Wie kündigen?

Hallo zusammen,

wie sieht denn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitnehmers „richtig“ aus? Was muss / sollte da alles drinstehen?

Vielen Dank!

Gruß,
Ecki

simpel
http://klafuenf.de/keundigung.shtml

Seiten des Arbeitnehmers „richtig“ aus? Was muss / sollte da
alles drinstehen?

… der letzte Arbeitstag.

Gruß

Stefan

so kündigen
Hallo ecki,

en Künijung. Wat is en Künijung? Da stelle mr uns ma janz dumm! Ene Künijung is ne grosse schwarze Loch…

Aalso, der Reihe nach. Man nehme

  1. einen anderen Job oder guten Grund den Laden zu verlassen
  2. seinen zu kündigenden Arbeitsvertrag
  3. einen Kalender (gegebenenfalls von 2007)
  4. seinen gesunden Menschenverstand
  5. zwei leere Blattln Papier

Punkt 1) lasse ich mal raus, das sei Deiner Phantasie überlassen.

In 2) schaue man nach was zur Kündigungsfrist vermerkt ist. Meist steht da was von „4 Wochen zum Monatsende“ oder was auch immer. Dann nehme man den Kalender 3) und schaue was das für ein Tag ist. Hier empfiehlt es sich insbesondere (eventuell unter Verwendung von 4) darauf zu achten, dass weder der 30.2 noch der 35.5 noch der 31.6 existieren :wink:

Dies überprüfe man unter Verwendung von 4) mit den eigenen Plänen. Passt der errechnete Termin mit den eigenen Plänen (eventuell aus 1) zusammen, ist alles gut. Passt er nicht brauchen wir einen Plan B, der uns aber derweil noch nicht interessiert.

Nun kommt der grosse Einsatz von 4). WER kriegt das gute Werk? Personaler? Scheffe? Oftmals ist es klug, sich vertrauensvoll an diejenige Person zu wenden, die einen auch eingestellt hat.

Wie auch immer - wir kommen jetzt zum Herzstück, dem Schreiben selber. „Sehr geehrter Herr/Frau/weissnicht Personalmichel/michaela, hiermit kündige ich mein am … begonnenes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum … Datum, ecki“

Je nach Einsatz von 4) und Verhältnis zum Empfänger kann man natürlich noch mehr schreiben „weil mir schon lange der Furz quersitzt“, „weil ich mit Siebenlingen schwanger gehe“, „weil ich nen Millionär/ne Millionäse geheiratet habe und es jetzt nimmer nötig habe zu arbeiten“, „…weil Ihr Dingslöcher mich echt an*piep*t“

Das ganze wird unter Verwendung von 5) zweimal ausgedruckt.

Dann simma aber noch nicht fertig, Nummer 4 muss nochmal ran. WIE bring ich das Schreiben an den Mann / die Frau / das weissnicht?

Per Fax? Coole Idee. Je nachdem wo das Faxgerät steht, wissen’s dann die Kollegen aus der Produktion vor dem Scheffe. Oder der Toner ist grad alle und keiner kann das Werk lesen. Oder der Lehrbub sollte eigentlich die Faxeingänge sortieren und hat grad keinen Bock und schmeisst den ganzen Stapel in die Ablage P. Täte ich also tunlichst die Pfoten von lassen.

Aushang in der Kantine? Rundmail an alle? Pfeiffer, Se sind albärn!

Persönlich überreichen? Kamma machen, dann muss man aber eine spontane Antwort auf das „Warum?“ parat haben. Hier tritt dann auch der zweite Ausdruck in Kraft: darauf lässt Du nämlich den stolzen Empfänger quittieren, dass er das Werk auch erhalten hat. Denn es gab schon Scheffes, die eine Kündigung erhalten haben und sich bereits am nächsten Tag an nix mehr erinnern konnten und wo der gute Wisch auch spurlos verschwunden war.

Per Post? Kamma auch machen, dann aber per Einschreiben (am besten mit Rückschein oder sowas, damit man den Eingang nachweisen kann).

