Wie läßt sich Wohnungsanschrift herausfinden ?

Hallo,

Angenommen man möchte die Wohnungsanschrift / ständigen Aufenthaltsort einer Person herausfinden, von der nur die Firmenadresse (eigenes Geschäft) und der volle Namen bekannt ist.
Wie läßt sich das bewerkstelligen ?
(wenn man mal weiter davon ausgeht, dass die Person in der Firma aus gewissen Gründen schon gar nicht mehr auftaucht und so die Möglichkeit ausscheidet ihr eine Wanze ans Auto zu kleben, was auch immer…)

Danke ! Paul

Hallo,

Angenommen man möchte die Wohnungsanschrift / ständigen
Aufenthaltsort einer Person herausfinden, von der nur die
Firmenadresse (eigenes Geschäft) und der volle Namen bekannt
ist.
Wie läßt sich das bewerkstelligen ?

Ev. das Ordnungsamt / Abt. Gewerbeamt.
jeder Gewerbetreibende muss sich ausweisen bei der Anmeldung.

(wenn man mal weiter davon ausgeht, dass die Person in der
Firma aus gewissen Gründen schon gar nicht mehr auftaucht und
so die Möglichkeit ausscheidet ihr eine Wanze ans Auto zu
kleben, was auch immer…)

Das klingt ja heftig…

Danke ! Paul

Hallo Paul,

für Gewerbetreibende gibt es das Gewerbezentralregister in Bonn.
Dort sind Namen und Anschrift des Inhabers vermerkt.

Das mit dem „Wanzen“ laß mal lieber…das darf hier in D nur der Staat…ansonsten „haut“ der dir auf die Finger…*g*

Frank

Hallo,

Angenommen man möchte die Wohnungsanschrift / ständigen
Aufenthaltsort einer Person herausfinden, von der nur die
Firmenadresse (eigenes Geschäft) und der volle Namen bekannt
ist.
Wie läßt sich das bewerkstelligen ?

Das mit dem Gewerbeämtern und so ist Käse. Absolut jeder hat das Recht gem. § 14 Meldegesetz eine Anfrage an das Landeseinwohneramt zu richten. Die kostet ca. 5 Euro. Sie setzt allerdings voraus, dass der Gesuchte zumindest i.R.d. Zuständigkeit desjenigen LEAs, das für den Firmensitz zuständig ist, auch seine private Meldeanschrift hatte.

MFg astrachan.

Hallo Paul,

wenn nur das Gewerbe bekannt ist, kann man eine Auskunft aus dem Gewerberegister der entsprechenden Gemeinde beantragen. Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen kann man auf eine Auskunft aus dem Handelsregister beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) bekommen. Aus beiden Auskünften ergibt sich dann die Privatadresse des Eigentümers zum Zeitpunkt der Anmeldung oder letzten Änderung. Sollte er dort nicht mehr erreichbar sein, kann man mit der nunmehr bekannten letzten Adresse eine Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt (Gemeinde) schicken und bekommt dann die neue Adresse (wenn es eine gibt, ansonsten eine Bestätigung der alten Adresse).

Für Anwälte reicht immer ein Dreizeiler, als Privatmann sollte man schon klar begründen können, warum man die Daten braucht.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Bei uns in B-W -und ich nehme an das ist bundesweit möglich- gab es auf dem Ameldeformular ein ganz ganz kleines, verstecktes Kästchen zum ankreuzen.
Ich habe der Auskunft und der Veröffentlichung meiner Daten widersprochen und habe schon einige Wetten gewonnen, dass man meine Adresse nicht herausfindet. Dann noch bei der T-Kom etc. widersprechen, und du bist von Privatpersonen nicht zu finden.

Gruß Jadzia

Angenommen man möchte die Wohnungsanschrift / ständigen
Aufenthaltsort einer Person herausfinden, von der nur die
Firmenadresse (eigenes Geschäft) und der volle Namen bekannt
ist.
Wie läßt sich das bewerkstelligen ?
(wenn man mal weiter davon ausgeht, dass die Person in der
Firma aus gewissen Gründen schon gar nicht mehr auftaucht und
so die Möglichkeit ausscheidet ihr eine Wanze ans Auto zu
kleben, was auch immer…)

Danke ! Paul

Ich habe der Auskunft und der Veröffentlichung meiner Daten
widersprochen und habe schon einige Wetten gewonnen, dass man
meine Adresse nicht herausfindet. Dann noch bei der T-Kom etc.
widersprechen, und du bist von Privatpersonen nicht zu finden.

