Hallo,
ich habe eine Untermieterin, mit der ich in einer gemeinsamen Wohnung lebe. Es gibt einen Untermietvertrag, laut dem das Kündigungsrecht des Hauptmieters sich nach den gesetzlichen Vorschriften richtet, D.h. soweit ich das lese, 3 Monate und ich kann sie nur bis zum 3. jedes Monats kündigen. Widerrum hab ich auch die Erwähnung gefunden, dass es etwas anderes ist, wenn man mit dem Untermieter zusammenlebt?
Das Problem ist, dass die Dame scheinbar komplett unfähig ist in einer WG zu leben und somit Kompromisse einzugehen, was für mich widerum eine ziemliche nervliche Belastung ist.
lg