Hallo nochmal,
Das erachte ich als recht bedenklich. Damit wäre der Schutz
meiner Daten ja von dem Ermessensspielraum/Meinung einer
Angestellten des öff. Dienstes oder Beamten abhängig.
Ist aber praktisch so. Es ist eine urban legend, dass Privatpersonen qua Gesetz keine Meldeauskünfte bekommen würden. Trotzdem und im Sinne des Datenschutzes „wirft man mit den Daten nicht um sich“ und verlangt üblicherweise von Privatpersonen schon, dass sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Aber allzu hoch sind die Anforderungen da auch nicht, bzw. die Behörde würde sogar rechtswidrig handeln, wenn sie zu hohe Anforderungen stellen würde, da dies durch die Meldegesetze nicht gedeckt ist.
Bei bestimmten Berufsgruppen wird dieses hingegen grundsätzlich unterstellt. Es wäre auch zuviel verlangt, wenn ein auf Inkasso spezialisierter Anwalt jedesmal Aktenberge einreichen müsste um eine Adresse zu bekommen. Tatsächlich schreibt man einfach nur einen Dreizeiler mit den letzten bekannten Daten und bittet um die aktuellen Daten und sichert die Kostenübernahme zu, fertig.
Siehe oben, wie will ein Nichtjurist das beurteilen und wie
will er ohne Klageabschrift oder ähnlichen Nachweisen, denn
wissen, ob es sich nicht um eine erfundene Geschichte handelt.
Wie gesagt, kein richtiges Problem, die Meldegesetze erfordern es auch nicht.
Wenn das tatsächlich so ist, finde ich das echt den Hammer.
(Ich denke da u. a. z. B. an „besessene“ Männer die ihre
Frauen verfolgen)
Stopp, da muss man jetzt klar unterscheiden. Es gibt eine echte Auskunftssperre in solchen Fällen, aber die kann man nicht einfach ankreuzen, sondern muss man mit entsprechenden Belegen beantragen. Dann kommt man ohne richterlichen Beschluss nicht mehr an die Daten ran.
Auch wenn ein Anwalt das fordert finde ich es nicht o.k.
Nur bei gerichtlicher Anordnung/Beschlüssen, FA, Jugendamt
etc. also Behörden finde ich das gerechtfertigt.
Du würdest einfach einen unglaublichen zusätzlichen Aufwand produzieren, wenn bei jeder EMA-Abfrage erst lang und breit begründet werden müsste, wozu sie benötigt wird. Diese Abfragen sind ein absolutes Massengeschäft und tägliches Brot jedes Anwalts, weil Schuldner die unangenehme Eigenschaft haben, gerne mal vom Erdboden zu verschwinden.
Nicht, dass ich dir das nicht glauben möchte, aber dazu hätte
ich gerne entsprechende §§.
Kein Problem. Melderecht ist Ländersache, d.h. jedes Land hat sein eigenes Meldegesetz. Google spuckt zunächst einen Link auf Berlin aus, und da kannst Du dich in § 28 (http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/berlin/meld…) davon überzeugen, dass da nur die Rede davon ist, welche Daten an Nichtbetroffene herausgegeben werden dürfen, nicht aber, dass es besondere Anforderungen für die Herausgabe gibt. Im Abs. 5 findest Du auch die richtige Auskunftssperre.
BTW: Über die wenigen bei Behörden gespeicherten Daten würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Schober & Co. liefern da viel interessanteres Material und wenn man dann noch Zugriff auf Creditreform oder Bürgel hat, … Der Staat ist da noch die uninteressanteste Quelle.
Gruß vom Wiz