Hallo,
ich wohne in Österreich und möchte meinen Mietvertrag kündigen.
Ich wohne mit meinem Mitbewohner in einer WG. Folgendes steht dazu in meinem Untermietvertrag:
Die Vertragslaufzeit der Untermietverhältnisses wird identisch mit dem Hauptmietvertrag abgeschlossen. Es beginnt am 01. Oktober 2010 und endet am 20 September 2015.
Das Kündigungsrecht des Untermieters und des Untervermieters richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Jetzt zu meinen Umständen:
Ich habe dem Vertrag eher im freundschaftlichen Verhältnis unterschrieben, mein Mitbewohner hat mir garantiert ich kann einfach kündigen. Er meinte: „Dann finde ich schon einen Neuen“
Ich wollte eigentlich Ende Dezember ausziehen, aber da zu dieser Zeit niemand eine Wohnung sucht, haben wir uns auf Ende Januar geeinigt.
Ich bin gerade selbst auf Nachmietersuche, da ich das Gefühl habe mein Mitbewohner interessiert das gar nicht, schließlich ist er mit diesem Vertrag ja auf der sicheren Seite, oder?
Ich habe keine schriftliche Kündigung geschrieben, da und beiden ja eigentlich klar ist, dass ich Ende Januar ausziehe.
Habe ich noch eine Chance? Wie sieht es für mich aus?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Ich würde sagen, Du hast da kaum eine Chance, aus der Nummer rauszukommen. Punkt 1: Egal, wie dolle man befreundet ist, immer alles schriftlich machen. Punkt 2: Kündigungen IMMER schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist (Hier in Deutschland sind´s 3 Monate). Du solltest zumindest jetzt gucken, dass Du schnell einen Nachmieter findest, so dass Dein Untervermieter zufriedengestellt ist. Ansonsten hast Du echt Pech gehabt, glaube nicht, dass Du da sonst aus der Nummer rauskommst (erst recht nicht Ende Januar).
Sorry mit österreichischem Mietrecht kenne ich mich garnicht aus.
Hallo,
ich wohne in Österreich und möchte meinen Mietvertrag
kündigen.
Ich wohne mit meinem Mitbewohner in einer WG. Folgendes
steht dazu in meinem Untermietvertrag:
Die Vertragslaufzeit der Untermietverhältnisses wird
identisch mit dem Hauptmietvertrag abgeschlossen. Es beginnt
am 01. Oktober 2010 und endet am 20 September 2015.
Das Kündigungsrecht des Untermieters und des
Untervermieters richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Jetzt zu meinen Umständen:
Ich habe dem Vertrag eher im freundschaftlichen Verhältnis
unterschrieben, mein Mitbewohner hat mir garantiert ich kann
einfach kündigen. Er meinte: „Dann finde ich schon einen
Neuen“
Ich wollte eigentlich Ende Dezember ausziehen, aber da zu
dieser Zeit niemand eine Wohnung sucht, haben wir uns auf Ende
Januar geeinigt.
Ich bin gerade selbst auf Nachmietersuche, da ich das Gefühl
habe mein Mitbewohner interessiert das gar nicht, schließlich
ist er mit diesem Vertrag ja auf der sicheren Seite, oder?
Du hast einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, dem andererseits der Passus über die gesetzliche Kündigungszeit zugefügt wurde.
Da bin ich nicht kompetent genug, zumal es auch noch österr. Recht ist.
Hallo,
entschuldige die späte Antwort, mein Mailprogramm hat sich selbst zerstört.
Also ich weiß dass es hier in Deutschland ziemlicher schwer ist aus so einem befristeten Mietvertrag raus zu kommen.
Genau informiert bin ich da leider nicht.
Ich hoffe du hast schon hilfreiche Antworten erhalten.
Viele Grüße
Spykidsgirl
Hallo.
keine Ahnung wie es im östereichischen Mietgesetz aussieht. Hier zu Lande gibts ne 3 monatige Kündigungsfrist, die einzuhalten ist. Und vor allem ist Diese schriftlich zu formulieren. Bei mündlichen Absprachen hat man oft eher schlechte Karten.
Ich würd mich an sowas wie den Mieterbund wenden, wenns das bei euch gibt.