Wie kündigen in Urlaubszeit?

Hallo Gemeinde,

ein Arbeitnehmer hat das Problem, dass er in dieser Woche noch eine Zusage erhalten wird in schriftlicher Form (die ihm derzeit per Stand heute nur mündlich mitgeteilt wurde), um bei einem anderen Unternehmen eine neue Stelle anzutreten.

Problem: der Arbeitnehmer hat ab 21.12.2011 Urlaub bis einschl. Weihnachten, der Arbeitgeber wird zwischen „den Jahren“ nicht im Unternehmen sein. Das Unternehmen ist ein 8-Mann-Betrieb ohne Personalabteilung und eine 100%ige Tochter eines Mutterkonzerns in München (ca. 450 km entfernt). Ein Dienstleister ist für die Gehaltsabrechnungen zuständig.

Wie soll der Arbeitnehmer da bei wem kündigen? Einen Stellvertreter hat der Arbeitgeber nicht . . .

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
Laramaus

Hallo,

der Arbeitnehmer kündigt einfach per Brief, den er aus Beweisgründen als Einwurfeinschreiben abschickt oder - besser noch - mit Zeugen persönlich in den Briefkasten wirft.

Es kommt darauf an, dass die Kündigung zugeht, d.h. in den Herrschaftsbereich (z. B. den Briefkasten) des Empfängers gelangt, nicht darauf, dass der Empfänger den Inhalt zur Kenntnis nimmt.

Gruß, FAQ

der Arbeitnehmer kündigt einfach per Brief, den er aus
Beweisgründen als Einwurfeinschreiben abschickt oder - besser
noch - mit Zeugen persönlich in den Briefkasten wirft.

Da habe ich aber in einem anderen Beitrag gelesen, dass ja trotz Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) nicht nachzuweisen wäre, was der Inhalt des Einschreibens wäre . . . . . wobei sich das für mich nach „Kinderkacke“ anhört. wenn man eine Kündigung per Einschreiben schickt, wie soll die Gegenseite dann behaupten, zwar ein Einschreiben, aber keine Kündigung bekommen zu haben . . .

Also Du meinst, es geht per Einschreiben . . . .

Wie sieht es dann aus mit dem Verhandeln eines eventuellen Aufhebungsvertrages?

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Hallo,

der Arbeitnehmer kündigt einfach per Brief, den er aus
Beweisgründen als Einwurfeinschreiben abschickt oder - besser
noch - mit Zeugen persönlich in den Briefkasten wirft.

Da habe ich aber in einem anderen Beitrag gelesen, dass ja
trotz Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) nicht
nachzuweisen wäre, was der Inhalt des Einschreibens wäre . . .
. . wobei sich das für mich nach „Kinderkacke“ anhört. wenn
man eine Kündigung per Einschreiben schickt, wie soll die
Gegenseite dann behaupten, zwar ein Einschreiben, aber keine
Kündigung bekommen zu haben . . .

Soll ab und zu schon mal passiert sein, ein seriöser AG macht sowas natürlich nicht!
Besser ist dann, die Kündigung mit Zeugen, die auch den Inhalt kennen, persönlich einzuwerfen.

Also Du meinst, es geht per Einschreiben . . . .

ginge auch…

Wie sieht es dann aus mit dem Verhandeln eines eventuellen
Aufhebungsvertrages?

Das geht mit dem Briefkasten natürlich nicht, wenn der AG nicht anwesend ist.

Michael

Da habe ich aber in einem anderen Beitrag gelesen, dass ja
trotz Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) nicht
nachzuweisen wäre, was der Inhalt des Einschreibens wäre . . .
. . wobei sich das für mich nach „Kinderkacke“ anhört. wenn
man eine Kündigung per Einschreiben schickt, wie soll die
Gegenseite dann behaupten, zwar ein Einschreiben, aber keine
Kündigung bekommen zu haben . . .

Stimmt so im Prinzip
Es gibt noch eine Versandform, da wird der Brief pers. zugestellt. Im geöffneten Zustand. Dann gibt es keine Probleme.

Neue Form: Der E-Brief. Der gilt mit Inhallt (lt.Werbung) zugestellt.

Gruß Werner

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Hi!

Neue Form: Der E-Brief. Der gilt mit Inhallt (lt.Werbung)
zugestellt.

…erfüllt aber nicht die vorgeschriebene Schriftform

Gruß
Guido