Hallo!
Was kann ich tun, wenn ich ein Haus ersteigert habe und jemand sich aber darin eingenistet hat. Wie bekomme ich den am schnellsten raus wenn er
a) der Eigentümer ist
c) weder Eigentümer noch Mieter ist?
Was hat das für Folgen, wenn ich das Türschloss einfach auswechseln lasse und die Person freundlich zur Straße begleite und die Möbel einlagern lasse?
Hallo!
Was kann ich tun,
also, als erstes mal sich an die FAQ:1129 halten
wenn ich ein Haus ersteigert habe und jemand
sich aber darin eingenistet hat. Wie bekomme ich den am
Mikesch
zu a)
Prinzipiell bekommt man nach dem Zuschlag auf Antrag vom Gericht einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer. Damit geht man zum zuständigen Gerichtsvollzieher und sagt wieviele Räume das Haus hat. Dieser rechnet: Räume mal 1000 Euro (oder ähnlich) und schreibt eine Rechnung über den Vorschuss, den man ihm für die evtl. Räumung bezahlen muss.
Wenn er das Geld hat, legt er einen Räumngstermin fest und teilt diesen dem EX-Eigentümer mit (allerdings mit mindestens 4 Wochen Frist).
Der Gerichtsvollzieher beauftragt einen Schlosser und eine Möbelpackfirma und am Räumungstag wird das Haus geräumt und die Klamotten eingelagert. Das Schloss wird ausgewechselt. Nach einem viertel Jahr, wenn der Ex-Hausbesitzer seine Sachen nicht gegen Bezahlung abgeholt hat, werden diese versteigert bzw entsorgt.
Der Gerichtsvollzieher macht anschließend eine Abrechnung und wenn man Glück hat, ist vom Vorschuss noch was übrig geblieben.
zu c) ??? ich würde die Polizei rufen.
Gruß n.
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Hallo,
Was kann ich tun, wenn ich ein Haus ersteigert habe und jemand
sich aber darin eingenistet hat. Wie bekomme ich den am
schnellsten raus wenn er
a) der Eigentümer ist
Einen Räumungsbeschluß beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
c) weder Eigentümer noch Mieter ist?
Zunächst einmal einen Besuch beim Grundbuchamt machen und dort nachschauen,ob ein Wohnrecht eingetragen ist…
Wenn nicht,dann handelt es sich um Hausfriedensbruch und man kann die betreffende Person von der Polizei entfernen lassen.
Noch einmal ein paar wichtige Hinweise zu a)
Sofern der bisherige Eigentümer das ersteigerte Objekt selber bewohnt,
sollte man sich sofort mit der zuständigen Kommune (Sozialamt/Amt für Wohnungswesen) in Verbindung setzen.Der Zuschlagsbeschluß in der Versteigerung ist zwar ein rechtswirksamer Titel,gleichwohl wird aber das Amtsgericht (bzw. der GVZ) VOR einer Zwangsräumung nämlich dafür Sorge tragen,das der bisherige Eigentümer auch einen Wohnraum bekommt.
Da dieses zwischen Behörden naturgebener Maßen natürlich immer lange Zeit in Anspruch nimmt,sollte man selber tätig werden und sofort dort vorsprechen.Dabei sollte man sich auch nicht scheuen,dem Wohnungsamt
anzubieten,die Transportkosten für den Umzug zu übernehmen.
700 bis 1.200 € für eine Umzugsfirma sind nämlich VIEL Billiger als
die Zwangsräumung durch den GVZ…die kann leicht 6.000,- € kosten…
mfg