Hallo,

das stimmt so nicht. Du bist zwar nicht so einfach zu finden, wie durch den Blick ins Telefonbuch, bei berechtigtem Interesse werden die Meldedaten aber trotzdem auch an Privatpersonen herausgegeben. Die von dir angekreuzte „Nichtweitergabe“ hat hiermit auch gar nichts zu tun. Da geht es nur um Dinge wie Weitergabe zu wirtschaftlichen Zwecken (Werbung), Adressbücher, Meinungsforschung, …

Die einzelnen Einwohnermeldeämter halten es dabei ganz unterschiedlich mit der Weitergabepraxis. Tatsächlich stellen sich einige gegenüber Privatpersonen grundsätzlich sehr zurückhaltend an, andere sind da aber recht großzügig. An sich reicht aber die Glaubhaftmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen (notfalls eben im konkret beschriebenen Fall). Im Zweifelsfall bittet man eben einen Anwalt um Anfrage oder beauftragt einen gewerblichen Dienst wie EWOMA (offiziell nur für gewerbliche Kunden verfügbar, aber …). Ganz offiziell haben Anwälte oder solche Dienstleister aber auch nicht mehr Rechte gegenüber den Einwohnermeldeämtern als jeder andere auch.

Gruß vom Wiz

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Hallo astrachan,

grundsätzlich finde ich deine Beiträge immer sehr hilfreich, aber diesem muss ich widersprechen, insb. aus eigener Erfahrung.

Ich hatte nur den Namen und den Kreis, in dem er seinen Firmensitz haben könnte. Schon meine erste Gewerbeamtsanfarge hatte mir, auch wenn seine firma dort aufgelöst wurde, seine Privatadresse mitgeteilt.
Bei jeder Gewerbeanmeldung gibt man seine Privatadresse an, das auch aus eigener Erfahrung.
Ich hatte für 5 EUR Gebühren schon die Privatadresse.
Als Käse würde ich das nicht bezeichnen :wink:

Gruß
Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

erst mal danke für diese Hinweise!

Ich habe der Auskunft und der Veröffentlichung meiner Daten
widersprochen und habe schon einige Wetten gewonnen, dass man
meine Adresse nicht herausfindet. Dann noch bei der T-Kom etc.
widersprechen, und du bist von Privatpersonen nicht zu finden.

Hallo,

das stimmt so nicht. Du bist zwar nicht so einfach zu finden,
wie durch den Blick ins Telefonbuch, bei berechtigtem
Interesse werden die Meldedaten aber trotzdem auch an
Privatpersonen herausgegeben.

Das erachte ich als recht bedenklich. Damit wäre der Schutz meiner Daten ja von dem Ermessensspielraum/Meinung einer Angestellten des öff. Dienstes oder Beamten abhängig.

Die von dir angekreuzte
„Nichtweitergabe“ hat hiermit auch gar nichts zu tun. Da geht
es nur um Dinge wie Weitergabe zu wirtschaftlichen Zwecken
(Werbung), Adressbücher, Meinungsforschung, …

Schade, das alte Anmeldeformular ist bei meinem Mann. So deutlich stand das aber meiner Erinnerung nach nicht drin. Sondern, dass die Weitergabe meiner Daten untersagt wird.

Die einzelnen Einwohnermeldeämter halten es dabei ganz
unterschiedlich mit der Weitergabepraxis. Tatsächlich stellen
sich einige gegenüber Privatpersonen grundsätzlich sehr
zurückhaltend an, andere sind da aber recht großzügig. An sich
reicht aber die Glaubhaftmachung von zivilrechtlichen
Ansprüchen (notfalls eben im konkret beschriebenen Fall).

Siehe oben, wie will ein Nichtjurist das beurteilen und wie will er ohne Klageabschrift oder ähnlichen Nachweisen, denn wissen, ob es sich nicht um eine erfundene Geschichte handelt.
Wenn das tatsächlich so ist, finde ich das echt den Hammer. (Ich denke da u. a. z. B. an „besessene“ Männer die ihre Frauen verfolgen)

Im Zweifelsfall bittet man eben einen Anwalt um Anfrage oder
beauftragt einen gewerblichen Dienst wie EWOMA (offiziell nur
für gewerbliche Kunden verfügbar, aber …). Ganz offiziell
haben Anwälte oder solche Dienstleister aber auch nicht mehr
Rechte gegenüber den Einwohnermeldeämtern als jeder andere
auch.

