Wie lässt sich die Wohnungsgröße überprüfen?

Hallo allerseits,

mich würde interessieren, wie man die Wohnungsgröße exakt und verbindlich überprüfen lassen kann.
Wass passiert wenn die aktuelle Mietfläche ca 12% kleiner ist als die im Mietvertrag angegebene.

Wie kann man das neutral bestätigen lassen?

Welche Auswirkungen können eintreten, wenn die kleinere Wohnungsgröße bestätigt wird?

Kann man mit Rückzahlungen der bisher (unter Vorbehalt) geleisteten Mietzahlungen rechnen?

Wie sieht es mit der Nebenkostenabbrechnung aus?

Gibt es irgendwelche wichtigen Fristen in diesem Zusammenhang?

Ich würde mich sehr über eine Reaktion freuen.

Schönen Gruß vom
Auf’m Weg

Die meisten Anworten sind hier zu finden =>
http://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-kleiner-als…

Einen geeigneten Gutachter für die Wohnraumberechnung nennt gern die nächste IHK. Einfach dort mal anrufen.

Hallo,

es gibt eine Wohnflächenverordnung, in der geregelt ist, wie Wohnflächen zu vermessen sind: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…
Wohnflächen dürfen aber anscheinend auch nach anderen Kriterien vermessen werden, die Art und Weise der Vermessung muss dann aber im Mietvertrag angegeben sein.
Die Süddeutsche hat dazu einen etwas älteren (2007) Artikel: http://www.sueddeutsche.de/immobilien/566/334417/text/
Inwieweit das noch Gültigkeit besitzt, kann ich Dir aber nicht sagen. Ich denke mal, es gibt Gutachter o.ä. die einem die Wohnung vermessen können.

Bezüglich Auswirkungen gabs jüngst ein BGH-Urteil (Az VIII ZR 144/09):
http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeig…

Ich hoffe, das hilft ein Stück weit.

Viele Grüsse,
d.

Die Wohnflächenverordnung gilt nicht bei normal finanziertem Wohnraum. (siehe § 1.1 WoFlV)
Gerichte verwenden sie allerdings sehr gerne.

vnA

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zusammenfassend bedeutet das:

Wass passiert wenn die aktuelle Mietfläche ca 12% kleiner ist
als die im Mietvertrag angegebene.

Rechtschreib- und Grammatikfehler ignorieren und genau nachmessen lassen.

Wie kann man das neutral bestätigen lassen?

Handelskammer anrufen und nach Sachverständigen fragen.

Welche Auswirkungen können eintreten, wenn die kleinere
Wohnungsgröße bestätigt wird?

Rückzahlungen der bereits (zu viel) gezahlten Miete möglich.

Kann man mit Rückzahlungen der bisher (unter Vorbehalt)
geleisteten Mietzahlungen rechnen?

ja :wink:

Wie sieht es mit der Nebenkostenabbrechnung aus?

Noch nichts eindeutiges gefunden, sollte aber ähnlich wie mit der Kaltemiete ablaufen?!

Gibt es irgendwelche wichtigen Fristen in diesem Zusammenhang?

Bislang keine gefunden.

Ich würde mich sehr über eine Reaktion freuen.

Vielen Dank für die schnellen Reaktionen!

Schönen Gruß vom
Auf’m Weg

Schönen Gruß vom …
Auf’m Weg

Hi,

beachten sollte man aber auch, daß der BGH eine Toleranz bei der Wohnfläche bis 10% „erlaubt“.

http://www.welt.de/die-welt/article4086236/BGH-erlau…

Deshalb sollte man vielleicht beim Mieterschutz nachfragen, ob eine Kürzung der Miete um 12% gerechtfertigt ist.

Es könnte sonst sein, daß der Schuß nach hinten losgeht.

Gruß
Tina

Hallo,

in dem weiter unten von mir zitierten BGH-Urteil heisst es: „Daraus folgt, dass die Höhe des Minderungsbetrags dem Umfang der Mangelhaftigkeit zu entsprechen hat. […] Vielmehr ist auch in diesem Fall die Miete entsprechend der prozentualen Flächenabweichung gemindert“.

Sprich: Liegt eine Abweichung von über 10% vor, kann die Miete um den gleichen prozentualen Anteil verringert werden. Es schadet natürlich nicht, beim Mieterschutz oder bei einem Anwalt nachzufragen, aber Grundsatzurteile des BGH sind halt (rechtlich) das Mass der Dinge.

Viele Grüsse,
d.

Hi,

danke, Deinen Link hatte ich nicht gelesen.

Das vernünftigste wäre wirklich einen Sachverständigen einzuschalten, der die Maße überprüft und dann erst über eine Mietkürzung nachzudenken.

Balkone können beispielsweise mit 1/4 bis zu 1/2 ihrer Fläche mitberechnet werden.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/balkon.html

Ich denke, es gibt da doch die eine oder andere Stolperfalle, die es zu beachten gibt.

Gruß
Tina