Wie kündigt man einen SR 2y BAT Befristet nach §21

Hallo,
wenn jemand ein Dienstvertrag hat, in dem z.b. steht,das Dienstverhältnis wird
a)befristet bis zum Ende der Elternzeit von Frau …, längstens jedoch bis zum …2006.
Befristungsgrund Beschäftigt nach §21 BErzGG
Bei einer nach §21 Abs.1BErzGG befristeten Einstellung gelten die Vorschriften des §21 Abs.1 bis 5 BErzGG.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach SR 2y BAT, Nr.7.
Ein Dienstverhältnis nach §21 BErzGG kann ungeachtet Nr.7 SR 2y BAT nach §21 Abs.4 BErzGG gekündigt werden.

Und nehmen wir an in dem Vertrag steht noch sowas wie:
Grundlage dieses Vertrages ist der Haustarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung.
Der gekündikte Beihilfetarivvertrag findet keine Anwendung.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wir nehmen mal noch weiter an, dass die Angestelte Person ein weitaus atraktiveres Jobangebot bekommt (was ein berfl. Aufstieg wäre) z.b.zum 1.Sep.

Danke für eure Antworten

Hallo

Ich glaube, daß mit der Antwort wird hier schwer etwas, weil Dein Text ziemlich verworren ist (finde ich jedenfalls). Also laß mich mal kurz für mich durch eine Nachfrage ein wenig Klarheit reinbringen:

Bist Du in der Elternzeit und für diesen Zeitraum befristet eingestellt (?) oder bist Du befristet für jemanden eingestellt, der in der Elternzeit ist?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ich bin für die Mutter eingestellt

Gruß Martina

Hallo

Ich bin für die Mutter eingestellt

Dann halte Dich an SR 2y BAT (7).
Den Haustarifvertrag sollte man schon kennen. Allerdings glaube ich kaum, daß dort etwas anderes zur Küfrist wirksam vereinbart stehen kann.

Gruß,
LeoLo