Auch wenn ein Anwalt das fordert finde ich es nicht o.k.
Nur bei gerichtlicher Anordnung/Beschlüssen, FA, Jugendamt etc. also Behörden finde ich das gerechtfertigt.

Nicht, dass ich dir das nicht glauben möchte, aber dazu hätte ich gerne entsprechende §§.

Danke Jadzia

dass Firmen dieses „Widerspruchsrecht“? nicht haben leuchtet mir ein.

Aber der Inhaber einer Einzelfirma, GF einer GmbH, Vostand einer AG etc.

Hallo Barbara wo bist du ???

Jadzia

Hallo nochmal,

Das erachte ich als recht bedenklich. Damit wäre der Schutz
meiner Daten ja von dem Ermessensspielraum/Meinung einer
Angestellten des öff. Dienstes oder Beamten abhängig.

Ist aber praktisch so. Es ist eine urban legend, dass Privatpersonen qua Gesetz keine Meldeauskünfte bekommen würden. Trotzdem und im Sinne des Datenschutzes „wirft man mit den Daten nicht um sich“ und verlangt üblicherweise von Privatpersonen schon, dass sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Aber allzu hoch sind die Anforderungen da auch nicht, bzw. die Behörde würde sogar rechtswidrig handeln, wenn sie zu hohe Anforderungen stellen würde, da dies durch die Meldegesetze nicht gedeckt ist.

Bei bestimmten Berufsgruppen wird dieses hingegen grundsätzlich unterstellt. Es wäre auch zuviel verlangt, wenn ein auf Inkasso spezialisierter Anwalt jedesmal Aktenberge einreichen müsste um eine Adresse zu bekommen. Tatsächlich schreibt man einfach nur einen Dreizeiler mit den letzten bekannten Daten und bittet um die aktuellen Daten und sichert die Kostenübernahme zu, fertig.

Siehe oben, wie will ein Nichtjurist das beurteilen und wie
will er ohne Klageabschrift oder ähnlichen Nachweisen, denn
wissen, ob es sich nicht um eine erfundene Geschichte handelt.

Wie gesagt, kein richtiges Problem, die Meldegesetze erfordern es auch nicht.

Wenn das tatsächlich so ist, finde ich das echt den Hammer.
(Ich denke da u. a. z. B. an „besessene“ Männer die ihre
Frauen verfolgen)

Stopp, da muss man jetzt klar unterscheiden. Es gibt eine echte Auskunftssperre in solchen Fällen, aber die kann man nicht einfach ankreuzen, sondern muss man mit entsprechenden Belegen beantragen. Dann kommt man ohne richterlichen Beschluss nicht mehr an die Daten ran.

Auch wenn ein Anwalt das fordert finde ich es nicht o.k.
Nur bei gerichtlicher Anordnung/Beschlüssen, FA, Jugendamt
etc. also Behörden finde ich das gerechtfertigt.

Du würdest einfach einen unglaublichen zusätzlichen Aufwand produzieren, wenn bei jeder EMA-Abfrage erst lang und breit begründet werden müsste, wozu sie benötigt wird. Diese Abfragen sind ein absolutes Massengeschäft und tägliches Brot jedes Anwalts, weil Schuldner die unangenehme Eigenschaft haben, gerne mal vom Erdboden zu verschwinden.

Nicht, dass ich dir das nicht glauben möchte, aber dazu hätte
ich gerne entsprechende §§.

Kein Problem. Melderecht ist Ländersache, d.h. jedes Land hat sein eigenes Meldegesetz. Google spuckt zunächst einen Link auf Berlin aus, und da kannst Du dich in § 28 (http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/berlin/meld…) davon überzeugen, dass da nur die Rede davon ist, welche Daten an Nichtbetroffene herausgegeben werden dürfen, nicht aber, dass es besondere Anforderungen für die Herausgabe gibt. Im Abs. 5 findest Du auch die richtige Auskunftssperre.

BTW: Über die wenigen bei Behörden gespeicherten Daten würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Schober & Co. liefern da viel interessanteres Material und wenn man dann noch Zugriff auf Creditreform oder Bürgel hat, … Der Staat ist da noch die uninteressanteste Quelle.

Gruß vom Wiz

Hallo nochmal,

Nicht, dass ich dir das nicht glauben möchte, aber dazu hätte
ich gerne entsprechende §§.

Kein Problem. Melderecht ist Ländersache, d.h. jedes Land hat
sein eigenes Meldegesetz. Google spuckt zunächst einen Link
auf Berlin aus, und da kannst Du dich in § 28
(http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/berlin/meld…)
davon überzeugen, dass da nur die Rede davon ist, welche Daten
an Nichtbetroffene herausgegeben werden dürfen, nicht aber,
dass es besondere Anforderungen für die Herausgabe gibt. Im
Abs. 5 findest Du auch die richtige Auskunftssperre.

Ja du hattest natürlich Recht, danke!
Ich habe gerade doch mal nachgeschaut [stimmt, hätte ich gleich machen können, aber auch ich bin manchmal bequem :wink:].
Wobei die Meldegesetze wohl Ländersache sind. Bei uns in B-W ist Auskunftssperre unter § 33 geregelt.

BTW: Über die wenigen bei Behörden gespeicherten Daten würde
ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Schober & Co.
liefern da viel interessanteres Material und wenn man dann
noch Zugriff auf Creditreform oder Bürgel hat, … Der Staat
ist da noch die uninteressanteste Quelle.

Bürgel & Co. taugen mE aber zumindest nichts für Checks zwecks Eingehen einer Geschäftsbeziehung, da sie auf Selbstauskunft beruhen. Der Wahrheitsgehalt dieser Angaben ist entsprechend zu werten.

Mit der sonst einhergehenden Erschwernis, Schuldner aufzutreiben hast du natürlich recht. Bei uns steht ein Passus im Meldegesetzt, dass der Betroffene in jedem Fall darüber zu informieren ist, wenn Auskünfte erteilt wurden, teilweise muss der Betroffene sogar vorher gehört werden.

Vielen Dank Jadzia

Hallo
rufst du mich? :smile: Und auf was bezieht sich jetzt Deine Frage ? oder ist alles von Wiz ausreichend erklärt worden?

Gruß
Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja Barbara :smile: Danke, hat wiz alles gut erledigt

Hallo
rufst du mich? :smile: Und auf was bezieht sich jetzt Deine Frage
? oder ist alles von Wiz ausreichend erklärt worden?

Gruß
Barbara

Hall0!

Das erachte ich als recht bedenklich.

Ich ehrlich gesagt nicht, denn ein Kläger muss ja auch die Möglichkeit haben, den Beklagten irgendwo zu erwischen. Bedenklich wäre es, wenn jemand einfach dadurch untertauchen könnte, indem er seine Meldedaten verschleiert und ich sage dir, es kommt insb. bei Betreibungsakten in einer großen Zahl der Fälle vor, dass die Schuldner versuchen, ihren Aufenthalt zu vertuschen.

Die deutsche Regelung ist, wie ich soeben hier gelernt habe, ohnehin sehr freundlich zum Meldepflichtigen. In Österreich ist die Auskunft nämlich noch leichter. Bei uns gibt es in Wien das sogenannte ZMR (zentrale Melderegister), in dem alle Meldedaten gespeichert sind. Jedermann kann, wenn er den Namen und noch etwas zusätzliches (wie etwa Geburtsdatum oder letzte Meldeadresse) kennt dort die Meldedaten abfragen. In der Kanzlei mache ich das sogar via Intranet. Nur Menschen mit besonderem Interesse (zB Prominente) können vorab untersagen, dass eine solche ZMR Auskunft erteilt wird - mit rechtlichem Interesse bekomme ich dann aber auch Auskunft. Im Ausgleich dazu ist dann das österreichische Zustellrecht wieder viel beklagtenfreundlicher als das deutsche.

Gruß
Tom

Ich hatte nur den Namen und den Kreis, in dem er seinen
Firmensitz haben könnte. Schon meine erste Gewerbeamtsanfarge
hatte mir, auch wenn seine firma dort aufgelöst wurde, seine
Privatadresse mitgeteilt.
Bei jeder Gewerbeanmeldung gibt man seine Privatadresse an,
das auch aus eigener Erfahrung.
Ich hatte für 5 EUR Gebühren schon die Privatadresse.
Als Käse würde ich das nicht bezeichnen :wink:

Hallo Barbara,

ja stimmt. Ich habe diese Erfahrung wohl schlichtweg deswegen nicht gemacht, weil ich mit derartigen praktischen Problemen selbst aufgrund der bürointernen Aufgabenverteilung eher selten konfrontiert bin. sorry for that.

Grüße Astrachan