grpße Michaela Kässner
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wichtig ist erstmal vor Ort, den Schaden zu melden-
beim reiseveranstalter /Reiseleiter - örtlicher Ansprechpartner - wenn dort keine Abhilfe geschaffen ist am besten alles schriftlich bestätigen lasen. Hinterher in deutschland einreichen bei den veranstaltern?
Mfg
Stefan Seidl
Bei nicht oder fehlerhaft erbrachten Leistungen ist der
Vertragspartner, dem gegenüber sie zur Zahlung verpflichtet sind,
ihr Ansprechpartner.
Haben Sie ihre Reise bei einem Reiseveranstalter als Bündel von
Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis (Pauschalreise) gebucht ist
der Reiseveranstalter oder dessen Vertreter Vorort
ansprechpartner für jegliche Mängel. Um vom Reiseveranstalter
eine Reisekostenrückerstattung erhalten zu können müssen Sie
den Reiseveranstalter unverzüglich über den Mangel in Kenntnis
setzen so dass er die Möglichkeit hat Abhilfe zu schaffen. Zudem
sollten Sie den Mangel so genau wie möglich dokumentieren, ggf.
durch Fotos oder Protokolle. Die genauen
Entschädigungsansprüche sind in der sog. „Frankfurter Tabelle“
aufgelistet.
Haben Sie ihre Reise individuell zusammengestellt ist der
jeweilige Leistungsträger ihr Ansprechpartner bei Mängeln und
muss auch unverzüglich informiert werden.
was heisst misslungen?? ist das ein subjektiver eindruck oder ein objektiver mangel-z.b. ein widerspruch zwischen prospektangaben und vorgefundenen realitäten. Auf jeden fall muss der mangel sofort vor ort gemeldet werden und auch protokolliert werden. Zu hause dann ist der reiseveranstalter mit diesem protokoll zu konfrontieren. das weitere bis hin zum schadensersatzprozess ergibt sich aus der reaktion des veranstalters.
Hallo,
sorry aber da bin ich echt nicht der richtige Experte für. Mein Tipp, an den Reiseveranstalter wenden.
M.