Wie kurzfristig zur arbeit?

Servus!

Wie kurzfrisig muss AN (Arbeitnehmer) einspringen, wenn AG (arbeitgeber) ruft. Es geht jetzt nicht drum, dass jemand krank geworden ist, sondern am freien Tag des AN planbare Arbeit zu erledigen gewesen wäre.

Wenn ihr mehr wissen wollt fragt einfach, aber die ganze Story würde hier den Rahmen sprengen!

mfg
Duras

Hallo,

Wie kurzfrisig muss AN (Arbeitnehmer) einspringen, wenn AG
(arbeitgeber) ruft.

Kommt drauf an, ob dazu was vereinbart ist (vertraglich, tarifvertraglich, per Betriebsvereinbarung) … und wenn ja, was.

Ansonsten kann man analog wohl hiervon http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__12.html (2) ausgehen.

MfG

Kommt drauf an, ob dazu was vereinbart ist (vertraglich,
tarifvertraglich, per Betriebsvereinbarung) … und wenn ja,
was.

Ansonsten kann man analog wohl hiervon
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__12.html (2) ausgehen.

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Demnach reichen 12 Stunden definitv nicht :smile: Betriebsvereinbarungen etc gibt es nicht, da AN Azubi ist, ist auch vertraglich nix anders geregelt als von der IHK…

gut zu wissen, vielen dank :smile: