Hallo,
wenn jemand ein Dienstvertrag hat, in dem z.b. steht,das Dienstverhältnis wird
a)befristet bis zum Ende der Elternzeit von Frau …, längstens jedoch bis zum …2006.
Befristungsgrund Beschäftigt nach §21 BErzGG
Bei einer nach §21 Abs.1BErzGG befristeten Einstellung gelten die Vorschriften des §21 Abs.1 bis 5 BErzGG.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach SR 2y BAT, Nr.7.
Ein Dienstverhältnis nach §21 BErzGG kann ungeachtet Nr.7 SR 2y BAT nach §21 Abs.4 BErzGG gekündigt werden.
Und nehmen wir an in dem Vertrag steht noch sowas wie:
Grundlage dieses Vertrages ist der Haustarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung.
Der gekündikte Beihilfetarivvertrag findet keine Anwendung.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wir nehmen mal noch weiter an, dass die Angestelte Person ein weitaus atraktiveres Jobangebot bekommt (was ein berfl. Aufstieg wäre) z.b.zum 1.Sep.
Danke für eure Antworten