Wie lässt sich der BU-Rentenanspruch

…von Beamten errechnen?

Kann mir da jemand weiterhelfen? Oder gibt es da eine Seite im
Netz, die dafür eine Tabelle zeigt?

Viele Grüße, Hugo

…von Beamten errechnen?

Kann mir da jemand weiterhelfen? Oder gibt es da eine Seite im
Netz, die dafür eine Tabelle zeigt?

Falls Sie meine, welchen Anspruch Sie auf Pension wegen Dienstunfähigkeit als Bemater haben, können sie sich gerne beim Schlalöhr Verlag umschauen. Dort beziehe ich günstige meine Visualisierungen für meine Kunden.

Hallo Hugo,

der Anspruch auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit (also BU-Anspruch) errechnet sich aus dem Ruhegehalt. Die Höhe Ihres aktuellen Ruhegehaltsanspruches können Sie unter http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp?rnd=508 ermitteln.

Bei Dienstunfähigkeit wird die Versorgung aus der tatsächlich erreichten Dienstalterstufe berechnet. Nur im Falle einer Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles wird die Dienstalterstufe zugrunde gelegt, die der Beamter fiktiv hätte erreichen können - also die Endstufe ca. 75 % der Bezüge.

Bei Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, wird das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes Jahr gemindert, um das der Beamte vor dem vollendeten 63. Lebensjahr in den Ruhestand versetzt wird. Beginnt der Ruhestand vor dem Alter 60, verringert sich das Ruhegehalt um den Höchstanschlag von 10,8 %.

Also: Sie errechnen sich Ihre derzeitigen Ruhestandsbezüge unter dem angegebenen Link - wenn Sie unter 63. Jahre alt sind, ziehen Sie für jedes Jahr bis zu Ihrem derzeitigen Alter 3,6 % ab, maximal 10,8% Bei dem Ergebnis handelt es sich dann ca. um Ihren BU-Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen Hauke Ringer