Bei beidem gilt: tu es rechtzeitig! Ein Einschreiben kann 2 Tage länger unterwegs sein, als Du gedacht hast. Ein persönlich anwesender Scheffe kann diese Woche auf Dienstreise sein. Also lieber etwas früher - die 2 Tage, die „man“ von Deiner Absicht früher erfährt machen den Kohl echt nicht fett.

So - bleibt der Plan B. Was wenn der errechnete und vertraglich festgelegte Ausscheidetermin NACH Deinem Wunschtermin liegt. Auch hier brauchen wir 4). Da musst Du Dir im Klaren sein, dass Du bitten und wünschen kannst, aber - im Normalfall - keinen Anspruch hast. Je nach 4) vom Scheffe kann das aber untschiedlich tolerant gehandhabt werden.
Auf jeden Fall kommt ins Kündigungsschreiben noch ein Satz rein „Da ich meine neue Stelle schon am … antreten kann / die Siebenlinge schon nächste Woche erwartet werden / der Millionär sonst ne andere heiratet bitte ich, mein Arbeitsverhältnis bereits zum … zu beenden.“

Je nachdem wie gut Du Dich mit Scheffe/Personaler verstehst, wie froh man ist Dich loszuwerden, wie „ersetzbar“ Du bist, wie viel Arbeit Du zurücklässt wird das natürlich unterschiedlich erfolgreich sein.

Eventuell die Kündigung abgeben, Eingang quittieren lassen, kurz zum „Warum“ plaudern und dann Bitte äussern. Und anbieten, das am nächsten/übernächsten Tag in Ruhe und mit Scheffe zu besprechen.

*wink*

PfeifferPetzi

Hallo Petzi,

Je nach Einsatz von 4) und Verhältnis zum Empfänger kann man
natürlich noch mehr schreiben „weil mir schon lange der Furz
quersitzt“, „weil ich mit Siebenlingen schwanger gehe“, „weil
ich nen Millionär/ne Millionäse geheiratet habe und es jetzt
nimmer nötig habe zu arbeiten“, „…weil Ihr Dingslöcher mich
echt an*piep*t“

Den Grund muss der AN hier in D nicht nennen und den kann man sich auch sparen. Im Jetzt-kommts-ganz-dumm-Fall, darf sich der AN dann vielleicht noch wegen Beleidigung o.ä. verantworten, wenn dem AG die „Dingslöcher“ nicht so recht schmecken.
Allerdings sollte man um Klärung einer evtl. noch offenen Resturlaubsfrage und um ein qualifiziertes Zeugnis bitten … sonst steht einem - theoretisch - nämlich nur ein einfaches Zuegnis zu.

Zitat: „Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__109.html

MfG

Hi Xolophos,

Je nach Einsatz von 4) und Verhältnis zum Empfänger kann man
natürlich noch mehr schreiben […]

Den Grund muss der AN hier in D nicht nennen und den kann man
sich auch sparen.

*grins* Darum schrob ich doch „kann“. Allerdings hast Du schon recht, die Beispiele sind unter Umständen nicht als Ironie zu erkennen. Gedacht hatte ich mehr daran dass man schreibt „…da ich meine neue Stelle bereits zum antreten könnte, bitte ich mein Arbeitsverhältnis zum … zu beenden.“ oder auch wenn man sich im sehr guten trennt und damit liebäugelt nach einer gewissen Frist wieder in den Laden einzutreten.

Im Jetzt-kommts-ganz-dumm-Fall, darf sich
der AN dann vielleicht noch wegen Beleidigung o.ä.
verantworten, wenn dem AG die „Dingslöcher“ nicht so recht
schmecken.

Siehe oben, die Dingslöcher waren äusserst ironisch gemeint und sollten niemanden verlocken, genau das zu schreiben :wink:

Allerdings sollte man um Klärung einer evtl. noch offenen
Resturlaubsfrage und um ein qualifiziertes Zeugnis
bitten … sonst steht einem - theoretisch - nämlich nur ein
einfaches Zuegnis zu.

Danke für den Hinweis.

*wink*

Petzi

OT
dat eine Loch, dat ist de Feuerung. Und dat annere Loch, dat krieje mer später.

Setzen sä säch!

Grüße

Dusan